Sitzung vom 11. Juni 2020

Corona-Hilfsfonds: Gewährung verschiedener zinsloser Darlehen

1. Beschlussfassung:

Vergabe von Darlehen

Die Regierung entscheidet über die folgenden Anfragen auf Gewährung eines zinslosen Darlehens über den Corona-Hilfsfonds und verabschiedet den entsprechenden Erlass:

 

Antragsteller

Sektor

Entscheidung

Regionalzentrum für Kleinkindbetreuung

Gesundheit

Gewährung eines Darlehens i.H.v. 537.500 EUR

Hallo Kosmo VoG

Kultur

Ablehnung

Dorfsaal Oudler VoG

Soziokultur

Gewährung eines Darlehens i.H.v. 30.000 EUR

Die Eiche VoG

Erwachsenenbildung

Gewährung eines Darlehens i.H.v. 74.000 EUR

Filmwerkstatt Ostbelgien

Medien

Gewährung eines Darlehens i.H.v. 2.300 EUR

 

Verlängerung der Einreichfrist

Die Regierung entscheidet, die Frist zur Beantragung zinsloser Darlehen über den Corona-Hilfsfonds bis zum 30. September 2020 zu verlängern.

Die Minister sind, jeder in seinem Zuständigkeitsbereich, mit der Ausführung der vorliegenden Beschlüsse beauftragt.

2. Erläuterungen:

2.1. Allgemeine Beschreibung

Zur Abfederung der Auswirkungen der Coronavirus-Epidemie und der damit verbundenen Beschränkungen auf die bezuschussten Einrichtungen und Organisationen hat die Regierung beschlossen:

  • zugesagte Zuschüsse 2020 aufrecht zu erhalten;
  • die Zwölftel-Zahlungen der Zuschüsse auf Anfrage zu beschleunigen;
  • im Falle von Einnahmeneinbußen oder Mehrausgaben im Zusammenhang mit der Krise, Darlehen zu Lasten des Corona-Hilfsfonds zu gewähren.

Mit Artikel 7 des Krisendekrets vom 6. April 2020 wurde die rechtliche Grundlage für den Corona-Hilfsfonds festgelegt: „In Anwendung von Artikel 1 §2 Nummer 4 des Dekrets vom 17. Januar 1994 zur Einrichtung von zusätzlichen Haushaltsfonds der Deutschsprachigen Gemeinschaft werden dem Beteiligungs- und Finanzierungsfonds der Deutschsprachigen Gemeinschaft 10.000.000 Euro der Globaldotation als zweckbestimmte Einnahmen zur Verfügung gestellt.“

2.2. Erörterung des Bedarfs an Umlaufkapital

Das Darlehen aus dem Corona-Hilfsfonds dient dazu, Liquiditätsengpässe zu überbrücken sowie Mehrkosten und Mindereinnahmen infolge der Corona-Krise finanziell abzufedern. Ein solcher Engpass liegt vor, wenn die fortlaufenden Einnahmen voraussichtlich nicht ausreichen, um die Verbindlichkeiten in den folgenden Monaten zu zahlen.

Die Einrichtungen haben in ihren Anträgen beziffert, welche Einnahmen ihnen aufgrund der Corona-Krise entgangen sind und welche Ausgaben für Veranstaltungen, Dienstleistungen, Projekte, Workshops etc., die abgesagt werden mussten, entstanden sind. Diese Kosten sind mit Datum, Zeit- und Erlös- bzw. Honorarangabe dokumentiert. Auf Grundlage dieser Angaben ist die Höhe des zinslosen Darlehens festgelegt worden.

2.3. Auszahlungsmodalitäten

Die Auszahlung des Darlehens erfolgt innerhalb von 5 Arbeitstagen nach Übermittlung des vorliegenden Vertrags an das Ministerium der Deutschsprachigen Gemeinschaft.

2.4. Tilgungsplan

Die Rückzahlung der zur Verfügung gestellten Mittel erfolgt in einer einmaligen Rate in Höhe des Gesamtbetrags auf das Konto des Finanzierungs- und Beteiligungsfonds der Deutschsprachigen Gemeinschaft Nr. BE78 0912 4000 3186 innerhalb eines Jahres.

Die Einrichtung kann zu jedem Zeitpunkt vorzeitige Tilgungen vornehmen.

