Sitzung vom 23. Januar 2020

Vertrag zwischen der Deutschsprachigen Gemeinschaft und der Interkommunalen Vivias Bütgenbach für die Angebote des Wohn- und Pflegezentrums für Senioren „St. Elisabeth“ für das Jahr 2020 sowie Regierungserlass zur Gewährung eines Zuschusses für das Jahr 2020 an die Interkommunale Vivias Bütgenbach für die Angebote des Wohn- und Pflegezentrums für Senioren „St. Elisabeth“

1. Beschlussfassung:

Die Regierung genehmigt den Vertrag zwischen der Deutschsprachigen Gemeinschaft und der Interkommunalen Vivias Bütgenbach für die Angebote des Wohn- und Pflegezentrums für Senioren „St. Elisabeth“ für den Zeitraum vom 1. Januar 2020 bis 31. Dezember 2020.

Die Regierung gewährt der Interkommunalen VIVIAS für die Angebote des Wohn-und Pflegezentrum für Senioren „St. Elisabeth“ einen Zuschuss in Höhe von 2.503.662,15 € und verabschiedet den entsprechenden Erlass.

Der Vize-Ministerpräsident, Minister für Gesundheit und Soziales, Raumordnung und Wohnungswesen wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Das Grundlagendekret über die Angebote für Senioren und Personen mit Unterstützungsbedarf sowie über die Palliativpflege wurde am 13. Dezember 2018 verabschiedet. Dieses Dekret beschreibt die Angebote, regelt die Genehmigungen und Anerkennungen sowie die Finanzierung der einzelnen Angebote und Träger.

Aktuell erfüllen die Wohn- und Pflegezentren noch nicht die anvisierten Vorgaben zum Betreuungsschlüssel von 82 % erhöhter und 13 % geringer Unterstützungskategorie. Hierzu wird deshalb eine Übergangsphase von 10 Jahren im Dekret definiert. Für die Kurzaufenthalte, mit der Zielvorgabe 5 % der Gesamtkapazität des Wohn- und Pflegezentrums, wurden 4 Jahre Übergangszeit vorgesehen.

Für das Jahr 2020 ist ein weiterer 1-Jahres-Vertrag vorgesehen. Mit den Jahresverträgen sollen Erfahrungen gesammelt werden bevor Geschäftsführungsverträge mit den Einrichtungen abgeschlossen werden. 2020 ist ein weiteres Übergangsjahr, in dem die Weichen gestellt werden, die obengenannten Prozentsätze zu erreichen und gleichzeitig die Finanzierung aller Wohn- und Pflegezentren zu harmonisieren. Sowohl die öffentlichen als auch die privaten Einrichtungen sollen am Ende der Übergangsperiode eine gleiche Finanzierung für eine gleiche Leistung erhalten. Die Finanzierungsregeln des LIKIV, die bis zum 31.12.2018 angewendet wurden, haben dazu geführt, dass die einzelnen Einrichtungen sehr unterschiedliche Tagespauschalen erhalten haben.

Der Personalkader wird bis zur Verabschiedung eines Ausführungserlasses weiterhin auf Grundlage der LIKIV-Normen definiert. Diese befinden sich in folgenden Rechtstexten:

  • Arrêté royal du 21 septembre 2004 fixant les normes pour l’agrément spécial comme maison de repos et de soins, comme centre de jour ou comme centre pour lésions cérébrales acquises ;

  • Arrêté ministériel du 6 novembre 2003 fixant le montant et les conditions d’octroi de l’intervention visée à l’article 37, §12 de la loi relative à l’assurance obligatoire soins de santé et indemnités, coordonnées le 14 juillet 1994 dans les maisons de repos et de soins et dans les maisons de repos pour personnes âgées.

Zur Berechnung der Personalnorm wurden die LIKIV-Normen angewandt :

  • Die Bewohner mit geringer Unterstützungskategorie wurden den Altenwohnheimen zugewiesen mit je 50% mit Katz-Skala A und B.

  • Die Bewohner mit erhöhter Unterstützungskategorie wurden den Altenpflegewohnheimen zugeordnet mit je 50% mit der Katz-Skala B und C.

