Sitzung vom 26. März 2020

Erlass der Regierung zur Bestellung eines Regierungskommissars für die Wohnungsbaugesellschaft öffentlichen Dienstes „Öffentlicher Wohnungsbau Ostbelgien G.m.b.H.“

1. Beschlussfassung:

Die Regierung verabschiedet den Erlass zur Bestellung eines Regierungskommissars für die Wohnungsbaugesellschaft öffentlichen Dienstes „Öffentlicher Wohnungsbau Ostbelgien G.m.b.H.“.

Der Vize-Ministerpräsident, Minister für Gesundheit und Soziales, Raumordnung und Wohnungswesen wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Die Gesellschaft unterliegt der Aufsicht des für das Wohnungswesen zuständigen Ministers und des Haushaltsministers. Die Aufsicht des Haushaltsministers betrifft alle Entscheidungen, die finanzielle oder haushaltsmäßige Auswirkungen haben.

Die Aufsicht erfolgt mittels eines oder mehrerer Regierungskommissare, die von der Regierung auf Vorschlag des für das Wohnungswesen zuständigen Ministers und des Haushaltsministers bezeichnet werden.

Für jeden Regierungskommissar kann die Regierung einen Stellvertreter bezeichnen, der im Fall einer Verhinderung die Aufgaben des Regierungskommissars wahrnimmt.

Somit muss die Regierung einen Delegierten des Haushaltsministers und einen Delegierten des zuständigen Fachministers für die Wohnungsbaugesellschaft ÖWBO bestellen.

Herr Norbert Heukemes soll zum Delegierten des Haushaltsministers bei der Wohnungsbaugesellschaft ÖWBO bestellt werden.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Es entstehen keine Kosten für die Deutschsprachige Gemeinschaft.

4. Gutachten:

Das Gutachten der Juristen des Fachbereichs Lokale Behörden und Kanzlei kann aufgrund der aktuellen Notfallsituation nicht erstellt werden.

5. Rechtsgrundlage:

Gesetzbuch über nachhaltiges Wohnen, Artikel 163 §1 Absatz 2, ersetzt durch das Dekret vom 12. Dezember 2019