Sitzung vom 19. Dezember 2019

Förderung der VoG „Fithe, das Figurentheater aus Ostbelgien“ als professioneller Kulturträger für den Förderzeitraum vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2024

1. Beschlussfassung:

Die Regierung entscheidet über die Förderung des professionellen Kulturproduzenten „Fithe, das Figurentheater aus Ostbelgien“ für den Förderzeitraum 2020-2024 und schließt mit der VoG eine Kulturvereinbarung ab.

Die Ministerin für Kultur und Sport, Beschäftigung und Medien wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Das Kulturförderdekret vom 18. November 2013 regelt die Förderung professioneller Kulturträger. Zu den professionellen Kulturträgern zählen die Kulturzentren der Deutschsprachigen Gemeinschaft, die Kulturveranstalter und die Kulturproduzenten. Diese müssen eine Reihe allgemeiner Kriterien erfüllen, z.B. kulturelle Aktivitäten betreiben, die eine überregionale Ausstrahlung haben. Daneben gibt es eine Reihe spezifischer qualitativer und quantitativer Kriterien für die Zentren, Veranstalter und Produzenten. Die professionellen Kulturträger müssen ein Kulturkonzept erstellen, das von der Regierung für den Förderzeitraum genehmigt wird. Die Förderung der Produzenten und Veranstalter erfolgt pauschal auf Grundlage output-orientierter Kriterien.

Antragsteller müssen bis zum 31. März einen Förderantrag einreichen. Dieser Antrag enthält u.a. ein Kulturkonzept, in dem der Kulturträger seine kulturellen Aktivitäten und die Zielsetzungen für den Förderzeitraum 2020-2024 beschreibt. Die Anträge werden einer Fachjury und der Gemeinde, in der die hauptsächlichen kulturellen Aktivitäten des Antragstellers stattfinden, zur Begutachtung übermittelt. Den Antragstellern übermittelt das Ministerium das Gutachten der Jury und die Stellungnahme des Gemeindekollegiums bis zum 15. August. Bis zum 15. September können die Antragsteller nochmals selber eine Stellungnahme dazu abgeben.

Auf Grundlage all dieser Unterlagen entscheidet die Regierung bis zum 31. Oktober 2019 über den Antrag auf Förderung als professioneller Kulturträger und stuft den Antragsteller in eine Kategorie ein. Sagt die Regierung die Förderung zu, schließt sie mit den Kulturveranstaltern und Kulturproduzenten eine Kulturvereinbarung und mit den Kulturzentren einen Geschäftsführungsvertrag ab.

Der Erlass zur Förderung der professionellen Kulturträger für den Förderzeitraum 2020-2024 wurde am 22. Oktober 2019 von der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft verabschiedet. Gemäß des am 31. März 2019 gestellten Antrags erfüllt die VoG „Fithe, das Figurentheater aus Ostbelgien“ die qualitativen und quantitativen Kriterien zum Erreichen der Kategorie 3. Der Antrag erhielt ein positives Jurygutachten sowie eine positive Stellungnahme der Gemeinde Kelmis und die VoG wurde dementsprechend durch den Erlass der Regierung vom 22. Oktober 2019 in die Kategorie 3 eingestuft. Die VoG stellte jedoch am 21. November 2019 den Antrag auf Abänderung der Kulturvereinbarung 2020-2024 und die Einstufung in die niedrigere Kategorie 4 mit einer jährlichen Grundpauschale in Höhe von 202.500,00 EUR. Ergänzend zu der geringeren Grundpauschale beantragt die VoG eine höhere Personalpauschale für 2,44 Vollzeitäquivalente. Hintergrund dieses Antrages ist die Tatsache, dass die Anzahl Auftritte im Bereich des Figurentheaters recht stark schwanken und man von Seiten der VoG sicherstellen möchte, die quantitativen Kriterien im Laufe des neuen Förderzeitraums stets erreichen zu können.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Für das Jahr 2020 beläuft sich die Förderung der professionellen Kulturträger durch die Abänderung der Kulturvereinbarung mit der VoG „Fithe, das Figurentheater aus Ostbelgien“ insgesamt auf 2.555.726,04 EUR. Die VoG Fithe erhält folgende Zuschüsse:

 

Kulturproduzenten

Kategorie

Grundpauschale

Personalpauschale

Gesamtzuschuss über OB40, PR 13, ZW 33.29

FiThe

4

205.500,00 EUR

51.850,00 EUR

254.350,00 EUR

 

Alle anderen in der Note an die Regierung vom 22. Oktober 2019 aufgeführten Zuschüsse an die professionellen Kulturträger bleiben hiervon unberührt.

Der Zuschuss wird zu 100% als Zwölftel im laufenden Jahr gezahlt.

4. Gutachten:

  • Das Gutachten des Finanzinspektors vom 10. Dezember 2019 liegt vor.
  • Das Gutachten des für Haushaltsministers vom 6. Dezember 2019 liegt vor.

5. Rechtsgrundlage:

  • Dekret vom 18. November 2013 zur Förderung von Kultur in der Deutschsprachigen Gemeinschaft

  • Ausführungserlass vom 22. Mai 2014 zur Ausführung des Dekrets vom 18. November 2013 zur Förderung von Kultur in der Deutschsprachigen Gemeinschaft