Sitzung vom 12. Dezember 2019

Förderung des Amateurkunstverbands VoG Födekam Ostbelgien für den Förderzeitraum vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2024

1. Beschlussfassung:

Die Regierung entscheidet über Förderung des Amateurkunstverbands VoG Födekam Ostbelgien für den Förderzeitraum 2020-2024 und schließt mit dem geförderten Verband eine Durchführungsvereinbarung ab. 

Die Ministerin für Kultur und Sport, Beschäftigung und Medien wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Das Kulturförderdekret vom 18. November 2013 regelt die Förderung eines Amateurkunstverbands für die Sparte Musik im deutschen Sprachgebiet. 

Die Aufgaben des Verbands werden wie folgt definiert:

Der Verband sorgt für die praktische Ausrichtung der Einstufung in Zusammenarbeit mit den Dienststellen der Regierung.

Der Verband gewährleistet ein zentrales Sekretariat, das an 200 Tagen im Jahr erreichbar ist.

Der Verband sorgt für die Erfassung des Weiterbildungsbedarfs und die entsprechende Koordination von Weiterbildungen zur Förderung der Kreativität, der Anwerbung neuer Vereinsmitglieder und der künstlerischen Qualität. 

Der Verband ist verantwortlich für die Führung eines Dokumentationszentrums, insbesondere in Bezug auf Notenmaterial und spezifische Literatur.

Darüber hinaus legt das Kulturförderdekret die folgenden Grundsätze der Förderung fest. Als Amateurkunstverband für die Kunstsparte Musik förderfähig ist nur eine Vereinigung ohne Gewinnerzielungsabsicht, die folgende Bedingungen erfüllt:

1. ihren Sitz im deutschen Sprachgebiet haben;

2. Vereine aus mindestens 6 Gemeinden des deutschen Sprachgebiets umfassen;

3. mindestens 80 % der von den Gemeinden des deutschen Sprachgebiets geförderten Amateurkunstvereinigungen, die in der Kunstsparte Musik tätig sind, als angeschlossene Vereinigungen zählen;

4. allen Amateurkunstvereinigungen gegenüber, die die Teilnahmebedingungen für die Einstufung erfüllen und die einen Antrag stellen, unparteiisch sein;

5. über das in Artikel 75 erwähnte Durchführungskonzept verfügen;

6. die in Artikel 78 genannte Durchführungsvereinbarung mit der Regierung abschließen;

7. eine ordentliche und jederzeit einsehbare autonome Buchführung vorweisen, die eine finanzielle Kontrolle ermöglicht;

8. jährlich bis zum 30. Juni einen Tätigkeitsbericht des Vorjahrs, eine Bilanz und eine Ergebnisrechnung des vorigen Geschäftsjahres sowie einen Haushaltsplan für das nächste Geschäftsjahr einreichen.

Ein entsprechender Antrag auf Förderung als Amateurkunstverband ist am 31. März 2019 von der Vereinigung ohne Gewinnerzielungsabsicht Födekam eingereicht worden. Der zuständige Fachbereich des Ministeriums hat auf der Grundlage des Antrags die Überprüfung der Erfüllung der Förderbedingungen vorgenommen.  Die VoG nimmt alle im Dekret definierten Aufgaben wahr und erfüllt alle Förderbedingungen und kann somit als Amateurkunstverband in der Sparte Musik gefördert werden.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Der nächste Förderzeitraum für den Amateurkunstverband erstreckt sich vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2024. Zuzüglich zur Grundpauschale erhält die VoG in den Jahren 2022 und 2023 eine Einstufungspauschale. Diese dient zur praktischen Ausrichtung der Einstufungswettbewerbe im Bereich Musik. Die Pauschale wurde anhand der Schätzungen, die durch den Antragsteller erstellt wurden, errechnet.

Folgende Zuschusssummen werden dementsprechend für den Förderzeitraum in der Durchführungsvereinbarung festgelegt:

 

Jahr

Grundpauschale

Einstufungspauschale

Gesamtpauschale

2020

45.132,85 EUR

 

/

45.132,85 EUR

2021

45.697,01 EUR

/

45.697,01 EUR

2022

46.268,22 EUR

6.000,00 EUR

52.268,22 EUR

2023

46.646,75 EUR

11.500 EUR

58.346,57 EUR

2024

47.432,15 EUR

/

47.432,15 EUR

 

Die Zuschüsse werden zu 100% als Zwölftel im laufenden Jahr gezahlt und gehen zu Lasten des OB 40, PR 13, Zuweisung 33.23 des Haushaltes der Deutschsprachigen Gemeinschaft.

4. Gutachten:

Das Gutachten des für Haushaltsministers vom 6. Dezember 2019 liegt vor.

5. Rechtsgrundlage:

  • Dekret vom 18. November 2013 zur Förderung von Kultur in der Deutschsprachigen Gemeinschaft

  • Ausführungserlass vom 22. Mai 2014 zur Ausführung des Dekrets vom 18. November 2013 zur Förderung von Kultur in der Deutschsprachigen Gemeinschaft