Sitzung vom 18. Juni 2020

Erlass der Regierung zur Abänderung des Erlasses der Regierung vom 28. Mai 2009 über die Bescheinigungen, Nachweise, Brevets, Zeugnisse, Diplome und Zusatzdiplome zur Bestätigung der in der Deutschsprachigen Gemeinschaft organisierten Studien

1. Beschlussfassung:

Die Regierung verabschiedet den Erlass zur Abänderung des Erlasses der Regierung vom 28. Mai 2009 über die Bescheinigungen, Nachweise, Brevets, Zeugnisse, Diplome und Zusatzdiplome zur Bestätigung der in der Deutschsprachigen Gemeinschaft organisierten Studien.

Das Gutachten des Staatsrates wird in Anwendung von Artikel 3 §1 der koordinierten Gesetze über den Staatsrat vom 12. Januar 1973 bedingt durch die Dringlichkeit nicht angefragt. Die Dringlichkeit ist dadurch begründet, dass die aktuellen Diplommuster aufgrund der Namensänderung der Hochschule nicht mehr das korrekte Logo der Hochschuleinrichtung beinhalten; dass der Name und das Logo der Hochschuleinrichtung, die auf dem Diplom erscheinen, jedoch kohärent sein sollten, damit keine Zweifel an der Authentizität der Diplome entstehen; dass den Studienabgängern des akademischen Jahres 2019-2020 zum Ende des akademischen Jahres am 30. Juni 2020 gültige Diplome verliehen werden sollten, damit sie bei der Arbeitssuche nicht benachteiligt werden.

Der Minister für Bildung, Forschung und Erziehung wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Der Erlass der Regierung vom 28. Mai 2009 über die Bescheinigungen, Nachweise, Brevets, Zeugnisse, Diplome und Zusatzdiplome zur Bestätigung der in der Deutschsprachigen Gemeinschaft organisierten Studien legt die Muster für die im Titel des Erlasses genannten Dokumente fest.

Die Autonome Hochschule in der Deutschsprachigen Gemeinschaft heißt seit dem 1. Februar 2020 Autonome Hochschule Ostbelgien. Das Logo der Hochschule wurde im Zuge der Namensänderung ebenfalls überarbeitet. Da das Logo der Hochschule auf den Diplomvorlagen enthalten ist, muss dieses durch das neue Logo ersetzt werden.

Der Direktor der Hochschule, Herr Stephan Boemer, hat Herrn Minister Mollers per Schreiben vom 21. Februar 2020 um eine Anpassung der Diplomvorlagen in Folge der mit der Namensänderung einhergehenden Anpassung des Logos der Hochschule gebeten. Die Logos wurden der Unterrichtsverwaltung am 12. März 2020 zugestellt.

Neben der Ersetzung der Logos wurden folgende Änderungen vorgenommen:

  • Das Muster EBS01 für das Brevet des ergänzenden berufsbildenden Sekundarunterrichts enthielt bislang kein Logo. Hier wurde das Logo der Hochschule eingefügt. Zudem wurde das Wort „Synthesearbeit“ durch das Wort „Diplomarbeit“ ersetzt, da dies die aktuelle gebräuchliche Bezeichnung ist.
  • Die Europäische Richtlinie 2005/36/EG zur Anerkennung von Berufsqualifikationen legt in Artikel 31 Nummer 3 Mindestanforderungen an die Ausbildung für Krankenpfleger fest. Um den Anforderungen dieser Richtlinie Genüge zu tun und folglich weiterhin europaweit gültige Abschlüsse verleihen zu können, wurde die Studiendauer des ergänzenden berufsbildenden Sekundarunterrichts in der Studienrichtung Krankenpflege an der Autonomen Hochschule von drei auf dreieinhalb Jahre verlängert. Das Diplommuster EBS01 wurde vor diesem Hintergrund an zwei Stellen angepasst („Zulassungsbedingungen des vierten Jahres“ statt des dritten Jahres und „Klassenrat des vierten Jahres“ statt des dritten Jahres).
  • Im Muster HO03 für den Bachelor in Gesundheits- und Krankenpflegewissenschaften wurde der Studienumfang von 180 auf 240 Kreditpunkte erhöht, da die Studiendauer vor dem Hintergrund der obengenannten EU-Richtlinie 2005/36/EG auf vier Jahre erhöht wurde.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Es entstehen keine Kosten für die Deutschsprachige Gemeinschaft.

4. Gutachten:

Das Gutachten der Juristen des Fachbereichs Lokale Behörden und Kanzlei vom 3. Juni 2020, das Gutachten des Finanzinspektors vom 08. Juni 2020 und das Einverständnis des Ministerpräsidenten, zuständig für den Haushalt, vom 18. Juni 2020 liegen vor.

Aufgrund von Artikel 3 §1 der koordinierten Gesetze über den Staatsrat vom 12. Januar 1973 wird aus Gründen der Dringlichkeit auf das Gutachten des Staatsrates verzichtet. Die Dringlichkeit ist dadurch begründet, dass die aktuellen Diplommuster aufgrund der Namensänderung der Hochschule nicht mehr das korrekte Logo der Hochschuleinrichtung beinhalten; dass der Name und das Logo der Hochschuleinrichtung, die auf dem Diplom erscheinen, jedoch kohärent sein sollten, damit keine Zweifel an der Authentizität der Diplome entstehen; dass den Studienabgängern des akademischen Jahres 2019-2020 zum Ende des akademischen Jahres am 30. Juni 2020 gültige Diplome verliehen werden sollten, damit sie bei der Arbeitssuche nicht benachteiligt werden, sodass die Verabschiedung des vorliegenden Erlasses keinen Aufschub mehr duldet.

5. Rechtsgrundlage:

  • Sondergesetz vom 8. August 1980 zur Reform der Institutionen
  • Gesetz vom 31. Dezember 1983 über institutionelle Reformen für die Deutschsprachige Gemeinschaft
  • Dekret vom 27. Juni 2005 zur Schaffung einer autonomen Hochschule
  • Erlass der Regierung vom 13. Juni 1997 zur Festlegung der Bedingungen für die Verleihung des Brevets in Krankenpflege