Sitzung vom 20. Mai 2020

AktiF- und AktiF PLUS-Beschäftigungsförderung: Verlängerung der projektgebundenen AktiF-Stellen bis zum 31. Dezember 2024

1. Beschlussfassung:

Die Regierung beschließt die Verlängerung aller projektgebundenen Stellen, die bis zum 31. Dezember 2023 genehmigt sind, um ein Jahr, sprich bis zum 31. Dezember 2024.

Die Ministerin für Kultur und Sport, Beschäftigung und Medien wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Zur Abfederung der Folgen, die die Corona-Pandemie für den Arbeitsmarkt hat, hat das Parlament am 27. April 2020 das Krisendekret 2020 (II) verabschiedet. Dieses Dekret sieht zahlreiche Maßnahmen im AktiF-Bereich vor.

Neben den Maßnahmen, für die es einer Dekret-Initiative bedurfte, schlage ich der Regierung die Verlängerung der projektgebundenen AktiF-Stellen, die aktuell auf den 31. Dezember 2023 befristet sind, vor. Die Laufzeit der genehmigten Stellen endet somit erst am 31. Dezember 2024.

Mit dem Rundschreiben vom 28. April 2020 wurde den Arbeitgebern im nichtkommerziellen Sektor, die AktiF-Personal beschäftigen, diese Änderung bereits angekündigt.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Aktuell sind 189,51 Vollzeitstellen im Rahmen von projektgebundenen AktiF-Stellen genehmigt. Diese Anzahl Stellen wird sich bis zum 31. Dezember 2023 durch Personalveränderungen oder durch die Genehmigung von zusätzlichen Stellen sicherlich verändern. Die Entwicklungen sind schwer einzuschätzen.

Ebenfalls wird die Zuschusshöhe durch Indexanpassungen ebenfalls noch variieren. Für die Simulation wurde daher vom aktuellen Stand und von der aktuellen Zuschusshöhe ausgegangen:

 

VZÄ

Jahreszuschuss

AktiF

7,7

   11.244,24 €

         86.580,65 €

AktiF PLUS

21,21

   21.458,52 €

      455.135,21 €

B1

88,36

   15.837,41 €

   1.399.393,55 €

B2

47,88

   22.181,74 €

   1.062.061,71 €

B3

24,36

   28.000,25 €

      682.086,09 €

 

189,51

 

   3.685.257,21 €

       

Der Haushalt 2024 wird voraussichtlich mit 3.685.257,21 EUR belastet. Die Mittel können über den OB 30 PR 23 ZW 30.23 aufgebracht werden.

4. Gutachten:

Es wurde ein Gutachten bei der Finanzinspektion beantragt.

5. Rechtsgrundlage:

  • Dekret vom 28. Mai 2018 zur AktiF- und AktiF PLUS – Beschäftigungsförderung;
  • Erlass vom 28. September 2018 zur Ausführung des Dekrets vom 28. Mai 2018 zur AktiF- und AktiF PLUS – Beschäftigungsförderung.