Sitzung vom 1. Oktober 2020

Erlass der Regierung zur Abänderung des Erlasses der Regierung vom 19. Februar 2015 zur Bestellung von Inspektoren in Anwendung des koordinierten Gesetzes vom 10. Juli 2008 über die Krankenhäuser und andere Pflegeeinrichtungen

1. Beschlussfassung:

Die Regierung verabschiedet den Erlass zur Abänderung des Erlasses der Regierung vom 19. Februar 2015 zur Bestellung von Inspektoren in Anwendung des koordinierten Gesetzes vom 10. Juli 2008 über die Krankenhäuser und andere Pflegeeinrichtungen.

Der Vize-Ministerpräsident, Minister für Gesundheit und Soziales, Raumordnung und Wohnungswesen wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Aufgrund der anstehenden Krankenhausinspektionen ist die Bezeichnung eines weiteren Inspektors erforderlich. Eine Anpassung des Erlasses ist somit notwendig.

Aktuell nehmen Frau Sarah Paquet, Referentin für Gesundheit, Frau Julia Hepp, Referentin für Senioren und Herr Guillaume Westenbohm, Referent für Gesundheit diese Aufgabe wahr.

Der Fachbereich Gesundheit und Senioren schlägt vor, die Inspektion um Frau Mireille Thomas zu ergänzen.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Es entstehen keine Kosten für die Deutschsprachige Gemeinschaft.

4. Gutachten:

Das juristische Gutachten des Fachbereichs Lokale Behörden und Kanzlei liegt vor.

5. Rechtsgrundlagen:

  • Artikel 127 des koordinierten Gesetzes über die Krankenhäuser und andere Pflegeeinrichtungen vom 10. Juli 2008;
  • Königlicher Erlass vom 10. Juli 1990 zur Festlegung der Zulassungsnormen in Bezug auf die Initiativen des begleiteten Wohnens für Patienten der Psychiatrie;
  • Artikel 5 des Erlasses der Regierung zur Festlegung des Anerkennungs- und Schließungsverfahrens für Krankenhäuser und Krankenhausdienste vom 19. April 1995.