Sitzung vom 3. September 2020

Beschluss der Regierung zur Genehmigung der Anpassung der Geschäftsordnung des Verwaltungsrates der Dienststelle der Deutschsprachigen Gemeinschaft für selbstbestimmtes Leben und Bevollmächtigung der Verwaltung

1. Beschlussfassung:

Die Regierung genehmigt die durch den Verwaltungsrat der Dienststelle am 17. Juli 2020 vorgeschlagene Anpassung der Geschäftsordnung des Verwaltungsrates der Dienststelle der Deutschsprachigen Gemeinschaft für selbstbestimmtes Leben und Bevollmächtigung der Verwaltung.

Der Vize-Ministerpräsident, Minister für Gesundheit und Soziales, Raumordnung und Wohnungswesen wird mit der Durchführung vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Die Geschäftsordnung des Verwaltungsrates regelt gemäß Artikel 25 des Dekrets vom 13. Dezember 2016 zur Schaffung einer Dienststelle der Deutschsprachigen Gemein-schaft für selbstbestimmtes Leben die Funktionsweise dieses Gremiums und der übrigen Gremien der DSL.

Die Geschäftsordnung des Verwaltungsrates wurde am 2. März 2017 verabschiedet und bisher dreimal angepasst (7. Juni 2018, 20. Dezember 2018 und am 18. Juli 2019).

Die beiden Aktualisierungen der Geschäftsordnung begründen sich wie folgt:

  1. Aufgrund der aktuellen Sicherheitsmaßnahmen im Zuge der Covid 19- Krise wird der Abschnitt V. Dauer und Tagung der Sitzung um die Punkte 4 und 5 erweitert:

4)     [Der Vorsitzende des Gremiums kann entscheiden, das Gremium ausschließlich unter Zuhilfenahme elektronischer Kommunikationsmittel tagen, beraten und entscheiden zu lassen. Die Sicherheit der elektronischen Kommunikation ist hierbei zu gewährleisten.

5)      Der Vorsitzende des Gremiums kann entscheiden, das Gremium hybrid tagen, beraten und entscheiden zu lassen, d.h. als Präsenzsitzung bei der nur einzelne Mitglieder unter Zuhilfenahme elektronischer Kommunikationsmittel an der Sitzung teilnehmen. Die Sicherheit der elektronischen Kommunikation ist hierbei zu gewährleisten.]

  1. Die letzte Anpassung der Haushalts-Struktur der DSL macht eine Aktualiserung der Haushaltsvollmachten notwendig.

In der Liste der Zuständigkeiten entsprechend der Zuweisungen für die Auszahlungen werden demnach im Pr. 02 – Tätigkeitsprogramm Kinder, Jugendliche und Erwachsene einige EWK in der Bezeichnung und in der Feststellung der Ausgaben aktualisiert (siehe Anlage).

In seiner Sitzung vom 17. Juli 2020 hat der Verwaltungsrat der DSL den Vorschlag zur Anpassung der Geschäftsordnung und Bevollmächtigung der Verwaltung verabschiedet, um diese an die Regierung zwecks Genehmigung weiterzuleiten.

3. Finanzielle Auswirkungen:

keine

4. Gutachten:

Note des Verwaltungsrates der DSL vom 17. Juli 2020 liegt vor.

5. Rechtsgrundlage:

Dekret vom 13. Dezember 2016 zur Schaffung einer Dienststelle der Deutschsprachigen Gemeinschaft für selbstbestimmtes Leben, Artikel 25.