Sitzung vom 20. Mai 2020

Vertreterdatenbank: Bestellung von Vertretern des Fachbereichs Gesundheit und Senioren in verschiedenen Gremien

1. Beschlussfassung:

Die Regierung beschließt, ihre Vertreter in folgenden Gremien neu zu bestellen:

Gremium

Ausscheidende Vertretung

Neue Vertretung

Föderales wissenschaftliches Institut Sciensano

Cormann Karin

Lemmens Babs

Task Force NAPAN

Cormann Karin

Lemmens Babs

Observatorium für Patientenmobilität – Arbeitsgruppe

Paquet Sarah

Cormann Karin

Föderale Agentur für die Sicherheit der Nahrungskette – Beratungsausschuss (AFSCA)

Thomas Mireille

Lemmens Babs

Referenzzentrum für Krebsfrüherkennung – Centre communautaire de Référence pour le dépistage des cancers (CCR)

Thomas Mireille

Breuer Nicolas

Stiftung Krebsregister/Registre du Cancer – Begleitausschuss

Thomas Mireille

Breuer Nicolas

Stiftung Krebsregister/Registre du Cancer – Verwaltungsrat

Thomas Mireille

Breuer Nicolas

Medizinische Planungskommission (Com mission de planification – offre médicale)

Effektives Mitglied

Laura Piraprez

Ersatzmitglied
Guillaume Westenbohm

Effektives Mitglied
Laura Piraprez
Ersatzmitglied

Sarah Gielen

Allgemeine Zelle für Drogen und Drogensucht (Artikel 9)

Effektives Mitglied

Ersatzmitglied

 

Jansen Denis

/

 

 

Lemmens Babs

Nicolas Breuer

Allgemeine Zelle für Drogen und Drogensucht (Artikel 3)

/

Laura Piraprez

 

Die Regierung beschließt außerdem folgendes Gremium aus der Vertreterdatenbank zu löschen:

  • Studiengruppe CoBRAHA
  • Eudomos
  • Kollegium der Arzt-Direktoren – Revalidationskonventionen

Der Vize-Ministerpräsident, Minister für Gesundheit und Soziales, Raumordnung und Wohnungswesen wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Aufgrund des Weggangs eines Personalmitgliedes im Fachbereich Gesundheit und Senioren sowie der Neuanstellung neuer Personalmitglieder sind einige Aufgaben innerhalb des Fachbereichs Gesundheit und Senioren neu verteilt worden. Aus diesem Grund müssen Bestellungen einiger Personen für gewisse Gremien vorgenommen werden.

Erläuterungen zur Löschung

Aufgrund der Tatsache, dass diese Gremien nicht mehr aktiv sind, können diese aus der Vertreterdatenbank gestrichen werden.

Die VoG Eudomos ist im Dezember 2019 aufgelöst worden und kann ebenfalls aus der Vertreterdatenbank gestrichen werden.

Der Vize-Ministerpräsident, Minister für Gesundheit und Soziales, Raumordnung und Wohnungswesen wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Es entstehen keine Kosten für die Deutschsprachige Gemeinschaft.

4. Gutachten:

Es sind keine Gutachten erforderlich.

5. Rechtsgrundlage:

  • Sciensano
    Loi spéciale des réformes institutionnelles du 8 aout 1980, article 6bis, 3§ sur la collaboration à la gestion de Sciensano. und article 92ter, alinéa 1er (14).
  • NAPAN
    Directive 2009/128/CE du Parlement Européen et du Conseil du 21 octobre 2009 relatif à l‘instauration d’un cadre d’action communautaire pour parvenir à une utilisation des pesticides compatible avec le développement durable
  • Observatoire de la mobilité des patients
    Gesetz vom 4. Juni 2007 zur Abänderung der Rechtsvorschriften im Hinblick auf die Förderung der Mobilität der Patienten.
  • AFSCA
    Königlicher Erlass vom 19. Mai 2000 bezüglich der Zusammensetzung des Begleitausschusses der AFSCA
  • CCR
    Protocole d’accord signé entre l’Etat fédéral et les Communautés, le 25 octobre 2000. (2)
  • Stiftung Krebsregister
    Königlicher Erlass vom 10. Dezember 2009 bezüglich der Zusammensetzung und Funktion des Begleitausschusses der Nutzergemeinschaft der Daten der gemeinnützigen Stiftung „Krebsregister“, Artikel 1, §1, 10° und aufgrund des Statutes der privaten Stiftung „Krebsregister“ vom 21. Januar 2010, Kapitel III, Artikel 6; (7+8)
  • Medizinische Planungskommission
    K.E. vom 02.07.1996 zur Festlegung der Funktionsweise und der Zusammensetzung der medizinischen Planungskommission, Artikel 2 Punkt 6 sowie Artikel 3
  • Allgemeine Zelle für Drogen und Drogensucht
    2. September 2002: Kooperationsabkommen zwischen dem Föderalstaat, den Gemeinschaften, der Gemeinsamen Gemeinschaftskommission, der Französischen Gemeinschaftskommission und den Regionen für eine globale und integrierte Drogenpolitik.