Sitzung vom 4. Juni 2020

Erlass der Regierung zur Finanzierung des Start- und Praktikumsbonus 2020 zugunsten des Instituts für Aus- und Weiterbildung im Mittelstand und in kleinen und mittleren Unternehmen

1. Beschlussfassung:

Die Regierung verabschiedet den Erlass zur Finanzierung des Start- und Praktikumsbonus 2020 zugunsten des Instituts für Aus- und Weiterbildung im Mittelstand und in kleinen und mittleren Unternehmen.

Der Minister für Bildung, Forschung und Erziehung wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Gemäß Artikel 35 des Dekretes vom 25. April 2016 über Maßnahmen im Beschäftigungsbereich ist das IAWM ab dem 1. Januar 2016 für die Gewährung und die Verwaltung von Prämien an Arbeitgeber und Auszubildende im Rahmen von Systemen der dualen Ausbildung zuständig.

Aufgrund der Verlängerung des Geschäftsführungsvertrages 2016-2019 für das Jahr 2020 mit dem Institut für Aus- und Weiterbildung im Mittelstand und in kleinen und mittleren Unternehmen, die am 27. April 2020 durch das Parlament genehmigt wurde, steht dem IAWM zur Finanzierung der Aufgabe Auszahlung der Prämien an Arbeitgeber und Auszubildende im Rahmen von Systemen der dualen Ausbildung für das Geschäftsjahr 2020 den Betrag von 225.000€ zu.

Diese Zusatzdotation darf ausschließlich für Zuwendungen an Betriebe und Lehrlinge in Form des Start- und Praktikumsbonus verwendet werden.

Die Gewährung dieser Zuwendungen erfolgt gemäß dem Königlichen Erlass vom 1. September 2006 über den Start- und den Praktikumsbonus, der zuletzt am 10. November 2017 abgeändert wurde.

Die Auszahlung der 225.000,00 € an das IAWM erfolgt wie folgt:

- erste Teilzahlung für Januar bis Mai 2020 in Höhe von 93.750 € nach Unterschrift des Regierungserlasses

- weitere monatliche Teilzahlungen von jeweils 18.750 € von Juni bis Dezember 2020.

3. Finanzielle Auswirkungen:

225.000 € sind im OB 30 PR 22 ZW 41.42 vorgesehen.

4. Gutachten:

Das Gutachten der Finanzinspektion vom 14. Mai 2020 liegt vor.

5. Rechtsgrundlage:

  • Dekrete vom 16. Dezember 1991 über die Aus- und Weiterbildung im Mittelstand und in kleinen und mittleren Unternehmen insbesondere Artikel 16 Nummer 16.
  • Beschluss des Parlaments vom 27. April 2020 zur Genehmigung der Verlängerung des Geschäftsführungsvertrages 2016-2019 für das Jahr 2020 mit dem Institut für Aus- und Weiterbildung im Mittelstand und in kleinen und mittleren Unternehmen.
  • Königlicher Erlass vom 1. September 2006 über den Start- und Praktikumsbonus.