Sitzung vom 10. September 2020

Beschluss der Regierung über die Kofinanzierung von INTERREG VA-Projekten der Großregion im Rahmen des fünften Aufrufs, 2. Welle

1. Beschlussfassung:

Die Regierung genehmigt, im Falle der Bewilligung des Projektes durch den Lenkungsausschuss des INTERREG VA Programms der Großregion, die erforderliche Kofinanzierung für folgendes Projekt:

 

Projekt & Partner, der eine Kofinanzierung der DG beantragt

2021

2022

TOTAL Kofinanzierung in Höhe von

MOEPA

(Agra-Ost)

29.460 €

18.350 €

47.810 €

Die Kofinanzierung für das Projekt MOEPA erfolgt über OB 30 PR 22 ZW 33.21 und beträgt maximal 10% der durch die Großregion genehmigten Projektkosten.

 

Der Ministerpräsident sowie der Minister für Bildung, Forschung und Erziehung werden mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses und der Verhandlungsführung im Lenkungsausschuss der Großregion beauftragt.

2. Erläuterungen:

Das wissenschaftliche Ziel des Projekts besteht darin, die verschiedenen Stickstoffflüsse aus einem Gärgut zu identifizieren und sowohl ökologische als auch agronomische Lösungen (Änderung & Dünger) einzubringen. Das Hauptziel des Projekts besteht in der verstärkten Entwicklung des Methanisierungssektors durch die Vermittlung neuer Erkenntnisse. Dieser Sektor umfasst mehrere Erfolgsfaktoren und beginnt sich durch das Entstehen von Verbänden, technischen Zentren und Demonstrationsplattformen zu strukturieren, meist in Verbindung mit öffentlichen und privaten F&E-Strukturen. Außerhalb Deutschlands ist dieser Sektor noch jung und wirft viele Fragen auf, insbesondere hinsichtlich seiner agronomischen Rolle. Heute erfüllt die Energiekomponente eine wirtschaftliche Funktion durch die Aufwertung der Investition und des wirtschaftlichen Gewinns für den Landwirt. Die positiven externen Effekte, die mit der agronomischen Komponente verbunden sind, sind bekannt, werden aber in den Betriebskonten nur sehr selten bewertet. Gärgut, das zweite Produkt, das von einer Methanisierungseinheit erzeugt wird, hat agronomische Eigenschaften, insbesondere durch die Zersetzung von organischem Stickstoff in mineralischen Stickstoff. Dieser mineralische Stickstoff ist ein Düngemittel für den Landwirt.

Die Frage des Stickstoffs wirft Umweltfragen über seine Auswaschung und die Kontrolle der unterirdischen Wassernetze sowie seinen Beitrag zu den Treibhausgasemissionen und seine verschiedenen Formen der Assimilation durch den Boden und die Pflanzen auf. Die Großregion verfügt über ein F&E-Netzwerk, das bei den Arbeiten um die der Methanisierung bereits weit vorangeschritten ist. Jeder Akteur in diesem Netzwerk hat seine eigenen Fähigkeiten entwickelt, und es wird hier ein Konsortium gebildet, um die Stärken und Schwächen der Stickstofffraktion eines Gärguts zu ermitteln.

Das Projekt MOEPA setzt komplementäre Akteure ein, die bereits über die notwendige Ausrüstung verfügen, um In-vivo-Experimente unter verschiedenen bodenklimatischen Bedingungen (die die Vielfalt der Gebiete widerspiegeln) und in Laboren in Kammern mit kontrollierter Atmosphäre durchzuführen. Alle Ergebnisse werden zur Erstellung von Profilen mit Empfehlungen zur Gärrestausbringung entsprechend den Gebieten, der Beschaffenheit der Böden und anderen Indikatoren verwendet, die während des Projekts ermittelt werden. Wenn es die Genauigkeit der Ergebnisse erlaubt, wird das Konsortium versuchen, ein Prospektionsmodell zu veröffentlichen. Das Konsortium wird mit den Räten der Landwirtschaftskammern, den Verbänden der Biogaserzeuger, den Wasserbehörden usw. und allen Strukturen zusammenarbeiten, die in die Boden- und Unterbodenbeschaffenheit einbezogen sind.

Die Herstellung und Verwendung von chemischen Düngemitteln rücken nach dem aktuellen Vorfall in Beirut noch mehr in den Vordergrund. Die Explosionsgefahr, die z.B. aus der Lagerung von Ammoniumnitraten hervorgeht, ist nicht zu unterschätzen (siehe auch der damalige schwere Unfall in Tessenderlo im Jahr 1942).

Das Projekt „MOEPA“ ist eine Fortführung des Projekts „Perséphone“ indem der „inaktive“ luxemburgische Partner rausgenommen wird. Agra-Ost ist auf die Zusammenarbeit mit großen Forschungseinrichtungen angewiesen, um präzisere Aussagen über den Einfluss der Landwirtschaft auf den Umwelt-, Wasser- und Klimaschutz zu belegen.

Das Projekt eröffnet der Agra-Ost VoG in Zusammenarbeit mit dem Karlsruhe Institut für Technologie Institut die Anwendung einer neuen Methode, die mit der Radiokarbondatierung von Fossilien vergleichbar ist.

Agra-Ost beabsichtigt zudem „einfachere“ Versuchsreihen in Wachstumskammern durchzuführen und erhofft sich präzise Daten über die gesamte Wachstumsperiode. Bis jetzt hatten sie nur „Momentaufnahmen“ zum Zeitpunkt der Beprobung.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Für die Deutschsprachige Gemeinschaft ergeben sich folgende finanzielle Implikationen:

Der Projektpartner Agra-Ost wird mit einer Summe von 29.460 € im Jahr 2021 und einer Summe von 18.350 € im Jahr 2022 von der Deutschsprachigen Gemeinschaft unterstützt. Dies ergibt insgesamt eine Kofinanzierung von 47.810 € seitens der Deutschsprachigen Gemeinschaft für das Projekt MOEPA.

Die Kofinanzierung des Projektpartners erfolgt über den Haushaltsposten OB 30 PR 22 ZW 33.21 und beträgt 10 % des Gesamtbudgets von Agra-Ost für das oben genannte INTERREG-Projekt.

4. Gutachten:

Das Gutachten des Finanzinspektors vom 31. August 2020 liegt vor.

5. Rechtsgrundlage:

  • Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 mit gemeinsamen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds, den Kohäsionsfonds, den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds sowie mit allgemeinen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds, den Kohäsionsfonds und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 des Rates;
  • Verordnung (EU) Nr. 1301/2013 des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 17. Dezember 2013 über den Fonds für regionale Entwicklung mit besonderen Bestimmungen hinsichtlich des Ziels „Investitionen in Wachstum und Beschäftigung“ und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1080/2006;
  • Verordnung (EU) Nr. 1299/2013 des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 17. Dezember 2013 mit besonderen Bestimmungen zur Unterstützung des Ziels „Europäische territoriale Zusammenarbeit“ aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE).
  • Kooperationsprogramm Interreg V A Frankreich-Belgien-Deutschland-Luxemburg Grande Région/Großregion 2014-2020, genehmigt durch die EU-Kommission am 01.04.2020.