Sitzung vom 17. September 2020

Erlass der Regierung zur Abänderung des Erlasses der Regierung vom 20. Juni 2019 bezüglich der Zusammensetzung und der Funktionsweise der Kabinette der Mitglieder der Regierung sowie bezüglich der Personalmitglieder der Dienste der Regierung, die zur Mitarbeit im Kabinett eines Mitglieds der Föderalregierung berufen werden sowie zur Aufhebung des Erlasses der Regierung vom 20. Juni 2019 bezüglich der Kanzlei der Regierung beim Ministerpräsidenten

1. Beschlussfassung:

Die Regierung verabschiedet den Erlass zur Abänderung des Erlasses der Regierung vom 20. Juni 2019 bezüglich der Zusammensetzung und der Funktionsweise der Kabinette der Mitglieder der Regierung sowie bezüglich der Personalmitglieder der Dienste der Regierung, die zur Mitarbeit im Kabinett eines Mitglieds der Föderalregierung berufen werden sowie zur Aufhebung des Erlasses der Regierung vom 20. Juni 2019 bezüglich der Kanzlei der Regierung beim Ministerpräsidenten.

Der Ministerpräsident, Minister für lokale Behörden und Finanzen, ist mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Der Erlass vom 20. Juni 2019 regelt die Zusammensetzung und die Funktionsweise der Kabinette der Mitglieder der Regierung. Zudem betrifft der Erlass die Personalmitglieder der Dienste der Regierung, die zur Mitarbeit im Kabinett eines Mitglieds der Föderalregierung berufen werden.

Der Erlass legt jeweils die Aufgaben, die Zusammensetzung, die Ernennungen, die Arbeitsweise und die Bestimmungen bezüglich der Bezahlung, der Zulagen und der Entschädigungen fest.

Durch die vorliegende Erlassänderung wird den Regierungsmitgliedern ermöglicht, je einen zusätzlichen Mitarbeiter mit einer Gehaltstabelle höchstens der Stufe I in ihr Kabinett aufzunehmen.

Zudem wird dem Ministerpräsidenten ermöglicht, für die Funktion des Protokollchefs einen zusätzlichen Mitarbeiter mit einer Gehaltstabelle von höchstens Stufe I in sein Kabinett aufzunehmen.

Gleichzeitig regelt der Erlass die Aufhebung des Erlasses der Regierung vom 20. Juni 2019 bezüglich der Kanzlei der Regierung beim Ministerpräsidenten.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Durch vorliegenden Erlass-Vorentwurf entstehen für die Deutschsprachige Gemeinschaft Mehrkosten zu Lasten des Haushaltspostens 10.00.

Diese belaufen sich auf Jahresbasis auf ca. 65.000,- Euro (Master, Stufe 1, aktueller Index 1,7410)

4. Gutachten:

Das Gutachten der Juristen des Fachbereichs Lokale Behörden und Kanzlei und das Gutachten des Finanzinspektors liegen vor.

5. Rechtsgrundlage:

  • Sondergesetz vom 8. August 1980 zur Reform der Institutionen, Artikel 68, abgeändert durch das Sondergesetz vom 16. Juli 1993;
  • Gesetz vom 31. Dezember 1983 über institutionelle Reformen für die Deutschsprachige Gemeinschaft, Artikel 51, abgeändert durch die Gesetze vom 16. Juli 1993 und 6. Januar 2014;