Sitzung vom 11. Juni 2020

Verabschiedung des Entwurfs eines Geschäftsführungsvertrages zwischen der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft und dem Belgischen Rundfunk- und Fernsehzentrum BRF für den Zeitraum 2021-2024

1. Beschlussfassung:

Die Regierung genehmigt den Entwurf des Geschäftsführungsvertrages 2021-2024 zwischen der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft und dem Belgischen Rundfunk- und Fernsehzentrum der Deutschsprachigen Gemeinschaft.

Die Ministerin für Kultur und Sport, Beschäftigung und Medien wird beauftragt, dem Parlament den Entwurf des Geschäftsführungsvertrag zur Zustimmung zu übermitteln.

Die Ministerin für Kultur und Sport, Beschäftigung und Medien wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Der Geschäftsführungsvertrag beschreibt die vom BRF zu erbringenden Leistungen, deren Evaluierung sowie bestimmte Organisationsvoraussetzungen. Er legt fest, welche Finanzmittel die Deutschsprachige Gemeinschaft dafür vorsieht, deren Aufteilung und deren Zahlungsmodalitäten.

Die Basisaufgaben des BRF legt das Dekret vom 27. Juni 1986 fest (“BRF-Dekret“). Danach ist das Zentrum mit dem öffentlichen Dienst der Hörfunk- und Fernsehsendungen in deutscher Sprache beauftragt. Die Berichterstattung des BRF deckt sowohl das tageaktuelle Geschehen als auch Hintergrundinformationen aus der Deutschsprachigen Gemeinschaft, dem Inland und den benachbarten Grenzregionen ab. Neben dem Hörfunk- und dem Fernsehprogramm, die für die DG flächendeckend ausgestrahlt werden, sind diese Programme auf der BRF-Webseite ebenfalls zugänglich. Der BRF wird seinem Auftrag zur Kulturförderung durch Produktionen und Veranstaltungen gerecht.

Zur Umsetzung des Auftrags gestaltet der BRF drei auditive Mediendienste, eine Webseite und einen audiovisuellen Mediendienst. Alle Dienste richten sich schwerpunktmäßig an die Bewohner der Deutschsprachigen Gemeinschaft und deren Anrainergemeinden; ein auditiver Mediendienst wendet sich an die deutschsprachigen Bewohner der Hauptstadt Brüssel, die deutschsprachigen Bewohner der Wallonie sowie den deutschsprachigen Pendlern u.a. nach Lüttich und Brüssel, die den BRF über DAB+ empfangen können.

Im Mittelpunkt der Berichterstattung stehen regionale und euregionale Themen. Als öffentlich-rechtlicher Sender in deutscher Sprache wird zudem das nationale und internationale Geschehen abgedeckt. Die audiovisuellen Mediendienste können jeweils in Partnerschaft gestaltet werden, wobei Identität und Auftrag des BRF auf jeden Fall gewahrt bleiben.

Die BRF-Webseite ist zielgruppenorientiert strukturiert und vermittelt neben dem aktuellen Geschehen als Nachrichtenportal alle relevanten Informationen zu den einzelnen Produkten des BRF. „. Der sich rasch verändernde Medienkonsum in unserer Gesellschaft ist eng zu beobachten und ihm ist Rechnung zu tragen. Gegebenenfalls wird sich der BRF mit externen Beratern dieser Thematik annehmen.   

Die folgenden Projekte werden mit der Unterzeichnung des Geschäftsführungsvertrages innerhalb dessen Geltungsfrist umgesetzt bzw. weitergeführt und zwar im Rahmen der in diesem Vertrag festgelegten Dotationen.

