Sitzung vom 11. Juni 2020

Vereinbarung zwischen der Regierung der Wallonischen Region und der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft im Bereich Energie in der Deutschsprachigen Gemeinschaft.

1. Beschlussfassung:

Die Regierung stimmt der Vereinbarung zwischen der Regierung der Wallonischen Region und der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft im Bereich Energie in der Deutschsprachigen Gemeinschaft zu.

Der Vize-Ministerpräsident, Minister für Gesundheit und Soziales, Raumordnung und Wohnungswesen wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Die Vereinbarung regelt die Zusammenarbeit zwischen dem Service Public de Wallonie (SPW) und dem Ministerium der Deutschsprachigen Gemeinschaft nach der Übertragung der Ausübung der Zuständigkeiten im Bereich Energie ab dem 1. Januar 2020. Da die Generalsekretärin des SPW nicht über die entsprechende Delegation verfügt, wird die Vereinbarung auf Ebene der Regierungen abgeschlossen. 

Das Abkommen sieht folgendes vor:

  • Die Energieberatung Ostbelgien bietet den Einwohnern der Deutschsprachigen Gemeinschaft einen Informationsdienst für Wohnungsbauprämien an und wird in Ausführung von Artikel 5 des Kooperationsabkommens zwischen der Deutschsprachigen Gemeinschaft und der Wallonischen Region über die Verwirklichung der europäischen Energie- und Klimaziele, informieren.
  • Die Mitarbeiter der Deutschsprachigen Gemeinschaft, die in den Bereichen Wohnungswesen und Energie tätig sind, können die Räumlichkeiten in Eupen, Hostert 31A im ersten Stock und die EDV-Ausstattung nutzen, die sie für die Erfüllung ihrer Aufgaben benötigen. Für die Nutzung der Räumlichkeiten in der Hostert 31A im ersten Stock, wurde ein Mietvertrag zwischen der Deutschsprachigen Gemeinschaft und dem SPW abgeschlossen.
  • Um die Ausübung der in Artikel 5 des Kooperationsabkommens genannten nicht übertragenen Zuständigkeiten zu gewährleisten, wird die Bereitstellung von Computerausrüstung durch die SPW für das Personal der Energieberatung kostenlos sein.
  • Für eine Übergangszeit von zwei Jahren ab dem 1. Januar 2020 gewährleistet der SPW die Erstellung und Analyse der ab 1. Januar 2020 bei der Deutschsprachigen Gemeinschaft eingereichten Dossiers (Anträge, Berufungen und Rückforderung) im Bereich der MEBAR (Zuschüsse beim Ersetzen von Außentüren, Pelletöfen oder Isolierungsarbeiten) und PAPE (vorbeugenden Aktionsplänen der ÖSHZ um Haushalte in Schwierigkeiten zu begleiten, damit sie ihre Energieverwaltung optimieren) und übermittelt der Kontaktstelle der Deutschsprachigen Gemeinschaft das Ergebnis der Analyse, auf dessen Grundlage die Deutschsprachige Gemeinschaft eine Entscheidung trifft, die sie den Antragstellern mitteilt und gegebenenfalls die Auszahlung der gewährten Beihilfen sicherstellt. Die Modalitäten zur Abwicklung der Wohnungsprämien (ehemaligen Energie- und Renovierungsprämien) in der Übergangsphase sind in der bereits unterzeichneten Vereinbarung im Bereich Wohnungswesen geregelt.

Die Wallonische Region bleibt in Ausführung von Artikel 8 des am 20. Mai 2020 im Bereich Energie zwischen den beiden Regierungen abgeschlossene Kooperationsabkommens für die Abwicklung aller Hilfen, die vor dem 1. Januar 2020 beantragt wurden, zuständig.

Der SPW verpflichtet sich, der Deutschsprachigen Gemeinschaft jährlich Bericht über die Anzahl der bearbeiteten Dossiers, Anpassungen der Gesetzgebung und Beschwerden der Einwohner der Deutschsprachigen Gemeinschaft zu erstatten.

Die Vereinbarung gilt ab dem 1. Januar 2020 für eine unbestimmte Dauer.  Beide Parteien können unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 6 Monaten die Vereinbarung aufkündigen. Die Aufkündigung geht mit dem Inkrafttreten eines für die Deutschsprachige Gemeinschaft einzurichtenden eigenen Energieprämiensystems einher.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Für die Durchführung der in Artikel 1 §4 des Abkommens beschriebenen Aufgaben erhält der SPW eine Vergütung von 30 € / Stunde bei einer durchschnittlichen Bearbeitungszeit von 3 Stunden pro Akte bei den Mebar und Pape Beihilfen.

Im Rahmen der Übertragung der Ausübung der Zuständigkeiten im Bereich Energie wurden für die MEBAR Beihilfen 9.800 € und für die PAPE 70.000 € übertragen. Über die MEBAR Beihilfen wurden im Jahr 2019 nur 5 Anträge eingereicht, da der Zuschussbetrag (1.365 €) sehr gering im Verhältnis zu den Anschaffungskosten ist. Über PAPE müssen keine neuen Programme finanziert werden.   

Die Bezahlung erfolgt einmal jährlich auf Basis einer Forderung der Wallonischen Region.

Der Betrag der administrativen Kosten geht zu Lasten des Haushalts der Deutschsprachigen Gemeinschaft, Haushaltsjahr 2020, OB 50, Pr.21, ZW. 12.11

4. Gutachten:

Das Gutachten des Finanzinspektors vom 29. Mai 2020 liegt vor.

5. Rechtsgrundlage:

Dekret vom 29. April 2019 über die Ausübung gewisser Zuständigkeiten der Wallonischen Region im Bereich der Energie durch die Deutschsprachige Gemeinschaft.