Sitzung vom 9. Juli 2020

Erlass der Regierung zur Abänderung des Erlasses der Regierung vom 7. Februar 2019 zur Festlegung der Leistungsfächer der fachtheoretischen Kenntnisse

1. Beschlussfassung:

Die Regierung verabschiedet den Erlass zur Abänderung des Erlasses der Regierung vom 7. Februar 2019 zur Festlegung der Leistungsfächer der fachtheoretischen Kenntnisse.

Der Minister für Bildung, Forschung und Erziehung wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Gemäß Artikel 9 §1 Absatz 1 Nummern 3 und 4, Absatz 3 Nummern 2 und 3 und Artikel 26 §1 Nummern 3 und 4 sowie Artikel 32 §2 Nummern 2 und 3 des Erlasses der Regierung vom 30. August 2018 über die Prüfungen und die Bewertung in der Grundausbildung des Mittestandes legt die Regierung auf Vorschlag des IAWM zwei Leistungsfächer der fachtheoretischen Kenntnisse fest.

Am 12. Mai 2020 verabschiedete der Verwaltungsrat des IAWM die aktualisierte Liste der Leistungsfächer der fachtheoretischen Kenntnisse. Sie wurde dem Ministerium am 14. Mai 2020 zugesandt.

Die Änderungen zum Schuljahr 2019-2020 sind im Abänderungserlass aufgenommen.

Der Erlass der Regierung tritt am 1. September 2020 in Kraft.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Es entstehen keine Kosten für die Deutschsprachige Gemeinschaft.

4. Gutachten:

Das Gutachten der Juristen des Fachbereiches Lokale Behörde und Kanzlei liegt vor.

5. Rechtsgrundlage:

  • Dekret vom 16. Dezember 1991 über die Aus- und Weiterbildung im Mittelstand und in kleinen und mittleren Unternehmen
  • Erlass der Regierung vom 30. August 2018 über die Prüfungen und die Bewertung in der Grundausbildung des Mittelstandes