Sitzung vom 26. März 2020

Kirchenfabrik St. Vith: Pfarrkirche St. Vith - Erneuerung der Dacheindeckung des Nebeneingangs – Dringlichkeitsverfahren

1. Beschlussfassung:

Die Regierung erkennt die Dringlichkeit der Erneuerung der Dacheindeckung des Nebeneingangs der Pfarrkirche in St. Vith an.

Der Ministerpräsident, Minister für lokale Behörden und Finanzen wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Ende letzten Jahres stellte die Kirchenfabrik St. Vith fest, dass das Dach über dem Seiteneingang der Pfarrkirche undicht ist.

Eine Reparatur ist nicht möglich, da durch herabfallende Betonteile des Hauptschiff-daches auf das darunterliegende Dach, die Schiefer großflächig beschädigt wurden.

3. Finanzielle Auswirkungen:

OB 70 – PR 03 – ZW 63.21

Der voraussichtliche Zuschuss für die Erneuerung der Dacheindeckung des Nebeneingangs der Pfarrkirche St. Vith beläuft sich auf 5.866,03 €, dies sind 60% der annehmbaren Projektkosten in Höhe von 9.776,71 €.

4. Gutachten:

Das Gutachten der Finanzinspektion ist nicht erforderlich.

5. Rechtsgrundlage:

Infrastrukturdekret vom 18. März 2002 in seiner aktuellen Fassung.