Sitzung vom 27. August 2020

Einsetzen des Fachbereichs Kultur und Jugend des Ministeriums der Deutschsprachigen Gemeinschaft als „Nationale Aufsichtsbehörde“ zur Umsetzung der europäischen Programme „Erasmus+“ und „Europäischer Solidaritätskorps“ in der Deutschsprachigen Gemeinschaft sowohl für den verbleibenden Zeitraum der aktuellen Förderperiode (2014-2020) als auch für die anschließende Förderperiode 2021-2027

1. Beschlussfassung:

Die Regierung setzt den Fachbereich Kultur und Jugend des Ministeriums der Deutschsprachigen Gemeinschaft als „Nationale Aufsichtsbehörde“ zur Umsetzung der europäischen Programme „Erasmus+“ und „Europäischer Solidaritätskorps“ in der Deutschsprachigen Gemeinschaft sowohl für den verbleibenden Zeitraum der aktuellen Förderperiode (2014-2020) als auch für die anschließende Förderperiode 2021-2027 ein.

Die mit den EU-Förderprogrammen „Erasmus+“ und „Europäischer Solidaritätskorps“ verbundenen Vollmachten werden von Herrn Norbert Heukemes, Generalsekretär, an den für den Fachbereich Kultur und Jugend zuständigen Fachbereichsleiter übertragen.

Da die Europäische Kommission unterstreicht, dass die Nationale Aufsichtsbehörde in völliger Unabhängigkeit agieren muss, sind, abgesehen von den Fachbereichen des Ministeriums, die dem Fachbereich Kultur und Jugend nebengeordnet sind, weder die Regierung, noch der Direktionsrat des Ministeriums der Deutschsprachigen Gemeinschaft in den EU-Förderprogrammen „Erasmus+“ und „Europäischer Solidaritätskorps“ antragsberechtigt.

Somit kann der Fachbereich Kultur und Jugend die Funktion der unabhängigen Nationalen Aufsichtsbehörde wahrnehmen und wird einen internen Ablaufplan erstellen.

Die Ministerin für Kultur, Sport, Beschäftigung und Medien wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Das Ministerium der Deutschsprachigen Gemeinschaft fungiert seit vielen Jahren als Nationale Aufsichtsbehörde sowohl der bereits abgeschlossenen EU-Förderprogramme „Programm für lebenslanges Lernen“ und „Jugend in Aktion“, als auch für die aktuell laufenden EU-Förderprogramme „Erasmus+“ und „Europäisches Solidaritätskorps“ für die Deutschsprachige Gemeinschaft Belgiens.

Der Fachbereich Kultur und Jugend ist, gemeinsam mit Herrn Norbert Heukemes, Generalsekretär, als Kontaktperson bei der Europäischen Kommission registriert.

Das Controlling und Monitoring der Förderprogramme „Erasmus+“ und „Europäisches Solidaritätskorps“ werden ausschließlich vom Fachbereich Kultur und Jugend durchgeführt.

Eine ausführliche Analyse zur Nutzung der Erasmus+ Fördermittel der aktuellen Förderperiode in Ostbelgien, die im Zuge des LAP-Projekts 2019-2024 - OB40PR11 - 41 - Bessere Programmnutzung für E+ und ESK durchgeführt wurde, hat gezeigt, dass von 2014-2019 Projektmittel i.H.v. 6.503.685,63 EUR zur Verfügung standen, jedoch lediglich 4.595.469,76 EUR von Antragstellern aus der Deutschsprachigen Gemeinschaft genutzt wurden. Die Mittelausschöpfung in den einzelnen Sektoren der Deutschsprachigen Gemeinschaft von 2014-2019 gestaltete sich wie folgt: 

  • Hochschulbildung 46,37%
  • Berufliche Bildung 66,37%
  • Schulbildung 77,87%
  • Erwachsenenbildung 55,40%
  • Jugend 70,30%

Da aufgrund der strikter als früher angewandten Trennung von Verantwortlichkeiten zwischen Prüf- und Kontrollorgan das  Ministerium der Deutschsprachigen Gemeinschaft (inklusive sämtlicher Fachbereiche) in seiner Funktion als Nationale Aufsichtsbehörde nicht mehr selbst als Antragsteller fungieren konnte, ist die Wirkung von Erasmus+ im Vergleich zu den Vorgängerprogrammen weniger spür- und erfahrbar. Dieser Umstand wurde u.a. im Jahr 2017 durch das Bureau for Institutional Reform and Democracy – BiRD GmbH (München) festgestellt, welches damit beauftragt wurde, einen nationalen Zwischenbericht über die Durchführung und Wirkung des Programms Erasmus+ in der Deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens zu erstellen.

Die Anzahl ostbelgischer Antragsteller ist endlich. Es fehlen zum jetzigen Zeitpunkt unter anderem die Möglichkeit zum Austausch unter Behörden mittels einer Erasmus+-Finanzierung, und größere Erasmus+ finanzierte Projekte im Bildungsbereich, bei denen der Fachbereich Pädagogik vertreten sein müsste.

Im Zuge der Vorbereitungen der neuen Programmgeneration (2021-2027) wurde die o.g. Problematik mit der Europäischen Kommission besprochen. Es wurde der Wunsch an die Kommission herangetragen, die Aufsichtspflicht der Nationalen Aufsichtsbehörde von den für die Umsetzung von Erasmus+ relevanten Fachbereichen zu trennen.

Die EU-Führungsspitzen erzielten im Juli 2020 im Rahmen der Verhandlungen zum Mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) eine Einigung über den langfristigen EU-Haushalt für 2021-2027. Sobald die Rechtsvorschriften angenommen sind, werden die Verhandlungen über die sektoralen Programme, zu denen auch die Nachfolgeprogramme Erasmus+ und Europäisches Solidaritätskorps (2021-2027) zählen, weitergeführt.

Zum jetzigen Zeitpunkt ist für das Förderprogramm Erasmus+ maximal von einer Verdopplung der Mittel auszugehen. D.h. für Ostbelgien würden für 2021-2027 potenziell Projektmittel i.H.v. rund 20 Millionen EUR zur Verfügung stehen, die es gilt, bestmöglich abzurufen.

Am 23. Januar 2020 erhielt der Fachbereich Kultur und Jugend von der Europäischen Kommission eine Rückmeldung zum Bericht der Nationalen Behörde 2019 vom Oktober 2019 bezüglich der E+ und ESK Nationalagentur 'Jugendbüro der Deutschsprachigen Gemeinschaft VoG' aus der hervorgeht, dass die Nationale Aufsichtsbehörde durch eine separate Einheit oder Abteilung des betreffenden Ministeriums vertreten werden kann.
Diese Modifikation würde eine gesteigerte Mittelausschöpfung für die anstehende Förderperiode begünstigen.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Keine.

4. Gutachten:

Das Gutachten der Finanzinspektion ist nicht erforderlich.

5. Rechtsgrundlage:

Art. 4 Ziffer 7 Gesetz vom 8. August 1980 über institutionelle Reformen + Art. 4 § 1 Gesetz vom 31. Dezember 1983 über institutionelle Reformen für die Deutschsprachige Gemeinschaft [Jugend] + Art. 130 § 1 Ziffer 3 Verfassung [Unterrichtswesen]