Sitzung vom 17. September 2020

Korrigierter Jahresabschluss 2019 der Dienste der Hauptverwaltung

1. Beschlussfassung:

Die Regierung genehmigt gemäß Artikel 38 des Dekretes vom 25. Mai 2009 über die Haushaltsordnung der Deutschsprachigen Gemeinschaft den korrigierten Jahresabschluss 2019 der Dienste der Hauptverwaltung.

Der Ministerpräsident wird beauftragt, dem Rechnungshof den korrigierten Jahresabschluss zu übermitteln.

2. Erläuterungen:

Der Jahresabschluss umfasst die in Artikel 38 Absatz 3 des Dekretes vom 25. Mai 2009 über die Haushaltsordnung der Deutschsprachigen Gemeinschaft beschriebenen Dokumente.

Im Rahmen der Zertifizierungsarbeiten des Rechnungshofes wurde der Verwaltung eine Arbeitsnote mit Bemerkungen und Beanstandungen übermittelt. Infolgedessen wurden verschiedene Korrekturen in den Abschlussunterlagen vorgenommen:

  • Die Rückstellung für das Urlaubsgeld wurde auf Basis der für 2019 geschuldeten Beträge angepasst, der Ausgabenhaushalt wird hierdurch mit 186.191,49 € zusätzlich belastet;
  • Die Zuschüsse BRAWO und BBU wurden von den Personalaufwendungen der Klasse 62 in die sonstigen operativen Aufwendungen (Zuschüsse) der Klasse 64 verschoben;
  • Die verlorene Forderung gegenüber der ProAktiv VOG in Höhe von 28.404,74 € musste innerhalb des Finanzierungs- und Beteiligungsfonds umklassiert werden von der Zuweisung 70.25_81.00 auf 70.25_52.20, dementsprechend verschlechtert sich das Haushaltsergebnis;
  • Die Unkosten im Rahmen der Studie ICT Masterplan Krankenhäuser sowie das Abonnement des wbv Media Verlags 2019 wurden vom Dienstleistungsfonds in den allgemeinen Haushalt umklassiert.

Infolge dieser Korrekturen stellt sich die zusammenfassende Rechnung der Haushaltsverrichtungen des Jahres in Einnahmen und Ausgaben wir folgt dar:

3. Finanzielle Auswirkungen:

keine

4. Gutachten:

keine

5. Rechtsgrundlage:

Dekret vom 25. Mai 2009 über die Haushaltsordnung der Deutschsprachigen Gemeinschaft