Sitzung vom 23. Januar 2020

Vertrag zwischen der Deutschsprachigen Gemeinschaft und der VoG Kathleos für das Jahr 2020 für die Angebote des Wohn- und Pflegezentrums für Senioren „Katharinenstift“ sowie Regierungserlass zur Gewährung eines Zuschusses für das Jahr 2020 an die VoG Kathleos für die Angebote des Wohn- und Pflegezentrums für Senioren „Katharinenstift“

1. Beschlussfassung:

Die Regierung genehmigt den Vertrag zu den Angeboten des Wohn- und Pflegezentrums für Senioren „Katharinenstift“ zwischen der Deutschsprachigen Gemeinschaft und der VoG Kathleos für den Zeitraum vom 1. Januar 2020 bis 31. Dezember 2020.

Die Regierung gewährt der VoG Kathleos einen Zuschuss in Höhe von 2.371.443,21 EUR und verabschiedet den entsprechenden Erlass.

Der Vize-Ministerpräsident, Minister für Gesundheit und Soziales, Raumordnung und Wohnungswesen, wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Das Grundlagendekret über die Angebote für Senioren und Personen mit Unterstützungsbedarf sowie über die Palliativpflege wurde am 13. Dezember 2018 verabschiedet. Das Dekret beschreibt die Angebote, regelt die Genehmigungen und Anerkennungen sowie die Finanzierung der einzelnen Angebote und Träger.

Aktuell erfüllen die Wohn- und Pflegezentren noch nicht die anvisierten Vorgaben zum Betreuungsschlüssel von 82 % erhöhter und 13 % geringer Unterstützungskategorie. Hierzu wird deshalb eine Übergangsphase von 10 Jahren im Dekret definiert. Für die Kurzaufenthalte, mit der Zielvorgabe 5 % der Gesamtkapazität des Wohn- und Pflegezentrums, wurden 4 Jahre Übergangszeit vorgesehen.

Für das Jahr 2020 ist ein weiterer 1-Jahres-Vertrag vorgesehen. Mit den Jahresverträgen sollen Erfahrungen gesammelt werden bevor Geschäftsführungsverträge mit den Einrichtungen abgeschlossen werden. 2020 ist ein weiteres Übergangsjahr, in dem die Weichen gestellt werden, die obengenannten Prozentsätze zu erreichen und gleichzeitig die Finanzierung aller Wohn- und Pflegezentren zu harmonisieren. Sowohl die öffentlichen als auch die privaten Einrichtungen sollen am Ende der Übergangsperiode eine gleiche Finanzierung für eine gleiche Leistung erhalten. Die Finanzierungsregeln des LIKIV‘s, die bis zum 31.12.2018 angewendet wurden, haben dazu geführt, dass die einzelnen Einrichtungen sehr unterschiedliche Tagespauschalen erhalten haben.

Der Personalkader wird bis zur Verabschiedung eines Ausführungserlasses weiterhin auf Grundlage der LIKIV Normen definiert. Diese befinden sich in folgenden Rechtstexten:

  • Arrêté royal du 21 septembre 2004 fixant les normes pour l’agrément spécial comme maison de repos et de soins, comme centre de jour ou comme centre pour lésions cérébrales acquises

  • Arrêté ministériel du 6 novembre 2003 fixant le montant et les conditions d’octroi de l’intervention visée à l’article 37, §12 de la loi relative à l’assurance obligatoire soins de santé et indemnités, coordonnées le 14 juillet 1994 dans les maisons de repos et de soins et dans les maisons de repos pour personnes âgées.

Zur Berechnung der Personalnorm wurden die Plätze der jeweiligen Unterstützungskategorien den ehemaligen Plätzen der Altenwohn- oder Pflegewohnheime zugeordnet:

  • Die Bewohner mit geringer Unterstützungskategorie wurden den Altenwohnheimen zugewiesen mit je einem Drittel mit Katz-Skala O, A und B.

  • Die Bewohner mit erhöhter Unterstützungskategorie wurden den Altenpflegewohnheimen zugeordnet mit je 50 % mit der Katz-Skala B und C.

  • Die Kurzaufenthalte bleiben Kurzaufenthalte.

Zuschuss 2020 für das Wohn- und Pflegezentrum „Katharinenstift“ inklusive Kurzaufenthalte:

Das Wohn- und Pflegezentrum für Senioren „Katharinenstift“ bietet laut Dekret folgende Dienstleistungen an:

  • Das Wohn- und Pflegezentrum für Senioren;

  • Kurzaufenthalte.

Das Wohn- und Pflegezentrum für Senioren „Katharinenstift“ zählt insgesamt 103 Plätze.

Das Wohn- und Pflegezentrum für Senioren „Katharinenstift“ erhält für das Jahr 2020 für das Wohn- und Pflegezentrum inklusive des Angebotes der Kurzaufenthalte einen Zuschuss von 2.371.443,21 EUR.

Der maximale Zuschussbetrag für die Angebote des Wohn- und Pflegezentrums für Senioren „Katharinenstift“ und der Kurzaufenthalte setzt sich wie folgt zusammen:

 

Mobilitätshilfen

8.538,70 €

Personalbezogener Zuschuss

139.820,51 €

Bewohnerbezogener Zuschuss

2.223.084,00 €

Total

2.371.443,21 €

 

Die Pauschale für Mobilitätshilfen pro Platz ist im Jahr 2020 auf 82,90 EUR festgelegt.

