Sitzung vom 25. Juni 2020

Corona-Hilfsfonds: Gewährung eines zinslosen Darlehens

1. Beschlussfassung:

Die Regierung entscheidet über die folgende Anfrage auf Gewährung eines zinslosen Darlehens über den Corona-Hilfsfonds und verabschiedet den entsprechenden Erlass:

Antragsteller

Sektor

Entscheidung

Christliche Arbeiterjugend VoG

Soziales

Gewährung eines Darlehens i.H.v. 30.200 EUR

Der Ministerpräsident, Minister für lokale Behörden und Finanzen wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

2.1. Allgemeine Beschreibung

Zur Abfederung der Auswirkungen der Coronavirus-Epidemie und der damit verbundenen Beschränkungen auf die bezuschussten Einrichtungen und Organisationen hat die Regierung beschlossen:

  • zugesagte Zuschüsse 2020 aufrecht zu erhalten;
  • die Zwölftel-Zahlungen der Zuschüsse auf Anfrage zu beschleunigen;
  • im Falle von Einnahmeneinbußen oder Mehrausgaben im Zusammenhang mit der Krise, Darlehen zu Lasten des Corona-Hilfsfonds zu gewähren.

Mit Artikel 7 des Krisendekrets vom 6. April 2020 wurde die rechtliche Grundlage für den Corona-Hilfsfonds festgelegt: „In Anwendung von Artikel 1 §2 Nummer 4 des Dekrets vom 17. Januar 1994 zur Einrichtung von zusätzlichen Haushaltsfonds der Deutschsprachigen Gemeinschaft werden dem Beteiligungs- und Finanzierungsfonds der Deutschsprachigen Gemeinschaft 10.000.000 Euro der Globaldotation als zweckbestimmte Einnahmen zur Verfügung gestellt.“

2.2. Erörterung des Bedarfs an Umlaufkapital

Das Darlehen aus dem Corona-Hilfsfonds dient dazu, Liquiditätsengpässe zu überbrücken sowie Mehrkosten und Mindereinnahmen infolge der Corona-Krise finanziell abzufedern. Ein solcher Engpass liegt vor, wenn die fortlaufenden Einnahmen voraussichtlich nicht ausreichen, um die Verbindlichkeiten in den folgenden Monaten zu zahlen.

Die Einrichtungen haben in ihren Anträgen beziffert, welche Einnahmen ihnen aufgrund der Corona-Krise entgangen sind und welche Ausgaben für Veranstaltungen, Dienstleistungen, Projekte, Workshops etc., die abgesagt werden mussten, entstanden sind. Diese Kosten sind mit Datum, Zeit- und Erlös- bzw. Honorarangabe dokumentiert. Auf Grundlage dieser Angaben ist die Höhe des zinslosen Darlehens festgelegt worden.

2.3. Auszahlungsmodalitäten

Die Auszahlung des Darlehens erfolgt innerhalb von 5 Arbeitstagen nach Übermittlung des vorliegenden Vertrags an das Ministerium der Deutschsprachigen Gemeinschaft.

2.4. Tilgungsplan

Die Rückzahlung der zur Verfügung gestellten Mittel erfolgt in einer einmaligen Rate in Höhe des Gesamtbetrags auf das Konto des Finanzierungs- und Beteiligungsfonds der Deutschsprachigen Gemeinschaft Nr. BE78 0912 4000 3186 innerhalb eines Jahres.

Die Einrichtung kann zu jedem Zeitpunkt vorzeitige Tilgungen vornehmen.

2.5. Begründung der Beschlussempfehlung

Christliche Arbeiterjugend VoG (CAJ) – Gewährung eines Darlehens i.H.v. 30.200 EUR

  • Der Antrag auf zinsloses Darlehen der CAJ ist vollständig und wurde vom zuständigen Fachbereich Beschäftigung geprüft. Die CAJ möchte zur Abfederung der Auswirkungen der Corona-Pandemie auf dem ostbelgischen Arbeitsmarkt einen Ausbilder einstellen. Dieser Ausbilder soll insbesondere die prekäre Zielgruppe (Arbeitslose, Artikel 60/7, Ehrenamtliche) betreuen, begleiten und schulen. Das Projekt wurde bei einem Treffen den Ministern Paasch und Antoniadis vorgestellt. Das Darlehen sollte in der beantragten Höhe von 30.200 EUR gewährt werden.

2.6. Überblick aller Anfragen

Aktennr.

Antragsteller

Beantr. Darlehen

Gewährte

Darlehen

Datum Entscheidung

C200401

St. Nikolaus Hospital Eupen

5.000.000 EUR

zurückgestellt

14.05.2020

C200402

B.I.S.A. VoG

11.200 EUR

11.200 EUR

14.05.2020

C200403

Ternell’s GmbH

10.000 EUR

Ablehnung

14.05.2020

C200404

RZKB

537.500 EUR

537.500 EUR

11.06.2020

C200405

Hallo Kosmo VoG

6.500 EUR

Ablehnung

11.06.2020

C200406

Dorfsaal Oudler VoG

40.000 EUR

30.000 EUR

11.06.2020

C200407

Die Eiche VoG

74.000 EUR

74.000 EUR

11.06.2020

C200408

Filmwerkstatt VoG

2.220 EUR

2.500 EUR

11.06.2020

C200409

CAJ VoG

30.200 EUR

30.200 EUR

25.06.2020

 

 

Total

682.900 EUR

 

Angekündigte Anfragen:

Antragsteller

Beantr. Darlehen

St. Nikolaus Hospital Eupen

(5.000.000 EUR)

Öffentliches Sozialhilfezentrum Eupen

1.000.000 EUR

Klinik St. Josef

k.A.

Kreative Werkstatt Mürringen

k.A.

DABEI VoG

k.A.

KBZ-Hauset-VoG

4.384,80 EUR

3. Finanzielle Auswirkungen:

Das rückzahlbare Darlehen geht zu Lasten des Finanzierungs– und Beteiligungsfonds.

Die Zusage betrifft variable Kredite, die im OB 70 – PR 25 – ZW 81.00 des Haushaltes des Jahres 2020 eingetragen sind.

4. Gutachten:

  • Gutachten der Finanzinspektion vom 17. Juni 2020.

5. Rechtsgrundlage:

  • Dekret vom 17. Januar 1994 zur Einrichtung von zusätzlichen Haushaltsfonds der Deutschsprachigen Gemeinschaft;
  • Dekret vom 25. Mai 2009 über die Haushaltsordnung der Deutschsprachigen Gemeinschaft;
  • Dekret vom 12. Dezember 2019 zur Festlegung des allgemeinen Haushaltsplanes der Deutschsprachigen Gemeinschaft für das Haushaltsjahr 2020;
  • Krisendekret vom 6. April 2020
  • Erlass der Regierung vom 15. Juni 2011 zur Ausführung des Dekretes vom 25. Mai 2009 über die Haushaltsordnung der deutschsprachigen Gemeinschaft.
  • Rundschreiben der Regierung vom 9. April 2020 zu den finanziellen Corona-Hilfen der Deutschsprachigen Gemeinschaft