Sitzung vom 28. November 2019

Abschluss einer Verkaufsurkunde zwischen der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft und dem Belgischen Staat betreffend eine Immobilie gelegen in Eupen, Kaperberg 8 – Gemarkung 1, Flur D, Nr. 23B und 22B

1. Beschlussfassung:

Die Regierung beschließt, eine Teilfläche von 1341m² der Immobilie katastriert in Eupen, Gemarkung 1, Flur D, Nr. 23B (Grundstück mit Verwaltungsgebäude), mit einer Größe von 1.588m², gelegen Kaperberg 8, sowie eine von 291m² der Immobilie katastriert in Eupen, Gemarkung 1, Flur D, Nr. 22B (Grundstück mit Garten), mit einer Größe von 2.497m², gelegen Am Kaperberg, an den Belgischen Staat, der Gebäuderegie mit Sitz in 1060 Brüssel, Avenue de la Toison d’Or 87/2 vertreten wird, zu dem nach Verhandlung angebotenen Preis von insgesamt € 1.112.000 zuzüglich Verwaltungskosten zu verkaufen.

Die Regierung ersucht Herrn Guido Bragard, Kommissar beim Erwerbskomitee, einen entsprechenden notariellen Kaufvertrag im öffentlichen Nutzen abzuschließen,

Der Ministerpräsident, Minister für lokale Behörden und Finanzen wird mit der Umsetzung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Im Zuge der zwischen der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft und dem Belgischen Staat geführten Gespräche zur aktuellen Immobilienlage auf dem Gebiet der Stadt Eupen hat der Belgische Staat Interesse am Kauf des ehemaligen Parlamentsgebäudes der Deutschsprachigen Gemeinschaft gelegen Kaperberg 8 geäußert, mit der Absicht, dort eine Gebäudeinfrastruktur für das Staatsarchiv in Eupen zu schaffen.

Die zu verkaufende Immobilie am Kaperberg 8 umfasst zum einen, ein Parzellenteilstück von 1341m², zu entnehmen aus der Immobilie katastriert in Eupen, Gemarkung 1, Flur D, Nr. 23B (Grundstück mit Verwaltungsgebäude), mit einer Größe von 1.588m², und zum Anderen ein Parzellenteilstück von 291m², zu entnehmen aus der Immobilie katastriert in Eupen, Gemarkung 1, Flur D, Nr. 22B (Grundstück mit Garten), mit einer Größe von 2.497m². Die zu verkaufende Gesamtgrundfläche liegt somit bei 1.632m². Als planerische Grundlage dient das am 30. Oktober 2019 erstellte Vermessungsprotokoll des Landmesser-Experten Jérémie Bontempi.

Als Grundlage der Verhandlungsgespräche diente die vom Erwerbskomitee vorgenommene Schätzung vom 18. November 2011.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Der Verkauf kommt dem Einnahmenhaushalt der Deutschsprachigen Gemeinschaft zugute.

4. Gutachten:

Das Gutachten der Finanzinspektion wird angefragt.

5. Rechtsgrundlage:

Dekret zur Infrastruktur vom 18. März 2002 in seiner aktuellen Fassung.