Sitzung vom 10. September 2020

Erlass der Regierung zur zweiten Neuverteilung von Zuweisungen im Ausgabenhaushalt 2020

1. Beschlussfassung:

Die Regierung genehmigt gemäß Artikel 68 des Dekretes vom 25. Mai 2009 über die Haushaltsordnung der deutschsprachigen Gemeinschaft die zweite Neuverteilung von Zuweisungen im Ausgabenhaushalt 2020.

Der Ministerpräsident wird beauftragt, dem Parlament und dem Rechnungshof die Dokumente zwecks Kenntnisnahme zu übermitteln.

2. Erläuterungen:

Eine zweite Neuverteilung wird im Ausgabenhaushalt vorgenommen, um Mittel optimal einsetzen zu können. Der im Rahmen der ersten Haushaltsanpassung 2020 genehmigte netto zu finanzierende Saldo in Höhe von -47.367.000 Euro für das Ministerium bleibt durch die vorliegende zweite Neuverteilung unverändert.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Keine.

4. Gutachten:

Es sind keine Gutachten erforderlich.

5. Rechtsgrundlage:

  • Dekret vom 25. Mai 2009 über die Haushaltsordnung der Deutschsprachigen Gemeinschaft.
  • Erlass vom 15. Juni 2011 zur Ausführung des Dekrets vom 25. Mai 2009 über die Haushaltsordnung der Deutschsprachigen Gemeinschaft.
  • Dekret vom 12. Dezember 2019 zur Festlegung des Haushaltsplans der Einnahmen und des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Deutschsprachigen Gemeinschaft für das Haushaltsjahr 2020.
  • Dekret vom 22. Juni 2020 zur ersten Anpassung des Dekrets vom 12. Dezember 2019 zur Festlegung des Haushaltsplans der Einnahmen und des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Deutschsprachigen Gemeinschaft für das Haushaltsjahr 2020