Sitzung vom 26. März 2020

Erlass der Regierung zur Abänderung des Erlasses der Regierung vom 13. Dezember 2018 zur Bestellung der Mitglieder der Jugendkommission der Deutschsprachigen Gemeinschaft

1. Beschlussfassung:

Die Regierung verabschiedet den Erlass zur Abänderung des Erlasses der Regierung vom 13. Dezember 2018 zur Bestellung der Mitglieder der Jugendkommission der Deutschsprachigen Gemeinschaft.

Die Ministerin für Kultur und Sport, Beschäftigung und Medien, wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Durch die Neuverteilung der Aufgabenbereiche beim Rat der deutschsprachigen Jugend (RDJ), wird der RDJ zukünftig nicht mehr durch Frau Mona Locht vertreten. Die Vertretung des RDJ übernimmt ab dem 1. März 2020 Herr Denis Jansen.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Gemäß Artikel 55 des Dekretes erhalten die Mitglieder Entschädigungen. Für die Anwesenheits- und Fahrtentschädigungen sind jährlich 2.000 EUR über OB 40 PR 11 ZW 12.11 „Allgemeine laufende Ausgaben“ vorgesehen.

Da kein Mitglied hinzukommt, bleibt die Entschädigung für Anwesenheits- und Fahrtentschädigungen ähnlich wie bislang.

4. Gutachten:

Das Gutachten der Juristen des Fachbereichs Lokale Behörden und Kanzlei liegt vor.

5. Rechtsgrundlage:

Dekret vom 6. Dezember 2011 zur Förderung der Jugendarbeit