Sitzung vom 27. August 2020

Erlass der Regierung zur Abänderung des Erlasses der Regierung vom 25. Juni 2020 zur Festlegung der Lehrprogramme Metzger/in – Fleischer/in (A01/2020), Küchenfachkraft (A20/2020), Möbelschreiner/in (C02/2020), Orgelbauer/in (T02/2020) und Gärtner/in im Garten und Landschaftsbau (R08/2020)

1. Beschlussfassung:

Die Regierung verabschiedet den Erlass zur Abänderung des Erlasses der Regierung vom 25. Juni 2020 zur Festlegung der Lehrprogramme Metzger/in – Fleischer/in (A01/2020), Küchenfachkraft (A20/2020), Möbelschreiner/in (C02/2020), Orgelbauer/in (T02/2020) und Gärtner/in im Garten und Landschaftsbau (R08/2020).

Der Minister für Bildung, Forschung und Erziehung wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Aufgrund der Anfragen von Quereinsteigern schlug das Institut für Aus- und Weiterbildung im Mittelstand und in kleinen und mittleren Unternehmen (IAWM) am 8. Juli 2020 vor das neue Lehrprogramm Küchenfachkraft (A20/2020) ab dem Ausbildungsjahr 2020-2021 nicht mit dem 1. Lehrjahr beginnend sukzessiv einzuführen, sondern für alle Lehrjahre zeitgleich.

Der Erlass der Regierung tritt am Tage seiner Verabschiedung in Kraft.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Es entstehen keine Kosten für die Deutschsprachige Gemeinschaft.

4. Gutachten:

Das Gutachten der Juristen des Fachbereichs Lokale Behörden und Kanzlei vom 18. August 2020 liegt vor.

5. Rechtsgrundlage:

Dekret vom 16. Dezember 1991 über die Aus- und Weiterbildung im Mittelstand und in kleinen und mittleren Unternehmen.