Sitzung vom 24. September 2020

Anerkennung der Steuerabzugsfähigkeit bestimmter Spenden für die Jahre 2020 - 2025 für die VoG Vinzenz Verein Eupen, Hookstraße 42 – 4700 Eupen

1. Beschlussfassung:

Die Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft erteilt in Anwendung von Artikel 145³³ des Steuereinkommengesetzbuches 1992 der VoG Vinzenz Verein Eupen, Hookstraße 42 in 4700 Eupen für die Jahre 2020 bis 2025 die Anerkennung zur Ausstellung von Bescheinigungen zur Steuerabzugsfähigkeit bestimmter Spenden.

Der Ministerpräsident, Minister für lokale Behörden und Finanzen wird beauftragt, den föderalen Finanzminister über diesen Beschluss zu informieren.

2. Erläuterungen:

Artikel 145³³ des Steuereinkommengesetzbuches 1992 regelt die Bedingungen zur Anerkennung von Organisationen, die Bescheinigungen zur Steuerspendenabzugsfähigkeit ausstellen können.

Die Anerkennungsanträge müssen beim Finanzminister eingereicht werden. Der Finanz-minister beauftragt daraufhin die lokale zuständige Steuerbehörde ein Gutachten zu erstellen. Zeitgleich wird die Akte der zuständigen Gemeinschaftsregierung übermittelt, die ebenfalls über die Anerkennung entscheidet. Der Königliche Erlass sieht vor, dass die Entscheidung über die Anerkennung Gegenstand einer gemeinsamen Entscheidung der Föderalregierung und der jeweiligen zuständigen Gemeinschaftsregierung sein muss.

Die Anerkennung trägt den allgemeinen Namen « Agrément aux institutions d’aide aux personnes handicapées, personnes âgées, mineurs d'âge protégés ou indigents ». Um in den Genuss zu kommen, muss die Institution in einer dieser Arbeitsfelder tätig sein.

Laut Art. 3 der Satzungen der VoG ist die Zielsetzung die Unterstützung von Bedürftigen der Gemeinde Eupen-Kettenis, ohne Ansehen von Geschlecht, Rasse, Religion oder Nationalität. Einzige Bedingung zur Gewährung der Unterstützung ist der Wohnsitz in der Gemeinde Eupen-Kettenis.

Die ehrenamtlichen Mitarbeiter der VoG Vinzenzverein Eupen kümmern sich um bedürftige und notleidende Menschen in der Stadtgemeinde Eupen–Kettenis. Es werden Einzelpersonen und Familien unterstützt. Der Vinzenz Verein unterstützt monatlich zwischen 50 – 60 Familien, d.h. zwischen 150 – 190 Personen.

Die Hilfen erfolgen in erster Linie in Form von Lebensmittelgutscheinen, die in einem hiesigen Kaufhaus eingelöst werden können. Es dürfen keine Tabakwaren oder Alkohol damit gekauft werden. Die Beteiligung an Miet-, Wasser- und Energiekosten macht den zweitgrößten Teil der Unterstützung aus. Auch ist der Anteil der finanziellen Unterstützung, der für Schulgeld gewährt wird, hoch.

Der Vinzenz Verein stellt sich ab und an durch einen Artikel im Grenz-Echo, Wochenspiegel und im Pfarrblättchen vor. 1 Mal im Monat können sich die Antragsteller dann beim VV mit ihrem Anliegen vorstellen. Die Antragsteller werden dann zunächst durch 2 Mitglieder der VoG besucht, um festzustellen ob sie effektiv in Eupen wohnen.

Mit Zustimmung der Antragsteller werden die Angaben ihrer Einnahmen und Ausgaben vor Ort geprüft. Bei der monatlichen Versammlung der Mitglieder des Vinzenz Verein wird entschieden, wie und ob diese Personen unterstützt werden. Die Antragsteller erhalten je nach Entscheidung eine schriftlich Zu- oder Absage.

Bei allen Unterstützungen achtet die VoG darauf, dass die Personen die Bedingungen einer Unterstützung auch erfüllen.

Mit der Unterzeichnung der eidesstattlichen Erklärung vom 03.10.2019 ist der Antrag formell in Ordnung.

Aus diesen Gründen schlagen wir eine Anerkennung für weitere 6 Jahre für den Zeitraum 2020 - 2025 für die VoG Vinzenz Verein Eupen vor.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Es entstehen keine Kosten für die Deutschsprachige Gemeinschaft.

4. Gutachten:

Es sind keine Gutachten erforderlich.

5. Rechtsgrundlage:

Steuergesetzgebungsbuch 1992, Artikel 145³³, § 1er, alinéa 1er, 1°, e.