Sitzung vom 10. September 2020

Erlass der Regierung zur Bestellung der Mitglieder des Beirats für Wohnungswesen und Energie

1. Beschlussfassung:

Die Regierung verabschiedet den Erlass zur Bestellung der Mitglieder des Beirats für Wohnungswesen und Energie.

Der Vize-Ministerpräsident, Minister für Gesundheit und Soziales, Raumordnung und Wohnungswesen wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Das Gesetzbuch über nachhaltiges Wohnen, abgeändert für die Deutschsprachige Gemeinschaft durch das Programmdekret vom 12. Dezember 2019, sieht in Artikel 200 §1 vor, dass ein Beirat für Wohnungswesen und Energie eingesetzt werden muss.

Der Beirat hat u.a. die Aufgabe Entwürfe von Dekreten und Erlassen zu begutachten, die in diesen neuen Bereichen ausgearbeitet werden.

Laut Art. 200 §2 des Gesetzbuches über nachhaltiges Wohnen setzt sich der Beirat wie folgt zusammen:

  1. zwei Vertreter der Gemeinden des deutschen Sprachgebiets;
  2. zwei Vertreter der öffentlichen Sozialhilfezentren des deutschen Sprachgebiets;
  3. zwei Vertreter des Wirtschafts- und Sozialrates der Deutschsprachigen Gemeinschaft, wovon ein Vertreter der repräsentativen Arbeitnehmerorganisationen und ein Vertreter der überberuflichen Arbeitgeberorganisationen mit Sitz in der Deutschsprachigen Gemeinschaft;
  4. ein Vertreter der Dienststelle der Deutschsprachigen Gemeinschaft für selbstbestimmtes Leben;
  5. ein Vertreter von Organisationen, die von der Regierung vorrangig mit Aufgaben im Bereich des Verbraucherschutzes betraut worden sind;
  6. ein Vertreter pro im deutschen Sprachgebiet tätige Wohnungsbaugesellschaft öffentlichen Dienstes;
  7. ein Vertreter pro im deutschen Sprachgebiet tätige Agentur für soziale Wohnungen.

Ein Vertreter des Ministeriums der Deutschsprachigen Gemeinschaft nimmt außerdem an den Sitzungen des Beirates mit beratender Stimme teil.

Die vorgeschlagenen Mitglieder und deren Stellvertreter werden anschließend durch die Regierung für eine Dauer von höchstens fünf Jahren bestellt.

Die im Dekret vom 3. Mai 2004 zur Förderung der ausgewogenen Vertretung von Männern und Frauen in beratenden Gremien, abgeändert durch das Dekret vom 14. Februar 2011 geforderte ausgewogene Vertretung von Männern und Frauen wird im vorliegenden Erlassentwurf berücksichtigt.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Laut Erlass vom 12. Juli 2001 zur Harmonisierung der Anwesenheitsgelder und Fahrtentschädigungen in Gremien und Verwaltungsräten der Deutschsprachigen Gemeinschaft werden folgende Sitzungsgelder ausbezahlt:

  • Sitzungspräsident und effektive Sitzungssekretär: 50,00 EURO pro Sitzung
  • Alle übrigen Berechtigten: 37,50 EURO pro Sitzung
  • Rückerstattung Fahrtkosten nach Tarifen des öffentlichen Dienstes

Dieser Betrag geht zu Lasten des Haushalts der Deutschsprachigen Gemeinschaft, Haushaltsjahr 2020, OB 50, Pr.21, ZW. 12.11.

4. Gutachten:

Das Gutachten der Juristen des Fachbereichs Lokale Behörden und Kanzlei vom 27. August 2020 liegt vor.

5. Rechtsgrundlagen:

  • Artikel 200 §3 des Gesetzbuches über nachhaltiges Wohnen;
  • Dekret vom 3. Mai 2004 zur Förderung der ausgewogenen Vertretung von Männern und Frauen in beratenden Gremien, abgeändert durch das Dekret vom 14. Februar 2011;