Sitzung vom 19. Februar 2020

Erlass der Regierung zur Abänderung des Erlasses der Regierung vom 15. Februar 2018 zur Bestellung der Mitglieder des Beirates für Integration und das Zusammenleben in Vielfalt

1. Beschlussfassung

Die Regierung verabschiedet den Erlass zur Abänderung des Erlasses der Regierung vom 15. Februar 2018 zur Bestellung der Mitglieder des Beirates für Integration und das Zusammenleben in Vielfalt.

Der Vize-Ministerpräsident, Minister für Gesundheit und Soziales, Raumordnung und Wohnungswesen wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen

Das Dekret vom 11. Dezember 2017 über Integration und das Zusammenleben in Vielfalt sieht in Artikel 20 die Schaffung eines Beirates für Integration und das Zusammenleben in Vielfalt vor, dem folgende stimmberechtigte Mitglieder angehören:

1. die kommunalen Integrationsbeauftragten;

2. ein Vertreter des Referenzzentrums;

3. ein Vertreter der Träger der im Rahmen des vorliegenden Dekrets geförderten Kurse;

4. zwei Vertreter der Zivilgesellschaft, wovon mindestens ein Migrant ist;

5. ein Vertreter der ÖSHZ;

6. ein Vertreter pro kollektive Aufnahmestruktur im deutschen Sprachgebiet.

Dem Beirat gehören zusätzlich folgende Mitglieder mit beratender Stimme an:

1. ein Vertreter des für Soziales zuständigen Ministers;

2. ein Vertreter des Ministeriums der Deutschsprachigen Gemeinschaft;

3. ein Vertreter des Arbeitsamtes der Deutschsprachigen Gemeinschaft.

Für jedes Mitglied wird ein Ersatzmitglied bestellt.

Durch den Erlass der Regierung vom 15. Februar 2018, abgeändert durch die Erlasse vom 26. Februar 2019 und vom 12. Juli 2019, wurden die Mitglieder für eine Mandatsdauer von 5 Jahren bestellt. Aufgrund verschiedener personeller Veränderungen müssen verschiedene Mitglieder ersetzt werden.

Die vorliegenden Veränderungen betreffen:

  • Die Vertreter des öffentlichen Sozialhilfezentren: Frau Gaby Zimmermann als effektives Mitglied und Herr Erwin Klinkenberg als Ersatzmitglied;

  • Die Vertreter des für Soziales zuständigen Ministers: Frau Caroline Hagelstein als effektives Mitglied und Herr Robert Hagen als Ersatzmitglied;

In Anwendung des Dekrets vom 3. Mai 2004 zur Förderung der ausgewogenen Vertretung von Männern und Frauen in beratenden Gremien gehören höchstens zwei Drittel der stimmberechtigten Mitglieder eines beratenden Gremiums dem gleichen Geschlecht an.

Durch die Tatsache, dass in den vertretenen Organisationen im Beirat überwiegend und teils ausschließlich Frauen beschäftigt sind, ist es für diese Organisationen schwierig für die Besetzung des Mandates auch einen männlichen Kandidaten vorzuschlagen.

Aus diesem Grunde kann die unter Art. 3 §1 des Dekrets vom 3. Mai 2004 aufgeführte Bedingung nicht erfüllt werden. Insgesamt sind im Beirat somit mehr Frauen als Männer vertreten, jedoch wird die Bestimmung allein unter den stimmberechtigten effektiven Mitgliedern eingehalten.

3. Finanzielle Auswirkungen

Die Mitglieder des Beirats haben Anrecht auf Anwesenheitsgelder und Fahrtentschä-digungen gemäß dem Erlass vom 12. Juli 2001 zur Harmonisierung der Anwesenheitsgelder und Fahrtentschädigungen in Gremien und Verwaltungsräten der Deutschsprachigen Gemeinschaft. Zudem stehen dem Beirat Mittel für verschiedene Aktionen bereit.

Die entsprechenden Mittel sind im HH 2020 OB 50, Pr. 15, Zw. 12.11 vorgesehen. Es handelt sich also nicht um zusätzliche Kosten, die durch diese Erlassabänderung generiert werden.

4. Gutachten

Das Gutachten der Juristen des Fachbereichs Lokale Behörden und Kanzlei vom 24. Januar 2020 liegt vor.

5. Rechtsgrundlage

  • Dekret vom 3. Mai 2004 zur Förderung der ausgewogenen Vertretung von Männern und Frauen in beratenden Gremien;
  • Dekret vom 11. Dezember 2017 über Integration und das Zusammenleben in Vielfalt;