Sitzung vom 1. Oktober 2020

Dekretvorentwurf zur Abänderung des Programmdekrets 2013 vom 25. Februar 2013

1. Beschlussfassung:

Die Regierung verabschiedet in erster Lesung den Dekretvorentwurf zur Abänderung des Programmdekrets 2013 vom 25. Februar 2013.

Die Regierung beschließt, das Gutachten der Datenschutzbehörde zu beantragen.

Der Vize-Ministerpräsident, Minister für Gesundheit und Soziales, Raumordnung und Wohnungswesen wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Im Rahmenabkommen 2020-2024 für den nicht kommerziellen Sektor in der Deutschsprachigen Gemeinschaft wurde festgehalten, dass die Regierung die erforderlichen rechtlichen Grundlagen zur Erstellung eines Personalkatasters schafft.

Es gibt in einzelnen Förderbereichen des nicht kommerziellen Sektors bereits aktuell zahlreiche Grundlagen zur Erfassung von Personaldaten. Die Förderung der betroffenen Organisationen ist an die Erfassung dieser Personaldaten gekoppelt.

Es besteht bereits jetzt eine Vielzahl unterschiedlicher Datenquellen, die aber zur Belegung der jeweils unterschiedlichen Förderinstrumente geschaffen worden sind. Daher verfügen sie über sehr unterschiedliche Angaben und Systeme und sind aktuell nicht miteinander verknüpft.

Es ist auf dieser Grundlage nicht möglich, eine einheitliche Datengrundlage zur Beschäftigungssituation im nicht kommerziellen Sektor vorzuweisen. Dabei stellt der nicht kommerzielle Sektor mit etwa 2350 Arbeitnehmer (1.560 VZ Stellen) 11% des ostbelgischen Arbeitsmarkts dar. Damit fehlt sowohl der öffentlichen Hand als auch den Sozialpartnern ein zentrales strategisches Instrument, um beispielsweise Simulationen zu den Auswirkungen geplanter Fördermaßnahmen zu erstellen oder die Entwicklung wichtiger gesellschaftlicher Entwicklungen in diesem wichtigen Sektor beobachten zu können.

Daher soll mit dem vorliegenden Dekretvorschlag die Grundlage für ein zentrales Personalkataster des nicht kommerziellen Sektors in Ostbelgien geschaffen werden. Als Vorlage wurde das Kataster für den nicht kommerziellen Sektor der Französischen Gemeinschaft verwendet.

Neben der Möglichkeit zur Erstellung von Simulationen und Statistiken soll das Kataster auch zur Belegkontrolle für Personalzuschüsse dienen. Aktuell reichen Organisationen ihre Personalbelege nach sehr unterschiedlichen Vorgaben – und im Fall einiger Organisationen sogar mehrfach – bei der Deutschsprachigen Gemeinschaft ein. Zukünftig werden die Organisationen ihre Angaben zu Personalmitgliedern nach einem einheitlich vorgegebenen Standard an einer Stelle eintragen müssen. In diesem Sinne entspricht das Kataster auch den Zielsetzungen des REK-III-Projekts „Engagiert in und für Ostbelgien“, laut dem Möglichkeiten zur Verwaltungsvereinfachung auf Ebene der Deutschsprachigen Gemeinschaft zur Entlastung der VoG’s geschaffen werden sollen, dies durch eine verstärkte Harmonisierung und Koordination interner Abläufe und die Etablierung einheitlicher administrativer Standards.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Die geschätzten Kosten zur Entwicklung des Personalkatasters belaufen sich auf 36.000 € (inkl. MwSt). Es handelt sich aktuell um eine Schätzung, da die Entwicklung noch nicht vollständig abgeschlossen ist. In Zukunft können für Anpassungen, deren Notwendigkeit im Laufe der Nutzung festgestellt wird, Kosten anfallen.

Diese Ausgaben laufen über den OB 20 Pr 02.

Des Weiteren kommen Personalressourcen aus den betroffenen Fachbereichen zur Entwicklung und späteren Umrahmung des Katasters zum Einsatz.

4. Gutachten:

  • Das Gutachten der Juristen des Fachbereichs Lokale Behörden und Kanzlei vom 18. September 2020 liegt vor.
  • Das Gutachten des Finanzinspektors vom 23. September liegt vor.
  • Das Einverständnis des Ministerpräsidenten, zuständig für den Haushalt, vom 24. September 2020 liegt vor

5. Rechtsgrundlage:

Artikel 130 §1 Absatz 1 Nummern 1 und 2 der Verfassung