Sitzung vom 12. Dezember 2019

Bestellung von Jörg Zimmermann in die Künstlerkommission

1. Beschlussfassung:

Die Regierung bestellt Herrn Jörg Zimmermann in die föderale Künstlerkommission gemäß dem Programmgesetz vom 24. Dezember 2002.

Die Ministerin für Kultur und Sport, Beschäftigung und Medien wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Mit Artikel 1, Nummer 9 des Königlichen Erlasses vom 17. Juli 2014 wurde Guido Thomé als Vertreter der Deutschsprachigen Gemeinschaft in die föderale Künstlerkommission bestellt.

Mit vorliegendem Beschluss soll Herr Jörg Zimmermann anstelle von Herrn Guido Thomé in diese föderale Künstlerkommission bestellt werden.

Die Künstlerkommission ist beim FÖD Soziale Sicherheit angesiedelt. Die Kommission hat folgende Hauptzuständigkeiten:

  • Ausstellung von Künstlerkarten und Visa sowie Selbständigkeitserklärungen;

  • Beratung und Informationen erteilen.

    Die Kommission stellt den Künstlern, die dies beantragen, nach Prüfung ihrer Akte die Künstlerkarte, das Künstlervisum und die Selbständigkeitserklärung aus.

    Sie gibt auch Stellungnahmen zu Gesetz- und Erlassentwürfen ab.

    Schließlich informiert sie die Künstler über ihre Rechte und Pflichten im Bereich der sozialen Sicherheit, wenn es um ihren Status als Arbeitnehmer oder Selbständiger geht.

    Die Kommission besteht aus einer französischsprachigen und einer niederländischsprachigen Kammer.

    Die Deutschsprachige Gemeinschaft verfügt über ein Mandat in dieser Künstlerkommission.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Es entstehen keine Kosten für die Deutschsprachige Gemeinschaft

4. Gutachten:

Es sind keine Gutachten erforderlich.

5. Rechtsgrundlage:

  • Programmgesetz vom 24. Dezember 2002, Art. 172, abgeändert durch die Gesetze vom 26. Dezember 2013 und vom 20. Juli 2015.

  • Königlicher Erlass vom 17. Juli 2014, Art. 1, Nummer 9.