Sitzung vom 19. Dezember 2019

Gemeinde Kelmis – Ehemalige Hausmeisterwohnung der GS – Erneuerung der Heizung - Anerkennung der Dringlichkeit

1. Beschlussfassung:

Die Regierung erkennt die Dringlichkeit des Vorhabens der „Gemeinde Kelmis – Ehemalige Hausmeisterwohnung der GS – Erneuerung der Heizung“ gemäß Art. 22 § 1 des Infrastrukturdekretes an.

Der Minister für Bildung, Forschung und Erziehung wird mit der Umsetzung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Es handelt sich um die Erneuerung des Heizkessels in der ehemaligen Hausmeisterwohnung der Grundschule, welcher sich in einem desolaten Zustand befindet.

Diese dringend notwendige Maßnahme beinhaltet den Austausch des bestehenden Heizkessel. Im Rahmen der jährlichen Unterhaltsarbeiten wurde darauf hingewiesen, dass der Heizkessel sich in einem desolaten Zustand befindet und einen sehr wahrscheinlichen Ausfall der Heizung mit sich bringt. Ersatzteile sind nicht mehr aufzutreiben und Reparaturen nur mit großem Aufwand möglich. Zudem gefährdet der Ausfall der Heizung das Wohlbefinden der Schüler und Lehrpersonen.

Die Anerkennung der Dringlichkeit wurde daher auf Grund von vorgenanntem beantragt.

Insgesamt belaufen sich die Projektkosten gemäß dem vorliegenden Antrag auf Genehmigung im Dringlichkeitsverfahren vom 6. November 2019 auf 9.233,17 €.

Der Antrag auf Dringlichkeit gemäß Art. 22 § 1 des Infrastrukturdekretes, liegt vollständig vor.

3. Finanzielle Auswirkungen:

OB 70 - PR 07 - ZW 63.23

(Zuschüsse für Ankauf, Bau, Umbau und Einrichtung im offiziellen subventionierten Unterrichtswesen)

Projektkosten: 9.233,17 €

Zuschuss (80%): 7.386,53 €

4. Gutachten:

Das Gutachten des FI ist für die Anerkennung der Dringlichkeit nicht erforderlich.

5. Rechtsgrundlage:

Infrastrukturdekret 18. März 2002 in seiner aktuellen Fassung