Sitzung vom 23. Januar 2020

Vertrag zwischen der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft und der Tri Landum VoG für das Jahr 2020 sowie Erlass der Regierung zur Gewährung eines Zuschusses an die Tri Landum VoG, Kirchplatz 19, 4720 Kelmis für das Jahr 2020

1. Beschlussfassung:

Die Regierung genehmigt den Vertrag zwischen der Deutschsprachigen Gemeinschaft und der Tri Landum VoG für das Jahr 2020.

Die Regierung gewährt der Tri Landum VoG einen Zuschuss in Höhe von 128.326,28 EUR für das Jahr 2020 und verabschiedet den entsprechenden Erlass.

Der Vize-Ministerpräsident, Minister für Gesundheit und Soziales, Raumordnung und Wohnungswesen wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Der Vertrag regelt die Zusammenarbeit zwischen der Sozialen Immobilienagentur Tri Landum VoG und der Deutschsprachigen Gemeinschaft nach der Übertragung der Ausübung der Zuständigkeiten im Bereich Wohnungswesen ab dem 01. Januar 2020.

Die Tri Landum VoG erhält für ihre Tätigkeiten Zuschüsse von der Deutschsprachigen Gemeinschaft. Diese Summen sind aufgrund der Kompetenzübertragung von der Wallonischen Region höher als in den vergangenen Jahren.

Soziale Immobilienagenturen vermieten Wohnungen des privaten Wohnungsmarktes an einkommensschwache Haushalte. Die Bewohner haben dadurch die Möglichkeit, eine Ihrer Situation angepasste Wohnung zu beziehen.

Sie garantieren den Vermietern die Mieteinnahmen und den Zustand der Wohnungen. Außerdem erhält man als Vermieter bei Renovierungsbedarf Zugang zu Prämien und man zahlt keine Immobiliensteuer. Allerdings fallen die Mieteinnahmen im Vergleich zu einer Vermietung an Privatpersonen geringer aus. 

3. Finanzielle Auswirkungen:

Der Tri Landum VoG wird für das Jahr 2020 ein Zuschuss in Höhe von 128.326,28 EUR gewährt. Diese Summe basiert auf der Prognose der Wallonischen Region.

Dieser Betrag geht zu Lasten des Haushalts der Deutschsprachigen Gemeinschaft, Haushaltsjahr 2020, OB 50, Pr.21, ZW. 33.00.

4. Gutachten:

Das Gutachten der Finanzinspektion 23. Dezember 2019 liegt vor.

5. Rechtsgrundlage:

  • Dekret vom 29. April 2019 über die Ausübung der Zuständigkeiten der Wallonischen Region im Bereich des Wohnungswesens durch die Deutschsprachige Gemeinschaft;

  • Vertrag zwischen der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft und der Tri Landum VoG für 2020;

  • Erlass der Regierung zur Gewährung eines Zuschusses an die Tri Landum VoG, Kirchplatz 19 in 4720 Kelmis für das Jahr 2020.