Sitzung vom 10. September 2020

Anerkennung der Steuerabzugsfähigkeit bestimmter Spenden für die Jahre 2021 - 2022 für die VoG Anonyme Hilfe Raeren, Hubertusweg 26 – 4730 Raeren

1. Beschlussfassung:

Die Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft erteilt in Anwendung von Artikel 145³³ des Steuereinkommengesetzbuches 1992 der VoG Anonyme Hilfe Raeren, Hubertusweg 26 in 4730 Raeren für die Jahre 2021 bis 2022 die Anerkennung zur Ausstellung von Bescheinigungen zur Steuerabzugsfähigkeit bestimmter Spenden.

Der Ministerpräsident, Minister für lokale Behörden und Finanzen wird beauftragt, den föderalen Finanzminister über diesen Beschluss zu informieren.

2. Erläuterungen:

Artikel 145³³ des Steuereinkommengesetzbuches 1992 regelt die Bedingungen zur Anerkennung von Organisationen, die Bescheinigungen zur Steuerspendenabzugsfähigkeit ausstellen können.

Die Anerkennungsanträge müssen beim Finanzminister eingereicht werden. Der Finanz-minister beauftragt daraufhin die lokale zuständige Steuerbehörde ein Gutachten zu erstellen. Zeitgleich wird die Akte der zuständigen Gemeinschaftsregierung übermittelt, die ebenfalls über die Anerkennung entscheidet. Der Königliche Erlass sieht vor, dass die Entscheidung über die Anerkennung Gegenstand einer gemeinsamen Entscheidung der Föderalregierung und der jeweiligen zuständigen Gemeinschaftsregierung sein muss.

Die Anerkennung trägt den allgemeinen Namen « Agrément aux institutions d’aide aux personnes handicapées, personnes âgées, mineurs d'âge protégés ou indigents ». Um in den Genuss zu kommen, muss die Institution in einer dieser Arbeitsfelder tätig sein.

Die VoG Anonyme Hilfe Raeren hat am 30.04.2020 einen Erstantrag auf Anerkennung zur Ausstellung von Spendenquittungen beim Föderalen Finanzministerium eingereicht.

Die Dauer der Anerkennung bei einer Erstanfrage beläuft sich immer auf zwei Jahre.

Die VoG existiert bereits seit 2007 und engagiert sich auf lokaler Ebene in der Unterstützung von bedürftigen Personen und Familien.

Laut Art. 3 der Satzungen der VoG ist der genaue Zweck der Vereinigung die anonyme, finanzielle Unterstützung von Personen oder Familien in der Pfarre Raeren, die in einer akuten oder andauernden finanziellen Notlage sind. Die VoG setzt sich zum Ziel, direkte Hilfe zu leisten unter der Voraussetzung, dass die von ihr unterstützte Person / Familie nach Möglichkeit auch eigene Anstrengungen / Mittel einfließen lässt.

Die VoG Anonyme Hilfe Raeren finanziert sich ausschließlich aus Spenden (Organisationen, Private Spender, …). Die finanzielle Hilfe fließt integral in die Unterstützung der Bevölkerung Raerens, die sich hilfesuchend an die VoG wendet.

Die VoG unterstützt im Schnitt 6 Familien und auch mehrere kleinere Empfänger. Die finanzielle Unterstützung beläuft sich auf ca. 28.000 € im Jahr, wobei eine maximale Zuwendung von 6.000 € pro Familie vorgesehen ist. Es werden Essensgutscheine, Therapien Heizöl, Wasser, … gezahlt. Die Familien sind in Not aufgrund Behinderung, Krankheit, nicht anerkannte Flüchtlinge, …

Gemeinsam mit dem ÖSHZ Raeren wird geprüft, ob die Antragsteller auch effektiv bedürftig sind. Die Hilfesuchenden treten vor allem über die Schulen, durch die Pfarre und das ÖSHZ an die Anonyme Hilfe Raeren heran. Auch werden Mitglieder der VoG angesprochen, sei es durch Ärzte, Verantwortliche aus den Vereinen, …

Mit der Unterzeichnung der eidesstattlichen Erklärung vom 30.04.2020 ist der Antrag formell in Ordnung.

Daher schlagen wir eine Erstanerkennung für den Zeitraum von 2021 - 2022 für die VoG Anonyme Hilfe Raeren vor.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Es entstehen keine Kosten für die Deutschsprachige Gemeinschaft.

4. Gutachten:

Es sind keine Gutachten erforderlich.

5. Rechtsgrundlage:

Steuergesetzgebungsbuch 1992, Artikel 145³³, § 1er, alinéa 1er, 1°, e.