Sitzung vom 25. Juni 2020

Erlass der Regierung zur Festlegung der Lehrprogramme Metzger/in – Fleischer/in (A01/2020), Küchenfachkraft (A20/2020), Möbelschreiner/in (C02/2020), Orgelbauer/in (T02/2020) und Gärtner/in im Garten und Landschaftsbau (R08/2020)

1. Beschlussfassung:

Die Regierung verabschiedet den Erlass zur Festlegung der Lehrprogramme Metzger/in – Fleischer/in (A01/2020), Küchenfachkraft (A20/2020), Möbelschreiner/in (C02/2020), Orgelbauer/in (T02/2020) und Gärtner/in im Garten und Landschaftsbau (R08/2020).

Der Minister für Bildung, Forschung und Erziehung wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Mit den Schreiben vom 3. April 2020 beantragte das Institut für Aus- und Weiterbildung im Mittelstand und in kleinen und mittleren Unternehmen (IAWM) die Anerkennung der Lehrprogramme Metzger/in – Fleischer/in (A01/2020), Küchenfachkraft (A20/2020), Möbelschreiner/in (C02/2020), Orgelbauer/in (T02/2020) und Gärtner/in im Garten und Landschaftsbau (R08/2020).

Das Lehrprogramm Metzger/in – Fleischer/in stammt noch aus dem Jahr 1984 und bedarf dringend der Anpassung.

Die Küchenfachkraft ist ein neues Berufsbild, das das niederschwellige Pendant zum Beruf des „Restaurateurs“ (Ausbildung in den Bereichen Küche und Service) ist. Dieses Lehrprogramm wurde vom IAWM nach einer Anfang Mai 2019 stattgefundenen Abfrage bei den Krankenhäusern, Seniorenheimen, Schulen bzw. Gemeinde erstellt. Es wurde ebenfalls diversen Brasserien in Ostbelgien vorgestellt. Der Wirtschafts- und Sozialrat der Deutschsprachigen Gemeinschaft sieht die Einführung des neuen Lehrberufs „Küchenfachkraft“ als ein sinnvolles zusätzliches Angebot für Menschen mit Interesse an Horecaberufen an.

Nach der Überarbeitung des entsprechenden Meisterprogramms im Jahr 2018 folgt nun die des Lehrprogramms Möbelschreiner/in, das zuletzt im Jahr 2003 abgeändert wurde.

Das Lehrprogramm Orgelbauer/in das aus dem Jahr 1985 stammt, wurde überarbeitet und orientiert sich am deutschen Rahmenplan. In der Praxis werden wegen der geringen jährlichen Nachfrage, die Auszubildenden an der Oskar-Walcker-Schule in Ludwigsburg beschult.

Die Inhalte, die Unterrichtsfächer und die Stundenverteilungen des im Jahr 2003 festgelegten Lehrprogramm Gärtner/in im Garten und Landschaftsbau wurden angepasst beziehungsweise neu strukturiert.

Auf Anregung der Kommission zur Anerkennung von Ausbildungen in Anwendung von Artikel 2 des Gesetzes vom 29. Juni 1983 über die Schulpflicht, ebenfalls Teilzeitschulpflichtkommission genannt, wurden die Lehrprogramme leicht angepasst.

Der Erlass der Regierung tritt am 1. Juli 2020 in Kraft.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Es entstehen keine Kosten für die Deutschsprachige Gemeinschaft.

4. Gutachten:

Das Gutachten des Wirtschafts- und Sozialrats der Deutschsprachigen Gemeinschaft vom 18. Februar 2020, der Kommission zur Anerkennung von Ausbildungen in Anwendung von Artikel 2 des Gesetzes vom 29. Juni 1983 über die Schulpflicht vom 11. Juni 2020 und das Gutachten der Juristen des Fachbereichs Lokale Behörden und Kanzlei vom 19. Juni 2020 liegen vor.

5. Rechtsgrundlage:

Dekret vom 16. Dezember 1991 über die Aus- und Weiterbildung im Mittelstand und in kleinen und mittleren Unternehmen.