  • Die Kurzaufenthalte bleiben Kurzaufenthalte.

Zuschuss 2020 für das Wohn- und Pflegezentrum für Senioren „St. Elisabeth“ inklusive Kurzaufenthalte:

Das Seniorenheim St. Elisabeth bietet laut Dekret folgende Dienstleistungen an:

  • Das Wohn- und Pflegezentrum für Senioren;

  • Kurzaufenthalte;

  • Tagespflege;

  • Tagesbetreuung;

Das Seniorenheim St. Elisabeth zählt insgesamt 90 anerkannte Plätze.

Das Seniorenheim St. Elisabeth erhält im Jahr 2020 für das Wohn- und Pflegezentrum, das Angebot der Kurzaufenthalte einbegriffen, einen globalen Zuschuss von 2.404.201,15 €. Dieser globale Zuschuss deckt sowohl den bewohnerbezogenen Zuschuss als auch den personalbezogenen Zuschuss für das Jahr 2019 ab.

Hinzu kommen noch 7.461,00 € für die Standardmobilitätshilfen.

 

Mobilitätshilfen

7.461,00 €

Personalbezogener Zuschuss

138.661,15 €

 

Bewohnerbezogener Zuschuss

2.265.540 €

Total

2.411.662,15 €

 

Die Pauschale für Mobilitätshilfen pro Platz ist im Jahr 2020 auf 82,90 EUR festgelegt.

Die Pauschale für die Finanzierung der Plätze für Bewohner mit zugewiesener erhöhter Unterstützungskategorie ist auf 71 € festgelegt.

Die Pauschale für die Finanzierung der Plätze für Bewohner mit zugewiesener geringer Unterstützungskategorie ist auf 61 € festgelegt.

Die Pauschale für die Finanzierung der Kurzaufenthalte ist auf 65 € festgelegt.

Aufteilung der Unterstützungskapazität (90 Plätze):

Am 1. Januar 2020 weist das Seniorenheim St. Elisabeth folgende Aufteilung der Unterstützungskapazität auf:

68 Plätze für Bewohner mit erhöhter Unterstützungskategorie (76 %);

17 Plätze für Bewohner mit geringer Unterstützungskategorie (20 %);

5 Plätze für Kurzaufenthalte (5 %).

Die Anzahl Plätze in den einzelnen Kategorien ändern sich nicht im Vergleich zu 2019.

In 2019 wird das WPZS „St. Elisabeth“ höchstwahrscheinlich laut der zum jetzigen Zeitpunkt vorliegenden Hochrechnung die Anwesenheitstage der erhöhten Unterstützungskategorie leicht überschreiten, die der geringen Unterstützungskategorie unterschreiten und die der Kurzaufenthalte erreichen.

Anzahl Anwesenheitstage:

Für das Seniorenheim St. Elisabeth werden folgende Anwesenheitstage pro Unterstützungskapazität festgelegt:

24.888 Anwesenheitstage für Bewohner mit erhöhter Unterstützungskategorie;

6.222   Anwesenheitstage für Bewohner mit geringer Unterstützungskategorie;

1.830   Anwesenheitstage für Kurzaufenthalte.

Die im Vertrag festgehaltene Unterstützungskapazität hat zur Folge, dass der Personalstamm 2019 sich laut LIKIV Norm wie folgt in 2020 verändert:

 

 

2019

2020

Differenz

Krankenpfleger

12,79VZÄ

13,28 VZÄ

+0,49 VZÄ

Pflegehelfer

14,02VZÄ

14,40 VZÄ

+0,38 VZÄ

Paramediziner

2,92 VZÄ

2,94 VZÄ

+0,02 VZÄ

 

Diese zusätzlichen Personalmitglieder müssen in 2020 eingestellt werden.

Sollten im Laufe des Jahres 2020 Personalmitglieder einer der vorgenannten drei Qualifikationen ausfallen, sollen diese bevorzugt durch die gleiche Qualifikation ersetzt werden.

