Sitzung vom 12. März 2020

Erneuerung des Mandats des Vertreters der Deutschsprachigen Gemeinschaft im Kongress für lokale und regionale Gebietskörperschaften Europas (CPLRE)

1. Beschlussfassung:

Die Regierung erneuert das Mandat von Karl-Heinz Lambertz, Mitglied des Parlamentes der Deutschsprachigen Gemeinschaft, als Vertreter der Deutschsprachigen Gemeinschaft im Kongress für lokale und regionale Gebietskörperschaften Europas.

Der Ministerpräsident, Minister für lokale Behörden und Finanzen, wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Der Kongress für lokale und regionale Gebietskörperschaften ist das beratende Organ, das diese Gebietskörperschaften beim Europarat vertritt.  Die Zielsetzung des Kongresses besteht darin, sicherzustellen, dass die lokalen und regionalen Behörden an der europäischen Integration Anteil nehmen und an den Arbeiten des Europarates für Demokratie, Menschenrechte und einen Rechtsstaat partizipieren.  Außerdem bietet der Kongress einen Ort des Austauschs zwischen Mitgliedern.

Der Kongress setzt sich aus zwei Kammern zusammen, einer regionalen und einer lokalen Kammer.  Belgien verfügt über 14 Mitglieder im Kongress: 7 effektive Mitglieder sowie 7 Ersatzmitglieder.

Am 12. März 1996 hat die „Interministerielle Konferenz für Außenpolitik“ folgende Aufteilung der belgischen Mandate festgelegt:

 

In der Kammer der Gemeinden

Effektive Vertreter:

  • Vereinigung der Flämischen Gemeinden
  • Vereinigung der Wallonischen Gemeinden
  • Vereinigung der Brüsseler Gemeinden

Stellvertreter:

  • Vereinigung der Flämischen Gemeinden
  • Vereinigung der Wallonischen Gemeinden
  • Vereinigung der Flämischen Gemeinden
  • Wallonische Region (als Vertreter der Provinzen)

 

In der Kammer der Regionen

Effektive Vertreter:

  • Wallonische Region
  • Flämische Gemeinschaft
  • Region Brüssel-Hauptstadt
  • Deutschsprachige Gemeinschaft

Stellvertreter:

  • Flämische Gemeinschaft
  • Flämische Gemeinschaft
  • Französische Gemeinschaft

Der bisherige Vertreter der Deutschsprachigen Gemeinschaft in der Kammer der regionalen Gebietskörperschaften ist Herr Karl-Heinz Lambertz.  Sein Mandat endet im Oktober d.J. und wird für den Zeitraum 2020-2024 verlängert.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Es ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen.

4. Gutachten:

Es sind keine Gutachten erforderlich.

5. Rechtsgrundlage:

Charte du Congrès des pouvoirs locaux et régionaux du Conseil de l’Europe, article 2 et 3 (adoptée par le Comité des Ministres du 2 mai 1997) ;