Sitzung vom 12. Dezember 2019

Übertragung der unbeweglichen Güter der „Société wallonne du Logement“ an die Deutschsprachige Gemeinschaft – Gleichlautendes Gutachten

Beschlussfassung

In Anwendung von Artikel 2 des Dekretes vom 29. April 2019 über die Ausübung gewisser Zuständigkeiten der Wallonischen Region im Bereich des Wohnungswesens durch die Deutschsprachige Gemeinschaft erteilt die Regierung erneut ein positives Gutachten zum Entwurf eines Erlasses der Regierung der Wallonischen Region zur Festlegung der Bedingungen und Modalitäten der Übertragung der unbeweglichen Güter der „Société wallonne du Logement“ im Gebiet deutscher Sprache an die Deutschsprachige Gemeinschaft, wie er am 11. Dezember 2019 übermittelt wurde.

Der Minister für Familie und Gesundheit, Raumordnung und Wohnungswesen wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.