Sitzung vom 9. Januar 2020

Vertrag zwischen der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft und dem Belgischen Roten Kreuz bezüglich des Referenzzentrums für Migration und Integration „Info-Integration“ für das Jahr 2020 sowie Erlass der Regierung zur Gewährung eines Zuschusses an das Belgische Rote Kreuz bezüglich des Referenzzentrums für Migration und Integration „Info-Integration“ für das Jahr 2020

1. Beschlussfassung:

Die Regierung genehmigt den Vertrag mit dem Belgischen Roten Kreuz bezüglich des Referenzzentrums für Migration und Integration „Info-Integration“ für das Jahr 2020.

Die Regierung gewährt dem Belgischen Roten Kreuz einen Zuschuss in Höhe von  

325.220,00 EUR bezüglich des Referenzzentrums für Migration und Integration „Info-Integration“ für das Jahr 2020 und verabschiedet den entsprechenden Erlass.

Der Vize-Ministerpräsident, Minister für Gesundheit und Soziales, Raumordnung und Wohnungswesen wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Seit 2015 besteht ein Vertrag zur Durchführung des Projektes „Info-Integration - Beratungsstelle für Integration und Migration“ mit dem Belgischen Roten Kreuz. Der Schwerpunkt der Aufgabe von Info-Integration liegt auf Integration.

Seit 2017 hat Info-Integration, zusätzlich zur Beratungsstelle, die Rolle des Referenz-zentrums für Migration und Integration von Menschen mit Migrationshintergrund übernommen. Neben der bisherigen Aufgabe der Beratung von Personen mit Migrations-hintergrund und Organisationen, die mit diesem Publikum arbeiten, wurde der Aufgabenbereich erweitert um die Begleitung des interkulturellen Dialogs, die Sensibilisierung der Öffentlichkeit, sowie die Begleitung der Migranten im Rahmen des Integrationsparcours. Info-Integration ist der Knotenpunkt, der die Neuankömmlinge während des gesamten Prozesses orientiert und begleitet.

Die vertraglichen Dienstleistungen in Bezug auf die allgemeine Bevölkerung tragen Rechnung mit der Umsetzung des REK II Zukunftsprojektes „Miteinander Stark“.

Seit 2018 sind die Aufgaben des Referenzzentrums dekretal geregelt. Grundlage ist das Dekret vom 11. Dezember 2017 über Integration und das Zusammenleben in Vielfalt. Per Erlass wurde Info-Integration als Referenzzentrum für Migration und Integration anerkannt.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Das Belgische Rote Kreuz erhält zur Durchführung der Dienstleistung des Referenzzentrums „Info-Integration“ für das Jahr 2020 einen Betrag in Höhe von 325.220,00 EUR.

Dieser Betrag ergibt sich aus dem Zuschussbetrag für 2019 (321.305,00 EUR) erhöht um 1,25 %. Diese Summe wird im Vertrag zwischen der Regierung und dem Belgischen Roten Kreuz zum Referenzzentrum im Bereich Integration von Menschen mit Migrationshinter-grund für das Jahr 2020 genehmigt.

Im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel geht dieser Betrag zu Lasten des Haushalts der Deutschsprachigen Gemeinschaft, Haushaltsjahr 2020, OB 50, Pr. 15, Zw. 33.01.

4. Gutachten:

Das Gutachten des Finanzinspektors vom 20. Dezember 2019 liegt vor.

5. Rechtsgrundlage:

  • Dekret vom 11. Dezember 2017 über Integration und das Zusammenleben in Vielfalt;

  • Erlass vom 4. Oktober 2018 zur Ausführung des Dekrets vom 11. Dezember 2017 über Integration und das Zusammenleben in Vielfalt;

  • Vertrag zwischen der Regierung und dem Belgischen Roten Kreuz bezüglich des Referenzzentrums für Migration und Integration „Info-Integration“ für das Jahr 2020;

  • Erlass der Regierung zwecks Gewährung eines Zuschusses an das Belgische Rote Kreuz