Sitzung vom 27. August 2020

AktiF- und AktiF PLUS– Beschäftigungsförderung - Antrag der VoG Arbeit-Leben-Glück Adapta Betrieb für angepasste Arbeit (P0090)

1. Beschlussfassung:

Die Regierung gewährt der VoG Arbeit-Leben-Glück Adapta Betrieb für angepasste Arbeit für die Laufzeit vom 1. Oktober 2020 bis 31. Dezember 2024 zwei vollzeitige projektgebundene AktiF-/AktiF PLUS- Stellen.

Die Ministerin für Kultur und Sport, Beschäftigung und Medien wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Die VoG Arbeit-Leben-Glück Adapta Betrieb für angepasste Arbeit hat am 5. August 2020 einen Antrag auf zwei projektgebundene AktiF-Stellen eingereicht.

Eine der beiden Stellen dient der Fortbeschäftigung eines bereits durch die Adapta beschäftigten Arbeitnehmers. Dieser arbeitet im Rahmen einer befristeten föderalen SINE-Beschäftigungsmaßnahme, deren Förderperiode am 30. September 2020 endet.

Die AktiF-Rechtstexte ermöglichen die Übernahme von Arbeitnehmern, die im Rahmen einer befristeten SINE-Förderung beschäftigt waren.

Die zweite Vollzeitstelle ist für einen Arbeitnehmer vorgesehen, der zurzeit in Anwendung des Artikels 60 §7 des Grundlagengesetzes über die ÖSHZ vom 8. Juli 1976 der Adapta VoG zur Verfügung gestellt wird. Der Artikel 60§7-Arbeitsvertrag endet voraussichtlich am 16. Oktober 2020.

Beide Arbeitnehmer sollen künftig die Funktion eines Hilfsgruppenleiters übernehmen.

Es liegt ein positives Gutachten des Fachbereichs Familie und Soziales vom 12. August 2020 vor.

Der Fachbereich Beschäftigung erachtet den Antrag nach Begutachtung ebenfalls als unterstützungswürdig und empfiehlt die Genehmigung der beiden Vollzeitstellen.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Die beiden beantragten AktiF-Stellen werden in den Monaten Oktober bis Dezember 2020 den OB 30 PR 23 ZW 33.02 voraussichtlich jeweils mit monatlich 3.746,05 €, d.h. mit 11.238,15 € belasten, so dass Kosten in Höhe von maximal 22.476,3 € anfallen.

Aufgrund der Corona-Maßnahmen in Anwendung des Krisendekretes vom 27. April 2020 werden die AktiF- und AktiF PLUS-Zuschüsse für die Monate Juli bis Dezember 2020 verdoppelt.

In den Folgejahren werden unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsgrundlage diese Beschäftigungen jährlich jeweils mit maximal 21.458,52 € bezuschusst. Für die beiden Stellen fallen somit Kosten in Höhe von 42.917 € an, die durch den OB 30 Pr 23 ZW 33.02 jährlich aufzubringen sind.

4. Gutachten:

  • Es liegt ein Gutachten des Fachbereichs Familie und Soziales vom 12. August 2020 liegt vor.
  • Es liegt ein Gutachten des Fachbereichs Beschäftigung vom 14. August 2020 vor.
  • Es wurde ein Gutachten beim Finanzinspektor beantragt

5. Rechtsgrundlage:

  • Dekret vom 28. Mai 20018 zur AktiF- und AktiF PLUS– Beschäftigungsförderung;

  • Erlass vom 28. September 2018 zur Ausführung des Dekrets vom 28. Mai 2018 zur AktiF- und AktiF PLUS– Beschäftigungsförderung.