Sollte ein nachgewiesener Arbeitskräftemangel für die festgelegte Norm 2020 und Qualifikation (über die Abweichung hinaus) bestehen, kann der Minister auf Grundlage eines Gutachtens des Begleitausschusses weitere Abweichungen genehmigen im Rahmen der vom LIKIV vorgesehenen Verschiebungen der Qualifikationen.

Zuschuss 2020 für die Tagespflege:

Das Seniorenheim St. Elisabeth bietet 4 Plätze in der Tagespflege an.

Die Tagespflege ist mindestens 50 Wochen im Jahr an 5 Tagen die Woche geöffnet.

Anwesenheitstage der Tagespflege:

Für das Seniorenheim St. Elisabeth werden 1.000 Anwesenheitstage für die Tagespflege festgelegt.

Die Begleitpauschale für die Tagespflege ist auf 42,00 € festgelegt

Das Seniorenheim St. Elisabeth erhält für die Tagespflege einen Pauschalzuschuss von 42.000,00 € (1.000 x 42,00 €).

Zuschuss 2020 für die Tagesbetreuung:

Das Seniorenheim St. Elisabeth bietet 10 Plätze in der Tagesbetreuung an.

Die Tagesbetreuung ist mindestens 50 Wochen im Jahr an 5 Tagen die Woche geöffnet

Anwesenheitstage für die Tagesbetreuung:

Für das Seniorenheim St. Elisabeth werden 2500 Anwesenheitstage für 2020 für die Tagesbetreuung festgelegt.

Die Begleitpauschale für die Tagesbetreuung ist auf 20,00 € festgelegt.

Das Seniorenheim St. Elisabeth erhält für die Tagesbetreuung einen Pauschalzuschuss von 50.000,00 € (2.500 x 20,00 €).

Übersicht des Zuschusses für alle Angebote im Jahr 2020:

Das Seniorenheim St. Elisabeth erhält für das Jahr 2020 einen maximalen Pauschalzuschuss in Höhe von 2.503.662,15 €.

Die Auszahlung des Betrages erfolgt gemäß folgender Modalitäten:

Der maximale Pauschalzuschuss von 2.503.662,15 € wird nach Unterzeichnung vorliegenden Vertrages durch die Regierung in monatlichen Vorschüssen an das Seniorenheim St. Elisabeth ausgezahlt.

Der monatlich auszuzahlende Betrag beläuft sich auf 208.638,00 € für die Monate Januar bis November und auf 208.644,15 € für den Monat Dezember 2020.

Die Beträge werden auf das Konto BE42 0910 1012 9354 der Interkommunalen Vivias, zum Walkerstal 15 in 4750 Bütgenbach überwiesen.

Der maximale Zuschussbetrag setzt sich wie folgt zusammen:

Für das Wohn- und Pflegezentrum (inkl. Standardmobilitätshilfen): 2.411.662,15 €.

Für die Tagespflege: 42.000 €.

Für die Tagesbetreuung: 50.000 €.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Der insgesamte Zuschuss für St. Elisabeth steigt in 2020 steigt aufgrund folgender Elemente :

  • die Einführung der dekretal vorgesehenen drei Tagespauschalen;

  • das Ziel der Angleichung der Pauschalen aller Einrichtungen bis 2028;

  • die komplette Berücksichtigung der neuen Plätze in Anwesenheitstagen.

Das Seniorenheim St. Elisabeth erhält einen Betrag in Höhe von 2.503.662,15 €. Dieser Betrag geht zu Lasten des Haushaltes der Deutschsprachigen Gemeinschaft, Haushaltsjahr 2020, OB 50, Programm 17, Zuweisung 43.53.

4. Gutachten:

Das Gutachten des Finanzinspektors vom 23. Januar 2020 liegt vor.

5. Rechtsgrundlage:

  • Dekret vom 13. Dezember 2018 über die Angebote für Senioren und Personen mit Unterstützungsbedarf sowie über die Palliativpflege.
  • Vertrag zwischen der Deutschsprachigen Gemeinschaft und der Interkommunalen Vivias Bütgenbach für die Angebote des Wohn- und Pflegezentrums für Senioren „St. Elisabeth“ für das Jahr 2020.