Sitzung vom 25. Juni 2020

Bezeichnung eines Vertreters in die Interministerielle Konferenz zur Bekämpfung von Rassismus

1. Beschlussfassung:

Die Regierung bestellt den Ministerpräsidenten, Minister für lokale Behörden und Finanzen und den Vize-Ministerpräsidenten, Minister für Gesundheit und Soziales, Raumordnung und Wohnungswesen als ihre Vertreter in der Interministeriellen Konferenz zur Bekämpfung von Rassismus.

Der Ministerpräsident, Minister für lokale Behörden und Finanzen wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Der Konzertierungsausschuss hat in seiner Sitzung vom 19.02.2020 die Schaffung einer Interministeriellen Konferenz zur Bekämpfung von Rassismus beschlossen.

Ziel dieses Gremiums ist es, eine Koordinierung der Politik der einzelnen Gliedstaaten zur Bekämpfung von Rassismus zu erreichen.  Die Interministerielle Konferenz wird auch als Konsultationsinstanz funktionieren, um einen Nationalen Aktionsplan gegen Rassismus zu erstellen.

Eine koordinierte Antirassismuspolitik soll basieren auf sogenannten Rassenkriterien (die Nationalität, die Hautfarbe, die nationale und ethnische Abstammung), auf Diskriminierung aufgrund der religiösen und philosophischen Überzeugungen und auf Mehrfachdiskriminierung.

Belgien hat sich in der Erklärung von Durban im Jahre 2001 verpflichtet, einen Nationalen Aktionsplan gegen Rassismus zu erstellen.  Verschiedene Nationale und internationale Einrichtungen aus dem Bereich des Schutzes der Menschenrechte haben Belgien wiederholt zum Entwurf eines solchen Nationalen Aktionsplanes aufgefordert.

Der Kontext und die in der Vergangenheit bereits erfolgten Schritte werden in der ausführlichen Note an den Konzertierungsausschuss vom 19. Februar 2020 dargelegt.  In dieser Sitzung wurde die Schaffung einer Interministeriellen Konferenz zur Bekämpfung von Rassismus beschlossen.

Jeder belgische Gliedstaat ist jetzt gebeten, einen Vertreter in diese Interministerielle Konferenz zu bezeichnen.

Da es sich bei der Rassismusbekämpfung um ein transversales Thema handelt, das die Zuständigkeiten aller Mitglieder der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft betrifft, sollte die Vertretung der Regierung in dieser Interministeriellen Konferenz durch den Ministerpräsidenten erfolgen.

Die Regierung der Französischen Gemeinschaft hat vor kurzem auch ihren Ministerpräsidenten als Vertreter in der Konferenz bezeichnet.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Keine.

4. Gutachten:

Keine

5. Rechtsgrundlage:

Gesetz vom 9.8.1980 zur Reform der Institutionen, insbesondere Art 31.