Sitzung vom 27. August 2020

Projektgebundene AktiF- und AktiF Plus – Beschäftigungsförderung – Antrag der VoG Beratungs- und Therapiezentrum – BTZ (P0088)

1. Beschlussfassung:

Die Regierung gewährt der VoG Beratungs- und Therapiezentrum - BTZ für die Laufzeit vom 1. September 2020 bis 31. Dezember 2023 eine halbzeitige projektgebundene AktiF-/ AktiF Plus Stelle.

Die Ministerin für Kultur und Sport, Beschäftigung und Medien wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Die VoG Beratungs- und Therapiezentrum (BTS) hat am 17. Juli 2020 einen Antrag auf eine projektgebundene AktiF-Stelle eingereicht.

Die beantragte AktiF-Stelle soll ab September 2020 die Raumpflege in den Räumen des BTZ in Eupen übernehmen.

Es liegt ein positives Gutachten des Fachbereichs Gesundheit und Soziales und des Fachbereichs Beschäftigung vor.

Eine ausführliche Projektbeschreibung ist dem beigefügten Antrag zu entnehmen.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Die Gewährung dieser Stelle geht zu Lasten des OB 30 PR 23 ZW 33.02 des Haushaltsjahres 2020.

Der Maximalzuschuss für 2020 beträgt 7.492,10 €. Vor dem Hintergrund der Corona-Krise sind u.a. die projektgebundenen Zuschüsse für Neueinstellungen ab dem 1. Juli 2020 für die Periode vom 1. Juli bis zum 31. Dezember 2020 verdoppelt worden.

Ab 2021 beläuft sich der Maximalzuschuss jährlich auf 11.238,12 €.

4. Gutachten:

  • Es liegt ein Gutachten vom 28. Juli 2020 des Fachbereichs Beschäftigung vor.
  • Es liegt ein Gutachten vom 24. Juli 2020 des Fachbereichs Gesundheit und Senioren vor.
  • Es liegt ein Gutachten des Finanzinspektors vor.

5. Rechtsgrundlage:

  • Dekret vom 28. Mai 20018 zur AktiF- und AktiF Plus – Beschäftigungsförderung;

  • Erlass vom 28. September 2018 zur Ausführung des Dekrets vom 28. Mai 2018 zur AktiF- und AktiF Plus – Beschäftigungsförderung.