Sitzung vom 24. September 2020

Bestellung der Vertreter der Deutschsprachigen Gemeinschaft in der Nationalen Kommission für die Rechte des Kindes

1. Beschlussfassung:

Die Regierung bestellt Frau Sarah Assabah, Referentin im Fachbereich Jugendhilfe des Ministeriums der Deutschsprachigen Gemeinschaft, als stimmberechtigtes Mitglied und Herrn Marc Hamel, Sozialarbeiter im Fachbereich Jugendhilfe, als ihren Stellvertreter in der Nationalen Kommission für die Rechte des Kindes.

Der Vize-Ministerpräsident, Minister für Gesundheit und Soziales, Raumordnung und Wohnungswesen wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Am 20. November 1989 haben die Vereinten Nationen die Konvention über die Rechte des Kindes verabschiedet. Mit Unterzeichnung der Konvention verpflichten sich die Vertragsstaaten dazu, über die Anwendung der Rechte des Kindes in ihrem jeweiligen Land zu wachen. Belgien hat die Konvention per Gesetz vom 25. November 1991 gebilligt.

Auf Grundlage von Artikel 1 des Zusammenarbeitsabkommens vom 19. September 2005 zwischen dem Staat, der Flämischen Gemeinschaft, der Französischen Gemeinschaft, der Deutschsprachigen Gemeinschaft, der Wallonischen Region und der Region Brüssel-Hauptstadt wurde die „Nationale Kommission für die Rechte des Kindes“ geschaffen. In Anwendung von Artikel 3 bestimmen die föderalen Einheiten unter Berücksichtigung ihrer Kenntnisse und Erfahrungen in den Bereichen Menschenrechte und Kinderrechte und aufgrund ihres Interesses an diesen Bereichen, ein stimmberechtigtes Mitglied und einen Stellvertreter.

Mit Regierungsbeschluss vom 19. Februar 2015 wurden hierzu Herr Marc Hamel (Fachbereich Jugendhilfe) als stimmberechtigtes Mitglied und Herr Robert Hagen (Berater des zuständigen Ministers) als Stellvertreter bestimmt.

Insgesamt 90 Akteure sind in der Kommission vertreten. Die Tagesordnungspunkte der Versammlungen beziehen sich vornehmlich auf gemeinsame Beiträge zur Abfassung belgischer Berichte für internationale Instanzen und auf die Formulierung allgemeiner politischer Empfehlungen.

Im Rahmen personeller Veränderungen im Fachbereich Jugendhilfe und auf Wunsch des Kabinetts des zuständigen Ministers, sollen zukünftig neue Vertreter für die Nationale Kommission für die Rechte des Kindes bestellt werden.

Folgende Personen werden hierzu vorgeschlagen:

  • Als stimmberechtigtes Mitglied: Frau Sarah Assabah (Referentin im Fachbereich Jugendhilfe);

  • Als Stellvertreter: Herr Marc Hamel (Sozialarbeiter im Fachbereich Jugendhilfe).

3. Finanzielle Auswirkungen:

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

4. Gutachten:

Es ist kein Gutachten erforderlich.

5. Rechtsgrundlage:

Zusammenarbeitsabkommen vom 19. September 2005 zwischen dem Staat, der Flämischen Gemeinschaft, der Französischen Gemeinschaft, der Deutschsprachigen Gemeinschaft, der Wallonischen Region und der Region Brüssel-Hauptstadt zur Errichtung einer nationalen Kommission für die Rechte des Kindes, Artikel 3, Nummer 1.