Sitzung vom 19. Februar 2020

Erlass der Regierung zur Abänderung des Erlasses der Regierung vom 20. Juli 2017 zur Bestellung von Inspektoren in Anwendung des Dekrets vom 23. Januar 2017 zur Förderung des Tourismus

1. Beschlussfassung:

Die Regierung verabschiedet den Erlass zur Abänderung des Erlasses der Regierung vom 20. Juli 2017 zur Bestellung von Inspektoren in Anwendung des Dekrets vom 23. Januar 2017 zur Förderung des Tourismus.

Die Ministerin für Kultur und Sport, Beschäftigung und Medien wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Frau Karla Büx ist seit dem 1. Februar 2019 im Fachbereich Sport, Medien und Tourismus als Sachbearbeiterin mit der Registrierung touristischer Unterkünfte beauftragt. Nach der erfolgten Einarbeitung soll Karla Büx ebenfalls als Inspektorin eingesetzt werden, um neben den allgemeinen Betriebsbedingungen auch die spezifischen Anforderungen an touristische Unterkunftsbetriebe vor Ort kontrollieren   bzw. einstufen zu können.

Der Erlass der Regierung vom 20. Juli 2017 zur Bestellung von Inspektoren in Anwendung des Dekretes vom 23. Januar 2017 wird somit ergänzt.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Es entstehen keine Kosten für die Deutschsprachige Gemeinschaft.

4. Gutachten:

Das Gutachten der Juristen des Fachbereichs Lokale Behörden und Kanzlei liegt vor.

5. Rechtsgrundlage:

Dekret vom 23. Januar 2017 zur Förderung des Tourismus, Artikel 25