Sitzung vom 19. Dezember 2019

Vollmacht zur Unterzeichnung des Protokolls zur Änderung des am 23. April 2014 in Oslo unterzeichneten Übereinkommens zwischen dem Königreich Norwegen und dem Königreich Belgien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung bei der Einkommensteuer und zur Verhinderung von Steuerhinterziehung

1. Beschlussfassung:

Die Regierung erteilt dem Außenminister oder seinem Vertreter Vollmacht zur Unterzeichnung in ihrem Namen des Protokolls zur Änderung des am 23. April 2014 in Oslo unterzeichneten Übereinkommens zwischen dem Königreich Norwegen und dem Königreich Belgien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung bei der Einkommensteuer und zur Verhinderung von Steuerhinterziehung.

Der Ministerpräsident wird damit beauftragt, dies dem Außenminister und dem zuständigen Dienst des Außenministeriums mitzuteilen.

2. Erläuterungen:

Bei diesem völkerrechtlichen Vertrag handelt es sich um einen „gemischten Vertrag“ im Sinne von Artikel 167 §4 der Verfassung, wie die Arbeitsgruppe für Gemischte Verträge am 17. Oktober 2019 feststellte.

Damit das Abkommen unterzeichnet werden kann, ist die Erteilung von Vollmachten erforderlich.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Es entstehen keine Kosten für die Deutschsprachige Gemeinschaft.

4. Gutachten:

Es sind keine Gutachten erforderlich.

5. Rechtsgrundlage:

  • Sondergesetz vom 8. August 1980 zur Reform der Institutionen, Artikel 92bis §4ter

  • Gesetz vom 31. Dezember 1983 über institutionelle Reformen für die Deutschsprachige Gemeinschaft, Artikel 55bis

  • Zusammenarbeitsabkommen vom 8. März 1994 bezüglich der Bestimmungen für den Abschluss von gemischten Verträgen, Artikel 6