Sitzung vom 12. Dezember 2019

Beschluss über die Zustimmung des Erwerbs von Geschäftsanteilen an der OneMetering eG durch die regio iT

1. Beschlussfassung:

Die Regierung stimmt dem Erwerb von Geschäftsanteilen an der neu zu gründenden OneMetering eG durch die Regionetz (10 Anteile) und der regio iT (1 Anteil) zu. Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt des erfolgreichen Abschlusses des Anzeigeverfahrens bei der deutschen Bezirksregierung Köln.

Die Regierung ermächtigt den Generalsekretär, nachträgliche Änderungen in der Satzung umzusetzen, soweit es sich um redaktionelle oder unwesentliche Korrekturen handelt, die von dritter Seite (z. B. Bezirksregierung) gewünscht werden.

Der Ministerpräsident wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Die Deutschsprachige Gemeinschaft hält seit dem 13. August 2013 ein Prozent der Geschäftsanteile der regio iT gesellschaft für informationstechnologie mbh (kurz regio iT).

In Deutschland ist am 01. Januar 2017 das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG)  im Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende in Kraft getreten. Darin wird u.a. die Ausstattung von Messstellen der leitungsgebundenen Energieversorgung mit modernen Messein-richtungen und intelligenten Messsystemen verlangt.

Gem. § 3 Abs. 1 MsbG ist grundsätzlich der örtliche Netzbetreiber für den Messstellenbetrieb zuständig (grundzuständiger Messstellenbetreiber). Der örtliche Netzbetreiber in Aachen ist die

Regionetz GmbH, eine gemeinsame Tochtergesellschaft der STAWAG und der EWV.

Bei der Regionetz werden beispielsweise jährlich ca. 22.000 moderne Messeinrichtungen (elektronische Zähler) und ab 2020 ca. 5.000 intelligente Messsysteme (elektronische Zähler + Smart Meter Gateway) benötigt. Aufgrund des Volumens muss eine EU-weite Ausschreibung erfolgen.

Vor diesem Hintergrund beabsichtigt die Regionetz GmbH zusammen mit anderen kommunal geprägten Netzbetreibern, eine eingetragene Einkaufs- und Kooperations-genossenschaft zur Beschaffungsoptimierung zu gründen.

Die Genossenschaft soll den Bedarf ihrer Genossen bündeln, Ausschreibungsverfahren durchführen und Rahmenvereinbarungen mit Herstellern/Dienstleistern im Namen und auf Rechnung der Genossen als deren Stellvertreterin abschließen.

Die Genossenschaft soll ihren Sitz in Aachen haben und unter dem Namen OneMetering e.G. firmieren. Ihr ausschließlicher Zweck besteht in der wirtschaftlichen Förderung und Betreuung der Mitglieder bei der Erfüllung der Versorgungsaufgaben in den von den Mitgliedern versorgten inländischen Kommunen. Sie verfolgt keine eigenen wirtschaftlichen Ziele.

Bis auf die regio iT sind alle interessierten Genossen Netzbetreiber, die die Pflichten des MsbG zu erfüllen haben. Die regio iT ergänzt den Kreis, weil sie die Funktion des Smart-Meter-Gateway-Administrators als Dienstleister für die Netzbetreiber übernehmen kann. Das MsbG ordnet die Funktion des Smart-Meter-Gateway-Administrators den Mess-stellenbetreibern zu (§ 3 Abs. 1 MsbG) und verlangt, dass die Erfüllung der im Gesetz aufgeführten Pflichten durch ein Zertifikat nachzuweisen ist (§ 25 MsbG).

Im Zertifizierungsverfahren wird die Einhaltung der Anforderungen durch BSI-zerti-fizierte Auditoren bestätigt. Die zertifizierten Unternehmen werden unter Angabe der Gültigkeitsdauer des Zertifikats vom BSI auf dessen Internetseite veröffentlicht. Von den an der Genossenschaft interessierten Unternehmen ist bisher nur die regio iT beim BSI als zertifiziertes Unternehmen gelistet. Ihr Zertifikat ist gültig bis zum 14.07.2021.

Weitere ausführliche Informationen sind den Anlagen zu entnehmen.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Keine unmittelbaren.

4. Gutachten:

Es sind keine Gutachten erforderlich.

5. Rechtsgrundlage:

Dekret vom 17. Januar 1994 zur Errichtung von zusätzlichen Haushaltsfonds der Deutschsprachigen Gemeinschaft