2.5. Begründung der Beschlussempfehlung

Regionalzentrum für Kleinkindbetreuung (RZBK) – Gewährung eines Darlehens in Höhe von 537.500 EUR

  • Der Antrag auf zinsloses Darlehen des RZKB ist vollständig und wurde vom zuständigen Fachbereich Familie und Soziales geprüft. Die Übersicht der angegeben Einnahmenausfälle und Corona bedingten Mehrausgaben wurde von der Finanzdirektorin des RZKB nach vorheriger Rücksprache mit dem Fachbereich zusammengestellt. Das Darlehen sollte in der beantragten Höhe von 537.500  EUR gewährt werden.

Hallo Kosmo VoG – Ablehnung

  • Die VoG wurde am 12. März gegründet, die Statuten wurden am 20. April beim Handelsgericht hinterlegt und am 29. April im Moniteur Belge veröffentlicht. Der Antragsteller gibt in seinem Antrag an, einen Einkommensausfall in Höhe von 6.500 EUR durch 26 ausgefallene Theateraufführungen erlitten zu haben. Die ausgefallenen Aufführungen sind jedoch keine Produktionen der „VoG Hallo Kosmos“ sondern werden von der „Compagnie Dérivation“ organisiert. Herr Daniel Offerman wurde von der Compagnie Dérivation als Künstler engagiert und sollte pro Aufführung ein Honorar in Höhe von 250 EUR erhalten.
    Der Corona bedingte Einnahmenausfall ist demnach zunächst der Compagnie Dérivation als Veranstalter entstanden. Die Compagnie Dérivation hat ihren Sitz im französischen Sprachgebiet, sodass auf Ebene der Förderung durch die öffentliche Hand die Regelungen der FWB anzuwenden sind. Es ist auf Grundlage der geltenden vertraglichen Regelungen zu schauen, inwiefern die „Compagnie Dérivation“ den verpflichteten Künstlern wiederum ein Ausfallhonorar zahlt. Darüber hinaus ist nicht die VoG „Hallo Kosmos“, sondern der Künstler Daniel Offermann für die Veranstaltungen verpflichtet worden. Hier stellt sich also zudem die Frage nach der Übertragbarkeit der Forderungen von einer Rechtsperson auf die andere. Aus diesen Gründen ist diese Anfrage abzulehnen.

Dorfsaal Oudler VoG – Gewährung eines Darlehens in Höhe von 30.000 EUR

  • Der Dorfsaal Oudler wurde kurz vor dem Lockdown am 13. März fertiggestellt. Aufgrund der Auflagen zur Eindämmung der Corona-Pandemie sind viele Einnahmen wie das Eröffnungswochenende, die Dorfkirmes und der Humpenball in Höhe von ca. 30.000 EUR entfallen. Auch weitere eingeplante Einnahmen durch die Saalvermietung und die Hausbrauerei sind stark rückläufig.
    Der Verein verfügt aktuell über keine Eigenmittel. Trotz genehmigter Stundung des Kredites fallen weiterhin monatliche Kreditzinsen in Höhe von knapp 500 EUR an. Hinzu kommt der ausstehende Rechnungsbetrag für den Einbau des Kühlhauses in Höhe von 15.000 EUR und ein zu zahlender Mehrwertsteuerbetrag in Höhe von 8.000 EUR. Der Betrag des angefragten Darlehens beläuft sich auf 40.000 EUR.
    Zur Berechnung des Darlehens, wurden folgende Kosten berücksichtigt:

12 Raten des Kreditzinses à 500 EUR

6.000 EUR       

Mehrwertsteuernachzahlung

8.000 EUR       

vorliegende Rechnung für die Installation des Kühlhauses

15.000 EUR       

Versicherung

1.000 EUR       

Total

30.000 EUR

Mit der Gewährung eines Darlehens in Höhe von 30.000 EUR ist der akute Liquiditätsengpass vorerst beseitigt.

Die Eiche VoG – Gewährung eines Darlehens in Höhe von 74.000 EUR

  • Die Eiche VoG ist als Einrichtung der Erwachsenenbildung auf vierfacher Ebene von der Corona-Pandemie betroffen:

• Mittagstisch (Horeca)

• Bewegungsangebote (Fitnesscenter)

• Ausfahrten & Reisen (Tourismus)

• Senioren (Risikopublikum)

Die Einnahmenausfälle wurden nachvollziehbar erläutert und vom zuständigen Fachbereich geprüft. Der Gesamtbetrag der Einnahmenausfälle und der Mehrausgaben beläuft sich auf 100.626,22 EUR:

Verdienstausfall Kurse

14.000 EUR

Honorare (Online Kurse)

9.600 EUR

Verdienstausfall Mieten

4.948 EUR

Verdienstausfall Reisen

40.000 EUR

Anzahlung Reisen

16.410,24 EUR

Verdienstausfall Ausfahrten

4.000 EUR

Mehrkosten durch Corona (Hygiene-Artikel)

3.835,35 EUR

Nachhaltige Hygiene Maßnahmen (Luftreiniger)

7.832,63 EUR

Total

100.626,22 EUR

Der Verdienstausfall (60.410,24 EUR) „Reisen“ und „Ausfahrten“ wird sich aufheben, sobald die Reisen nachgeholt werden können.

