Sitzung vom 2. Juli 2020

Erlass der Regierung zur Bestellung der Vertreter des Schulträgers des Gemeinschaftsunterrichtswesens im Verwaltungsrat der autonomen Hochschule und über den Vorschlag der Vertreter für die Bereiche Grundschule, Wirtschaft und Gesundheit

1. Beschlussfassung:

Die Regierung verabschiedet den Erlass zur Bestellung der Vertreter des Schulträgers des Gemeinschaftsunterrichtswesens im Verwaltungsrat der autonomen Hochschule und über den Vorschlag der Vertreter für die Bereiche Grundschule, Wirtschaft und Gesundheit.

Der Minister für Bildung, Forschung und Erziehung wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Der Verwaltungsrat der autonomen Hochschule setzt sich aus vier Vertretern des Schulträgers des Gemeinschaftsunterrichtswesens, vier Vertretern der Schulträger des freien konfessionellen subventionierten Unterrichtswesens, einem Vertreter aus dem Grundschulbereich, einem Vertreter aus dem Gesundheitsbereich und einem Vertreter aus dem wirtschaftlichen oder kulturellen Bereich zusammen.

Der Verwaltungsrat verfügt über alle zur Organisation und Verwaltung der Hochschule notwendigen Befugnisse. Diese sind unter anderem die Bezeichnung des Direktors, die definitive Ernennung der Personalmitglieder, die Bezeichnung der zeitweiligen Personalmitglieder, die Verwendung der Finanzmittel (Haushaltsplan), die Vergabe von Arbeits-, Lieferungs- und Dienstleistungsaufträgen, die Aufstellung eines Inventars aller Immobilien der Hochschule, die Festlegung von baulichen Maßnahmen und Unterhaltsarbeiten, die Festlegung des Bildungsprojektes, die Festlegung der Schul-, Studien- und Prüfungsordnung, die Festlegung des Ausbildungsangebotes, die Festlegung des Forschungsprogramms und die Festlegung der Aufträge an das Personal.

Die Mandate der Vertreter im Verwaltungsrat dauern fünf Jahre und sind erneuerbar. Da die Mandate zum 30.06.2020 auslaufen, bezeichnet der vorliegende Erlass die Vertreter des Gemeinschaftsunterrichtswesens im Verwaltungsrat für die nächsten fünf Jahre. Ebenfalls beinhaltet dieser Erlass den Vorschlag für die Vertreter der Bereiche Grundschule, Gesundheit und Wirtschaft oder Kultur.

Durch vorliegenden Erlass werden folgende Personen als Vertreter des Schulträgers des Gemeinschaftsunterrichtswesens im Verwaltungsrat der autonomen Hochschule bezeichnet:

1. als effektive Mitglieder:

  • Frau Katharina Charlier
  • Herr Dirk Schleihs
  • Frau Carmen Gans
  • Herr Prof. Dr. Louis Gerrekens,

2. als Ersatzmitglieder:

  • Frau Katrin Greven
  • Frau Geneviève Pelzer
  • Frau Ruth De Sy
  • Herr Prof. Dr. Heinz Bouillon.

Als Vertreter im Verwaltungsrat der autonomen Hochschule werden nachfolgende Personen vorgeschlagen:

  1. als effektive Mitglieder:
  • für den Bereich Grundschule: Herr Thomas Brüll
  • für den Bereich Wirtschaft: Herr Professor Franz Palm
  • für den Bereich Gesundheit: Frau Marion Wengenroth,
  1. als Ersatzmitglieder:
  • für den Bereich Grundschule: Frau Sandra Mentenich
  • für den Bereich Wirtschaft: Frau Christiane Weling
  • für den Bereich Gesundheit: Frau Laura Dethier.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Es entstehen keine Kosten für die Deutschsprachige Gemeinschaft.

4. Gutachten:

Das Gutachten der Juristen des Fachbereichs Lokale Behörden und Kanzlei vom
29. Juni 2020 liegt vor.

5. Rechtsgrundlage:

Sonderdekret vom 21. Februar 2005 zur Schaffung einer autonomen Hochschule