Sitzung vom 11. Juni 2020

Verabschiedung des Entwurfs eines Geschäftsführungsvertrages zwischen der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft und der VoG Tourismusagentur Ostbelgien, TAO für den Zeitraum 2021-2024

1. Beschlussfassung:

Die Regierung genehmigt den Entwurf des Geschäftsführungsvertrages 2021-2024 zwischen der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft und der VoG Tourismusagentur Ostbelgien, TAO.

Die Ministerin für Kultur und Sport, Beschäftigung und Medien wird beauftragt, dem Parlament den Entwurf des Geschäftsführungsvertrag zur Zustimmung zu übermitteln.

Die Ministerin für Kultur und Sport, Beschäftigung und Medien wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Der Geschäftsführungsvertrag beschreibt die von der TAO zu erbringenden Leistungen sowie deren Evaluierung. Er legt fest, welche Finanzmittel die Deutschsprachige Gemeinschaft dafür vorsieht und deren Zahlungsmodalitäten.

Die Aufgaben einer Tourismusagentur Ostbelgien legt das „Dekret zur Förderung des Tourismus“ vom 23. Januar 2017 fest. Sie bestehen im Wesentlichen in der Entwicklung touristischer Produkte und der Vermarktung der Urlaubsregion Ostbelgien.

Gemäß dem Leitbild 2025 der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft wurden in den letzten Jahren touristische Wegeinfrastrukturen in den Hauptgeschäftsbereichen Rad und Wandern entwickelt und modernisiert. Die Entwicklung des Leitwanderwegs in Anbindung an den Eifelsteig im Rahmen von Interreg V soll im 2. Halbjahr 2021 fertiggestellt werden. Nach der Schaffung von Speerspitzenprodukten muss die Arbeit der TAO nun darin bestehen, diese Produkte auf dem Markt zu positionieren und zu festigen. Auf Grundlage des vorliegenden Geschäftsführungsvertrages betreibt die TAO daher verstärkt „Content Marketing“.

Bei Produktentwicklung und Vermarktung beachtet die TAO das Dreieck der Nachhaltigkeit, also ein adäquates Verhältnis zwischen ökologischen, ökonomischen und sozialen Faktoren.

Die TAO entwickelt und gestaltet das touristische Angebot gemeinsam mit den einzelnen Leistungsträgern in Ostbelgien.

Die TAO bleibt darüber hinaus Anlaufstelle für die Qualitätssicherung der Wegeinfrastrukturen. In dieser Funktion begleitet die TAO die Infrastrukturpartner und vermittelt zwischen ihnen – unter anderem als Vennbahn-Koordinationsstelle.

Für ein effizientes Marketing und eine zielgruppengenaue Mediaplanung sind aktuelle Daten notwendig. Um die aktuellen Bedürfnisse der Gäste und Reisemotive zu kennen, erarbeitet die TAO in enger Zusammenarbeit mit dem Referenten für Statistik im Ministerium Kennzahlen für den Tourismus in Ostbelgien.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Der jährliche Zuschuss der Deutschsprachigen Gemeinschaft umfasst die in nachfolgender Liste aufgeführten Beträge. Für die im Geschäftsführungsvertrag aufgeführten Projekte, vor allem EU-Projekten können nötigenfalls zusätzliche Finanzierungen vereinbart werden.

Für die Vertragslaufzeit wird die Zuschusshöhe wie folgt festgelegt:

Haushaltsjahr

Zuschusshöhe

2021

891.407 EUR

2022

942.237 EUR

2023

953.890 EUR

2024

965.689 EUR

4. Gutachten:

Das Gutachten des Finanzinspektors liegt vor.

5. Rechtsgrundlage:

  • das Dekret zur Förderung des Tourismus vom 23. Januar 2017
  • das Dekret vom 25. Mai 2009 über die Haushaltsordnung der Deutschsprachigen Gemeinschaft, insbesondere Artikel 105