Sitzung vom 2. Juli 2020

Genehmigung des Lastenheftes zur Vergabe eines Dienstleistungsauftrags für die Entwicklung/Implementierung eines Monitoringsystems für den integrierten Energie- und Klimaplan der Deutschsprachigen Gemeinschaft

1. Beschlussfassung:

Die Regierung genehmigt das Lastenheft zur Vergabe eines Dienstleistungsauftrags für die Entwicklung/Implementierung eines Monitoringsystems für den integrierten Energie- und Klimaplan der Deutschsprachigen Gemeinschaft.

Der Ministerpräsident wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Im Jahr 2019 wurde der integrierte Energie- und Klimaplan der Deutschsprachigen Gemeinschaft verabschiedet. Der Plan wurde im Rahmen des Bürgermeisterkonvents für Klima und Energie erstellt und die Deutschsprachige Gemeinschaft hat sich als supralokaler Koordinator dazu verpflichtet, den Prozess der Umsetzung zu begleiten. Ziel des Plans ist es, die CO2-Emissionen auf dem Gebiet der Deutschsprachigen Gemeinschaft bis 2030 um 40% zu senken.

Zur Fortschrittsüberwachung des Prozesses ist zweijährlich eine Berichterstattung an den Bürgermeisterkonvent erforderlich. Für die Deutschsprachige Gemeinschaft ist die erste Berichterstattung im Jahr 2021 fällig. In diesem Rahmen ist es notwendig, Daten aus den Gemeinden und der Deutschsprachigen Gemeinschaft zur Maßnahmenumsetzung zusammenzutragen. Alle 4 Jahre ist außerdem eine Aktualisierung des CO2-Emissionsinventars erforderlich.

Um die Berichterstattung an den Bürgermeisterkonvent zu optimieren soll ein System eingeführt werden, worüber das Ministerium und die Gemeinden die Möglichkeit erhalten, Fortschritte zu der Maßnahmenumsetzung des Energie- und Klimaplans einzugeben. Hieraus soll automatisch eine Gesamtübersicht für die Deutschsprachige Gemeinschaft generiert werden, die den Anforderungen des Bürgermeisterkonvents entspricht.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Die Kosten des Dienstleistungsauftrags gehen zu Lasten des HH-Posten 20.13.12.11

Im Lastenheft werden Auszahlungsmodalitäten vorgesehen:

Im Lastenheft werden Kosten für folgende Posten vorgesehen.

  • Die Entwicklung und Implementierung des Monitoringsystems (Einmalig)
  • Die kontinuierliche Nutzung des Systems und des Helpdesks (jährlich über einen Zeitraum von 4 Jahren)

4. Gutachten:

Das Gutachten der Finanzinspektion vom 25. Juni 2020 liegt vor.

5. Rechtsgrundlage:

  • Gesetz vom 17. Juni 2016 über öffentliche Aufträge
  • Gesetz vom 17. Juni 2013 über die Begründung, Unterrichtung und Rechtsmittel im Bereich öffentlicher Aufträge und bestimmter Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge sowie Konzessionen
  • Königlicher Erlass vom 18. April 2017 über die Vergabe öffentlicher Aufträge in den klassischen Bereichen
  • Königlicher Erlass vom 14. Januar 2013 zur Einführung der allgemeinen Ausführungsregeln der öffentlichen Aufträge