Sitzung vom 19. Dezember 2019

Sondervertrag bezüglich der Kostenbeteiligung für Altlasten von Infrastrukturmaßnahmen des psychiatrischen Pflegewohnheims

1. Beschlussfassung:

Die Regierung genehmigt den Sondervertrag zwischen der Deutschsprachigen Gemeinschaft und der Interkommunalen „Vivias“ zur Kostenbeteiligung für Altlasten von Infrastrukturmaßnahmen des psychiatrischen Pflegewohnheims.

Die Regierung gewährt der Vivias Interkommunale Eifel - Psychiatrisches Pflegewohnheim einen Gesamtzuschuss in Höhe von 1.741.086,08 EUR für die Jahre 2016 bis 2046.

Der Minister für Familie, Gesundheit und Soziales wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Das psychiatrische Pflegewohnheim (hiernach als „PPH“ bezeichnet) hatte gemäß dem Königlichem Erlass vom 10. Dezember 1990 zusätzlich zu der Infrastrukturbezuschussung der Gemeinschaft Anrecht auf eine föderale Kostenbeteiligung an Baumaßnahmen, Instandsetzungsarbeiten und Ausstattung sankäufen, die bis zum 31. Dezember 2018 durchgeführt bzw. getätigt wurden. Diese jährlichen Zahlungen erfolgten in der Höhe des diesbezüglichen buchhalterischen Abschreibungsbetrages. Diese Beträge werden jährlich, bis maximal zum Jahr 2046, d.h. für die restliche Abschreibungsdauer, der vom Föderalstaat eingegangen Verpflichtungen, ausgezahlt. Der Königliche Erlass, in seiner Fassung vom 31. Dezember 2018, wird dem Sondervertrag als Beilage hinzugefügt. Der Erlass wurde zum 1. Januar 2019 im Rahmen der Kompetenzübertragung an die Deutschsprachige Gemeinschaft abgeändert.

Gemäß Artikel 6 des Jahresvertrags vom 18. Januar 2019 zwischen der Deutschsprachigen Gemeinschaft und der Interkommunalen „Vivias“ in ihrer Eigenschaft als Trägerin eines psychiatrischen Pflegewohnheims, wurde das Anrecht auf die o.e. Kostenbeteiligung festgehalten. Der Sondervertrag soll die Höhe und die Rückzahlungsmodalitäten der vor dem 1. Januar 2019 entstandenen Rechte auf eine Kostenbeteiligung gemäß dem vorerwähnten Königlichen Erlass vom 10. Dezember 1990 regeln. Bis zur Kompetenzübernahme erfolgte eine jährliche Revision der gezahlten Beträge, im Rahmen eines aufwendigen Finanzierungssystems (ähnlich der Krankenhausfinanzierung).

Die Deutschsprachige Gemeinschaft hat zum 1. Januar 2019 die Finanzierung des PPH, ehemals durch das LIKIV verwaltet und finanziert, übernommen. Es erfolgt künftig eine Vereinfachung des komplexen Finanzierungssystems. Es finden keine Revisionen der Altlasten bzgl. Infrastrukturmaßnahmen des psychiatrischen Pflegewohnheims mehr statt.

Dieser Sondervertrag deckt nicht die Kosten der Instandsetzungs- und Investitionskosten, welche bei der Einrichtung ab dem 01.01.2019 anfallen.

Das PPH wurde 2012 in Betrieb genommen. Das PPH hat diesbezüglich schon die Kostenbeteiligungen der Jahre 2012 bis 2015 erhalten.

Das Anrecht auf diese Kostenbeteiligung ergibt sich wie folgt aus den Abschreibungen der Jahre 2016 bis 2046:

1. Kapital: 1.261.334,99 EUR

2. Zinsen: 479.751,09 EUR

Die Zahlungstabelle des PPH, die die Grundlage für die Kostenbeteiligung darstellt ist in der Anlage zu dem Sondervertrag aufgeführt. Die Verrechnung wird in Form von Zuschüssen an das PPH ausgezahlt.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Zinsen:

Haushaltsjahr:            2019

Finanzstelle:              70.24

Finanzposition:          21.60

Zuschuss:       248.890,70 €

 

Kapital:

Haushaltsjahr:            2019

Finanzstelle:              70.24

Finanzposition:          91.60

Zuschuss:       186.648,94 €

4. Gutachten:

Das Gutachten des Finanzinspektors vom 17. Dezember 2019 liegt vor.

5. Rechtsgrundlagen:

  • Dekret vom 4. Juni 2007 über die Wohn-, Begleit- und Pflegestrukturen für Senioren, die Seniorenresidenzen und über die psychiatrischen Pflegewohnheime

    Königlicher Erlass vom 10. Dezember 1990 zur Festlegung der Regeln für die Bestimmung der Aufnahmekosten für Personen, die in einem psychiatrischen Pflegewohnheim aufgenommen sind

  • Königlicher Erlass vom 10. Juli 1990 bezüglich der spezifischen Anerkennungsnormen für psychiatrische Pflegewohnheime

  • Sondervertrag 2019 zwischen der Deutschsprachigen Gemeinschaft und der Vivias – Interkommunale Eifel