Sitzung vom 28. November 2019

Projekt Nr. 4181: Eupen - VoG Pater-Damian-Schulen am Kaperberg - Erneuerung der Elektroanlage - Anerkennung der Dringlichkeit

1. Beschlussfassung:

Die Regierung erkennt die Dringlichkeit des Vorhabens „Eupen - VoG Pater-Damian-Schulen am Kaperberg - Erneuerung der Elektroanlage“ gemäß Art. 22 des Dekretes zur Infrastruktur vom 18. März 2002 an.

Der Minister für Bildung, Forschung und Erziehung wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Antragsteller des Vorhabens ist die VoG Pater-Damian-Schulen am Kaperberg.

Es handelt sich um Instandsetzungsarbeiten in den Gebäuden der Pater-Damian-Sekundarschule am Kaperberg, diese beinhalten die Erneuerung der Elektroanlage in Gebäude 1,2 und 3.

Das Projekt befindet sich aktuell im Registrierungskatalog unter der Nr. 4181 als Folgephase des Ursprungsprojektes Nr. 4065 „PDS Kaperberg - Brandschutz“. Die Realisierung des Gesamtprojektes wurde unter anderem aus finanziellen Gründen in mehrere Phasen aufgeteilt, die Phase 1 betraf hauptsächlich Brandschutzmaßnahmen im Innenausbau und ist bereits abgeschlossen.

Der Antragsteller stellte am 10. Oktober 2019 einen Antrag auf Anerkennung der Dringlichkeit für das genannte Infrastrukturvorhaben und informierte über die Kostenaktualisierung bzw. Kostenerhöhung in Bezug auf die ursprüngliche Kostenschätzung von 2015. Insgesamt belaufen sich die aktualisierten Projektkosten gemäß dem vorliegenden Finanzplan auf 1.029.484,97 € (inkl. MwSt. und allgemeine Unkosten).

Die Installation der Elektroanlage ist nicht konform in Bezug auf die aktuell gültige Gesetzgebung, die seit 2014 in Kraft getreten ist (RGIE). Die Übergangsfrist zur Instandsetzung von Bestandsgebäuden zwecks Erfüllung der gesetzlichen Auflagen endete bereits am 31. Dezember 2018. Die hier vorliegende Risikoanalyse, ausgestellt durch das Kontrollorgan AIB Vinçotte, beinhaltet eine Auflistung und Bewertung der verschiedenen Gefahrenquellen. Eine Vielzahl der Punkte, vor allem das Gebäude 1 betreffend, stellt eine akute Gefahrenquelle für die Nutzer dar und muss dringend in Ordnung gebracht.

Eine Gewährleistung des Schulbetriebes kann nur durch die Ausführung dieser dringend notwendigen Maßnahmen erfolgen, so dass die Räumlichkeiten nach der Fertigstellung die gesetzlichen Auflagen erfüllen und an einen modernen Sicherheitsstandard herangeführt werden.

Um die gesetzlichen Auflagen schnellst möglichst erfüllen zu können, und somit die Gesundheit und das Wohlbefinden der Kinder und Lehrpersonen gewährleisten zu können, beantragt die VoG PDS am Kaperberg die Anerkennung der Dringlichkeit für die oben aufgeführten Instandsetzungsarbeiten.

3. Finanzielle Auswirkungen:

OB 70 - PR 07 - ZW 64.10

(Zuschüsse für Ankauf, Bau, Umbau und Einrichtung im freien subventionierten Unterrichtswesen)

Projektkosten: 1.029.484,97€

Voraussichtlicher Zuschuss (80%): 823.587,97€

4. Gutachten:

Das Gutachten der Finanzinspektion ist für die Anerkennung der Dringlichkeit nicht erforderlich.

5. Rechtsgrundlage:

Dekret zur Infrastruktur vom 18. März 2002 in seiner aktuellen Fassung.