Die Tagespauschale für die Finanzierung der Plätze für Bewohner mit zugewiesener erhöhter Unterstützungskategorie ist auf 65 EUR festgelegt.

Die Tagespauschale für die Finanzierung der Plätze für Bewohner mit zugewiesener geringer Unterstützungskategorie ist auf 50 EUR festgelegt.

Die Tagespauschale für die Finanzierung der Kurzaufenthalte ist auf 58 EUR festgelegt.

Die Auszahlung des maximalen Pauschalzuschusses erfolgt gemäß folgenden Modalitäten:

Der maximale Pauschalzuschuss von 2.371.443,21 EUR wird nach Unterzeichnung vorliegenden Vertrages durch die Regierung in monatlichen Vorschüssen an das Wohn- und Pflegezentrum für Senioren „Katharinestift“ ausgezahlt.

Der monatlich auszuzahlende Betrag beläuft sich auf 197.600,00 EUR für die Monate Januar bis November und auf 197.843,21 EUR für den Monat Dezember 2020.

Aufteilung der Unterstützungskapazität:

Für das Jahr 2020 ist folgende Aufteilung der Unterstützungskategorie vorgesehen:

60 Plätze für erhöhte Unterstützungskategorie; (+5 im Vergleich zu 2019, 58 % der Gesamtkapazität)

40 Plätze für geringe Unterstützungskategorie; (-7 im Vergleich zu 2019, 39 % der Gesamtkapazität)

3 Plätze für Kurzaufenthalte. (+ 2 im Vergleich zu 2019, 2,9 % der Gesamtkapazität)

Die Erhöhung der Plätze für die erhöhte Unterstützungskategorie erklärt sich durch die Notwendigkeit die Vorgabe von 82-13 und 5 % des Dekretes bis 2028 zu erreichen.

In 2019 wird das WPZS Katharinenstift höchstwahrscheinlich laut der zum jetzigen Zeitpunkt vorliegenden Hochrechnung leicht die Anwesenheitstage der erhöhten Unterstützungskategorie überschreiten, die der geringen Unterstützungskategorie unterschreiten, und die der Kurzaufenthalte überschreiten. Eine Anpassung der Unterstützungskategorien scheint daher notwendig.

Ab voraussichtlich dem 1. Oktober 2020 werden 30 Plätze zur Residenz Leonie ausgelagert. Dies ist erforderlich da Infrastrukturarbeiten notwendig sind, um den Normen gerecht zu werden.

Anzahl Anwesenheitstage:

Für das Wohn- und Pflegezentrum für Senioren „Katharinenstift“ werden folgende Anwesenheitstage pro Unterstützungskapazität festgelegt:

21.960 Anwesenheitstage für erhöhte Unterstützungskategorie (60 Plätze * 366Tage);

14.640 Anwesenheitstage für geringe Unterstützungskategorie; (40 Plätze * 366 Tage);

1098 Anwesenheitstage für Kurzaufenthalte (3 Plätze * 366).

Diese Veränderung der Unterstützungskapazität des WPZS „Katharinenstift“ führt dazu, dass sich die Vorgaben für das vorhandene Personal wie folgt erhöht:

 

 

2019

2020

Differenz

Krankenpfleger

11,73 VZÄ

13,20 VZÄ

+ 1,47 VZÄ

Pflegehelfer

13,09 VZÄ

14,77 VZÄ

+ 1,68 VZÄ

Paramediziner

2,60 VZÄ

2,73 VZÄ

+ 0,12 VZÄ

 

Diese zusätzlichen Personalmitglieder müssen in 2020 eingestellt werden.

Sollten im Laufe des Jahres 2020 Personalmitglieder einer der vorgenannten drei Qualifikationen ausfallen, sollen diese bevorzugt durch die gleiche Qualifikation ersetzt werden.

Sollte ein nachgewiesener Arbeitskräftemangel für die festgelegte Norm 2020 und Qualifikation (über die Abweichung hinaus) bestehen, kann der Minister auf Grundlage eines Gutachtens des Begleitausschusses weitere Abweichungen genehmigen im Rahmen der vom LIKIV vorgesehenen Verschiebungen der Qualifikationen.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Der insgesamte Zuschuss für das WPZS Katharinenstift steigt in 2020 steigt aufgrund folgender Elemente:

  • die Einführung der dekretal vorgesehenen drei Tagespauschalen;

  • das Ziel der Angleichung der Pauschalen aller Einrichtungen bis 2028;

  • die Erhöhung der Plätze für Bewohner mit erhöhter Unterstützungskategorie.

Das WPZS Katharinenstift erhält einen Betrag in Höhe von 2.371.443,21 €. Dieser Betrag geht zu Lasten des Haushaltes der Deutschsprachigen Gemeinschaft, Haushaltsjahr 2020, OB 50, Programm 17, Zuweisung 33.00.

4. Gutachten:

Das Gutachten des Finanzinspektors vom 14. Januar 2020 liegt vor

5. Rechtsgrundlage:

  • Dekret vom 13. Dezember 2018 über die Angebote für Senioren und Personen mit Unterstützungsbedarf sowie über die Palliativpflege.
  • Vertrag zwischen der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft und der VoG Kathleos für die Angebote des WPZS „Katharinenstift“ für das Jahr 2020