Das Darlehen sollte in der angefragten Höhe von 74.000 EUR gewährt werden.

Filmwerkstatt Ostbelgien VoG – Gewährung eines Darlehens in Höhe von 2.300 EUR

Die Filmwerkstatt musst Ihren Betrieb 12 Wochen lang vollständig einstellen.

Aufgrund des erhöhten Bedarfs an Ferienanimationen in diesem Sommer, möchte die Filmwerkstatt ein Ferienlager mit dem Schwerpunkt Medien anbieten. Da durch ausbleibende Aufträge (Filmen von Großveranstaltungen) und die zeitweilige Einstellung des Betriebs die Eigenmittel stark zurückgegangen sind, bittet die VoG um ein Darlehen in Höhe von 2.220 EUR um die Durchführung dieses Ferienlagers finanziell abzusichern. Durch die besondere Situation und den tatsächlich erhöhten Bedarf an Ferienanimationen während der Sommerzeit nach Corona-Pandemie sollte der VoG das angefragte Darlehen – auf auf 2.300 EUR aufgerundet – gewährt werden.

Verlängerung der Einreichfrist

Bei der Einsetzung des Corona-Hilfsfonds wurde die Frist zur Beantragung des zinslosen Darlehens über den Hilfsfonds auf den 30. Juni 2020 festgelegt.

Im Erlass mit Sondervollmacht vom 30. April 2020 zur Zuschussgarantie wurde vorgesehen, dass bis Ende August ein Zwischenbericht über die Situation der strukturell geförderten Organisationen des NKS erstellt wird. Hinzu kommt, dass erst durch die schrittweise erfolgenden Lockerungen die tatsächlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie zu Tage treten. Es ist daher davon auszugehen, dass in den nächsten Wochen weitere Anträge eingereicht werden. Aus diesen Gründen ist die Verlängerung der Einreichfrist zur Beantragung eines zinslosen Darlehens über den Corona-Hilfsfonds bis zum 30. September 2020 zu empfehlen.

2.6. Überblick aller Anfragen

Aktennr.

Antragsteller

Beantr. Darlehen

Gewährte

Darlehen

Datum Entscheidung

C200401

St. Nikolaus Hospital Eupen

5.000.000 EUR

zurückgestellt

14.05.2020

C200402

B.I.S.A. VoG

11.200 EUR

11.200 EUR

14.05.2020

C200403

Ternell’s GmbH

10.000 EUR

Ablehnung

14.05.2020

C200404

RZKB

537.500 EUR

537.500 EUR

11.06.2020

C200405

Hallo Kosmo VoG

6.500 EUR

Ablehnung

11.06.2020

C200406

Dorfsaal Oudler VoG

40.000 EUR

30.000 EUR

11.06.2020

C200407

Die Eiche VoG

74.000 EUR

74.000 EUR

11.06.2020

C200408

Filmwerkstatt VoG

 

 

11.06.2020

 

 

Total

652.700 EUR

 

 

3. Finanzielle Auswirkungen:

Das rückzahlbare Darlehen geht zu Lasten des Finanzierungs– und Beteiligungsfonds.

Die Zusage betrifft variable Kredite, die im OB 70 – PR 25 – ZW 81.00 des Haushaltes des Jahres 2020 eingetragen sind.

4. Gutachten:

Gutachten der Finanzinspektion vom 04. Juni 2020.

5. Rechtsgrundlage:

  • Dekret vom 17. Januar 1994 zur Einrichtung von zusätzlichen Haushaltsfonds der Deutschsprachigen Gemeinschaft;
  • Dekret vom 25. Mai 2009 über die Haushaltsordnung der Deutschsprachigen Gemeinschaft;
  • Dekret vom 12. Dezember 2019 zur Festlegung des allgemeinen Haushaltsplanes der Deutschsprachigen Gemeinschaft für das Haushaltsjahr 2020;
  • Krisendekret vom 6. April 2020
  • Erlass der Regierung vom 15. Juni 2011 zur Ausführung des Dekretes vom 25. Mai 2009 über die Haushaltsordnung der deutschsprachigen Gemeinschaft.
  • Rundschreiben der Regierung vom 9. April 2020 zu den finanziellen Corona-Hilfen der Deutschsprachigen Gemeinschaft