Sitzung vom 6. Februar 2020

Erlass der Regierung zur Festlegung des Zuschusses der Lebenshaltungskostenpauschale für das Jahr 2020 für die VoG Soziale Integration und Alltagshilfe (S.I.A.)

1. Beschlussfassung:

Die Regierung gewährt der VoG Soziale Integration und Alltagshilfe (S.I.A.) einen Zuschuss für die Lebenshaltungskostenpauschale in Höhe von 9.766, - EUR für das Jahr 2020 und verabschiedet den entsprechenden Erlass.

Der Vize-Ministerpräsident, Minister für Gesundheit und Soziales, Raumordnung und Wohnungswesen wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Seit dem 1. Januar 2009 findet das Dekret vom 19. Mai 2008 über die Jugendhilfe und zur Umsetzung von Jugendschutzmaßnahmen Anwendung. Der Erlass der Regierung über die Jugendhilfe und den Jugendschutz wurde am 14. Mai 2009 verabschiedet. Im Rahmen des Dekrets der Jugendhilfe wurde die VoG Soziale Integration und Alltagshilfe (S.I.A.) gemäß Artikel 22 als Jugendhilfeträger der stationären und ambulanten Hilfen anerkannt.

Am 12. Februar 2016 hat die Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft einen Geschäftsführungsvertrag mit der VoG Soziale Integration und Alltagshilfe (S.I.A.) für den Zeitraum von 2016-2019 abgeschlossen.

In ihrer Sitzung vom 29. August 2019 hat die Regierung beschlossen, alle bestehenden Geschäftsführungsverträge um ein weiteres Jahr bis Ende 2020 zu verlängern.

Die Dotationen, bzw. Zuschüsse werden um 1,25 Prozent im Vergleich zu 2019 erhöht.

Aus diesem Grund wurde der Geschäftsführungsvertrag zuletzt am 19. Dezember 2019 abgeändert.

Zu den Basisaufgaben der VoG Soziale Integration und Alltagshilfe (S.I.A.) gehören:

  • die stationäre Aufnahme junger Erwachsener und Jugendlicher in einer sozialtherapeutischen Wohngemeinschaft;

  • die Organisation eines Treffpunkts für ehemalige Bewohner und andere Hilfesuchende;

  • die ambulante Betreuung junger Erwachsener und Jugendlicher, die den Anforderungen eigenständigen Lebens noch nicht gewachsen sind aber keine Wohngruppenbetreuung wünschen oder benötigen.

Die VoG Soziale Integration und Alltagshilfe (S.I.A.) erhält gemäß des Artikels 7, Punkt 2 des Geschäftsführungsvertrags zwischen der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft und der VoG Soziale Integration und Alltagshilfe (S.I.A.), zusätzlich zu der Basisbezuschussung eine Jahrespauschale zur Deckung der täglichen Lebenshaltungskosten für die Minderjährigen, die durch Beschluss bzw. Urteil des Jugendhilfedienstes, des Jugendrichters, des Jugendgerichts, der Staatsanwaltschaft oder anderen Behörden mit vorheriger Genehmigung des zuständigen Fachbereichs des

Ministeriums der Deutschsprachigen Gemeinschaft bei der VoG Soziale Integration und Alltagshilfe (S.I.A.) untergebracht wurden.

Für das Jahr 2020 beträgt die maximale Höhe der Lebenshaltungskostenpauschale   9.766, - EUR.

Die Lebenshaltungskostenpauschale geht von einer jährlichen Vollbelegung mit einem Jugendlichen unter 18 Jahren, somit von 365 Belegungstagen aus. Sind die effektiven Belegungstage durch einen Jugendlichen unter 18 Jahren geringer als 365, wird im darauffolgenden Jahr eine dementsprechende Kürzung der Pauschale vorgenommen. Pro nicht belegten Tag werden 22,- EUR von der Pauschale subtrahiert, wobei die VoG Soziale Integration und Alltagshilfe (S.I.A.) die minimale Pauschale in Höhe von            7.500,- EUR zur Bereitstellung eines freien Platzes unabhängig einer effektiven Belegung dieses reservierten Platzes erhält.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Haushaltsjahr:                      2020

Finanzstelle:                         50.14

Finanzposition:                    33.01

Zuschuss:                           9.766,- EUR

 

Die Lebenshaltungskostenpauschale zu Gunsten der VoG Soziale Integration und Alltagshilfe (S.I.A.) beträgt für das Jahr 2020 maximal 9.766, - EUR und wird zu 100 % in Form von monatlichen Zuschüssen ausgezahlt. Der monatlich auszuzahlende Betrag beläuft sich auf 813,- EUR für die Monate Januar bis November 2020 und auf 823,- EUR für den Monat Dezember 2020.

Die minimale Lebenshaltungskostenpauschale zu Gunsten der VoG Soziale Integration und Alltagshilfe (S.I.A.) für das Jahr 2020 beträgt 7.500, - EUR.

In der ersten Jahreshälfte 2020 wird die effektive Lebenshaltungskostenpauschale aufgrund der effektiven Belegungen 2019 berechnet und angepasst.

4. Gutachten:

Das Gutachten des Finanzinspektors vom 23. Januar 2020 liegt vor.

5. Rechtsgrundlage:

  • Dekret vom 19. Mai 2008 über die Jugendhilfe und zur Umsetzung von Jugendschutzmaßnahmen;
  • Erlass der Regierung vom 14. Mai 2009 über die Jugendhilfe und den Jugendschutz;
  • Geschäftsführungsvertrag vom 12. Februar 2016 zwischen der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft und der VoG Soziale Integration und Alltagshilfe (S.I.A.), zuletzt abgeändert durch den dritten Nachtrag vom 19. Dezember 2019.