Dabei handelt es sich insbesondere um:

  • die Weiterentwicklung der Internetpräsenz;
  • die Weiterentwicklung des Bewegtbildangebots mit Schwerpunkt auf der Aufbereitung des politisch gesellschaftlichen, kulturellen und sozialen Zeitgeschehens in der Deutschsprachigen Gemeinschaft;
  • die Weiterentwicklung der crossmedialen Berichterstattung über das Geschehen im Inland;
  • die Umsetzung der im laufenden Arbeitsprogramm der Regierung definierten Projekte und der auf dem Regionalen Entwicklungskonzept basierenden relevanten Zukunftsprojekte;
  • die Zusammenarbeit mit anderen Medienanbietern in der Euregio Maas-Rhein;
  • weitere Bemühungen um die digitale Nutzung der zugewiesenen Frequenzen;

die Intensivierung einer stringenten Evaluierungs- und Optimierungskultur durch Umfragen, Air-Checks etc. sowie durch die Fortsetzung der Prozessoptimierung.

Darüber hinaus werden nach Stellungnahme des Begleitausschusses und eine spezifische Befürwortung der Regierung vorliegt und die Finanzierung einschließlich der infrastrukturellen Voraussetzungen gesichert ist, die Ausarbeitung einer neuen Arbeitsordnung und die Aktualisierung der Pensionsregelung in Angriff genommen.

Darüber hinaus gibt es folgende technische Entwicklungen, die zu bewerten sind:

  • Nutzen einer automatischen Transkription zur automatischen Verschlagwortung der Hörfunk- und TV-Beiträge sowie zur Untertitelung;
  • Erweiterung der Interaktivität durch Einführung von BRF-Apps oder BRF-Skills;
  • Aufbereitung und Bereitstellung der DAB+-Signale im Falle eines DAB+-Sendenetzes in der Deutschsprachigen Gemeinschaft;
  • Aufbereitung und Bereitstellung der DVB-T2-Signale;
  • Planung und Einrichtung der neuen Räumlichkeiten des Studio Brüssel im RTBF-Neubau;
  • Aufbau und Erweiterung eines Langzeit- und Produktionsarchivs für die BRF-Produktionen.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Für die Zwecke der Erfüllung des öffentlich-rechtlichen Auftrages des BRF gewährt die Deutschsprachige Gemeinschaft:

a) eine jährliche Dotation;

b) die kostenlose Zurverfügungstellung von Frequenzen.

Die jährliche Dotation der Deutschsprachigen Gemeinschaft umfasst die in nachfolgender Liste aufgeführten Beträge.

Für die im Geschäftsführungsvertrag aufgeführten Projekte können nötigenfalls zusätzliche Finanzierungen vereinbart werden.

Für die Vertragslaufzeit wird die Zuschusshöhe wie folgt festgelegt:

 

Haushaltsjahr

Zuschusshöhe

Kapitaldotation

2021

6.416.000,00 Euro

200.000,00 Euro

2022

6.496.000,00 Euro

200.000,00 Euro

2023

6.577.000,00 Euro

200.000,00 Euro

2024

6.659.000,00 Euro

200.000,00 Euro

 

Für die Umsetzung neuer Aufgaben und Projekte, die nicht im vorliegenden Geschäftsführungsvertrag aufgeführt sind und die gegebenenfalls im Laufe der Umsetzung des Geschäftsführungsvertrages in Angriff genommen werden können und für die gegebenenfalls zusätzliche finanzielle Mittel erforderlich sind, entscheidet die Regierung nach Gutachten des Begleitausschusses im Rahmen der jährlichen Haushaltsberatungen. Diese sind Bestandteil spezifischer Abkommen zwischen der Regierung und dem BRF und werden dem Geschäftsführungsvertrag als Anhang beigefügt

Die Dotationen werden in monatlichen Zwölfteln ausgezahlt, soweit ein Dekret nichts anderes bestimmt.

4. Gutachten:

Das Gutachten des Finanzinspektors liegt vor.

5. Rechtsgrundlage:

  • das BRF–Dekret vom 27. Juni 1986, insbesondere Artikel 1bis, eingefügt durch das Programmdekret vom 3. Februar 2003
  • das Dekret vom 25. Mai 2009 über die Haushaltsordnung der Deutschsprachigen Gemeinschaft, insbesondere Artikel 105